Das Robert-Koch-Institut (RKI) veröffentlicht regelmäßig eine Risikoeinschätzung zur weiteren Ausbreitung des Corona-Virus auf seiner Homepage.  Die Forschungseinrichtung ist federführend in der Informationsbereitstellung rund um den Erreger SARS-CoV-2.  

Aktuelle Risikoeinschätzung des Robert-Koch-Instituts

"Die Zahl der Fälle in Deutschland steigt weiter an. Die Gefährdung für die Gesundheit der Bevölkerung in Deutschland wird derzeit insgesamt als hoch eingeschätzt, für Risikogruppen als sehr hoch. Diese Gefährdung variiert aber von Region zu Region. [...] 

Die Wahrscheinlichkeit für schwere Krankheitsverläufe nimmt mit zunehmendem Alter und bestehenden Vorerkrankungen zu.
Die Belastung des Gesundheitswesens hängt maßgeblich von der regionalen Verbreitung der Infektion, den vorhandenen Kapazitäten und den eingeleiteten Gegenmaßnahmen  - Isolierung, Quarantäne, soziale Distanzierung - ab und kann örtlich sehr hoch sein."

Was unternimmt Deutschland, um die Folgen des Virus so gering wie möglich zu halten? Auch hierzu veröffentlicht das RKI regelmäßig das derzeitige Vorgehen und eine Handlungsempfehlung an Politik und Bevölkerung.

Aktuelle Strategie und Infektionsschutzmaßnahmen 

"Die massiven Anstrengungen auf allen Ebenen des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) verfolgen weiterhin das Ziel, die Infektionen in Deutschland so früh wie möglich zu erkennen und die weitere Ausbreitung des Virus so weit wie möglich zu verzögern.

Sie sollten durch gesamtgesellschaftliche Anstrengungen wie die Reduzierung von sozialen Kontakten mit dem Ziel der Vermeidung von Infektionen im privaten, beruflichen und öffentlichen Bereich sowie eine Reduzierung der Reisetätigkeit ergänzt werden.

Dadurch soll die Zahl der gleichzeitig Erkrankten so gering wie möglich gehalten und Zeit gewonnen werden, um weitere Vorbereitungen zu treffen, wie Schutzmaßnahmen für besonders gefährdete Gruppen, Behandlungskapazitäten in Kliniken zu erhöhen, Belastungsspitzen im Gesundheitssystem zu vermeiden und die Entwicklung antiviraler Medikamente und von Impfstoffen zu ermöglichen."

Aktuelle Fallzahlen: Wie viele Personen sind infiziert?

Tag für Tag  werden neue Fälle bekannt. Hier finden Sie den aktuellen Stand der Ausbreitung des Corona-Virus in Deutschland, Baden-Württemberg sowie im Stadt- und Landkreis Karlsruhe. ka-news.de aktualisiert die Daten täglich.

Während die bundesweiten Zahlen vom RKI stammen, stellt das Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg die landesweiten Daten. Die Zahlen aus dem Stadt- und Landkreis Karlsruhe stammen von der Corona-Website der Stadt Karlsruhe.

 

Wie viele der Infizierten sind wieder gesund, wie viele verstorben?

Im Stadt und Landkreis Karlsruhe sind laut Angaben der Stadt 1093 der infizierten Personen wieder genesen. Aktuell sind 202 Personen infiziert. Die Zahl der Todesfälle im Stadt- und Landkreis liegt bei 83. Der erste Todesfall ereignete sich am 24. März: Eine ältere Frau verstarb im Städtischen Klinikum an den Folgen der Infektion.

Wo erhalte ich mehr Infos zur aktuellen Lage?

Ich habe keine Beschwerden, aber spezifische Fragen zu Corona in meinem Stadt- und Landkreis - wen kann ich anrufen?

  • Städtische Hotline 0721/133 33 33 montags bis samstags von 8 bis 16 Uhr
  • Kassenärztliche Vereinigung: 116 117 rund um die Uhr 
  • Landesgesundheitsamt: 0711/904 39 555 montags bis sonntags von 9 bis 18 Uhr
  • Psychosoziale Hotline: 0721/133 13 13 montags bis samstags von 9 bis 16 Uhr

Ich fühle mich krank, wie soll ich vorgehen?

  1. Verzichten Sie auf unnötige Praxisbesuche bei Ärzten und in Notfallpraxen.
  2. Setzen Sie sich mit ihrem behandelnden Arzt in Verbindung. Dieser entscheidet, ob es sich um einen begründeten Verdachtsfall handelt und ob ein Test notwendig ist.
  3. Minimieren Sie für 14 Tage Ihren Kontakt zu anderen Personen.
  4. Bleiben Sie nach Möglichkeit zuhause.

Wie kann ich mich schützen?

  • Korrekte Husten- und Nies-Etikette: Wer Husten oder Niesen muss, sollte sich vor anderen Personen abwenden und Abstand halten. Anstelle die Hände vor das Gesicht zu halten, sollte ein Taschentuch oder die Armbeuge vorgehalten werden. 
  • Handhygiene: Berührt man mit den Händen das Gesicht, können Erreger über die Schleimhäute von Mund, Nase oder Augen in den Körper eindringen. Händewaschen unterbricht diesen Übertragungsweg. Beim Händewaschen empfehlen die Experten, sich 20 bis 30 Sekunden für das Einreiben mit Seife Zeit zu lassen. Auch unter den Nägeln intensiv waschen - am besten kurz halten, sie sind ein Infektionsherd.
  • Im Krankheitsfall: Wer an einer Atemwegsinfektion erkrankt ist, sollte im öffentlichen Raum immer einen Abstand von ein bis zwei Metern zu anderen Personen halten. Wenn Sie in einem Risikogebiet waren und Symptome zeigen, melden Sie sich telefonisch bei Ihrem Hausarzt und dem örtlichen Gesundheitsamt. Notieren Sie Ihre Kontaktpersonen. Die Risikogebiete finden Sie unter auf der Webseite des Robert Koch Institutes.
  • Mund-Nase-Schutz: Ab Montag, 27. April, gilt in Baden-Württemberg die Maskenpflicht in  Bussen, Bahnen und beim Einkauf die Maskenpflicht. Dabei sollen Bürger keinen medizinischen Gesichtsschutz sondern eine einfache Maske - beispielsweise aus Stoff - tragen. Ausgenommen von dieser Pflicht ist, wer aus medizinischen Gründen keine Maske tragen kann.

Von der Seife bis zum Abtrocknen - ka-news.de zeigt in der Video-Anleitung: So geht Händewaschen richtig!

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Wann muss ich einen Mundschutz tragen?

Eine Mundschutzpflicht haben Behörden lange Zeit ausgeschlossen - jetzt hat Baden-Württemberg doch durchgegriffen: Ab Montag, 27. April, gilt die Mundschutzpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln wie Bus und Bahn und beim Einkaufen.

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Einfache selbst genähte oder gekaufte sogenannte Alltagsmasken reichen dafür aus, eine medizinische FFP2-Maske ist nicht notwendig. Mit der Mundschutzpflicht soll die Ausbreitung des Corona-Virus bremsen - vor allem jetzt, wo viele Geschäfte wieder öffnen dürfen.

Wer ohne Mundschutz erwischt wird, muss ab Montag, 4. Mai, 15 bis 30 Euro Strafe zahlen, das regelt der aktualisierte Corona-Bußgeldkatalog des Landes.

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Was unternimmt die Stadt Karlsruhe?

Die lokalen Ärzte und Krankenhäuser arbeiten eng zusammen, um die Bürger bestmöglich zu schützen. Um die Bürger bei Fragen und Bedenken mit Rat und Tat zur Seite zu stehen, hat die Stadt eine Hotline eingerichtet. Unter 0721/133 33 33 gibt es Auskunft zu den häufigsten Fragen. Seit 9. April erfolgt dies rund um die Uhr durch eine Sprachsoftware. Bei persönlichem Beratungsbedarf ist die Hotline von montags bis freitags, von 9 bis 16 Uhr, besetzt. Über einen regelmäßigen Betrieb an den Wochenenden wird derzeit entschieden.

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Seit Freitag, 13. März, gibt es eine neue Info-Seite der Stadt Karlsruhe: Unter www.karlsruhe.de/corona gibt es Auskunft zu Verhalten im Alltag oder Krankheitsfall, Hygienehinweise, Auskunft zu Risikogebieten sowie weiterführende Links zu Gesundheitsamt, Kultusministerium, Auswärtigem Amt oder Robert-Koch-Institut mit gesicherten Informationen. Zudem finden Bürger aktuelle Interviews mit Oberbürgermeister Frank Mentrup und Landrat Christoph Schnaudigel sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ).

Ab Montag, 16. März, bleibt an allen Haltestellen in Karlsruhe, Bruchsal und Baden-Baden die erste Tür bei allen Bussen geschlossen.  Die erste Sitzreihe hinter dem Fahrer wird außerdem mit Flatterband abgesperrt. Fahrgäste können beim Fahrer keine Fahrkarten mehr kaufen. 

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Zwischen 17. März und 20. April fuhren alle Tramlinien in Karlsruhe sowie sowie die S2 nach Sonntagsfahrplan. In der Region werden die Fahrpläne ab 4. Mai zum alten Rhythmus zurückkehren.

Wie lange sind Schulen, Kindergärten oder Kitas geschlossen?

Von Dienstag, 17. März, an blieben alle Schulen und Kitas im Land geschlossen.  Für berufstätige Eltern in systemrelevanten Berufen wie Polizei, Feuerwehr und Co. hat die Stadt eine Notfallbetreuung für Kita- und Schulkinder eingerichtet.

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Die Abschlussprüfungen an Schulen in Baden-Württemberg wurden auf die Zeit nach dem 18. Mai verschoben. "Mit dem Terminplan wollen wir ermöglichen, dass die Schüler genügend Zeit für die Vorbereitung haben. Oberstes Ziel ist, dass alle faire Bedingungen für ihre Abschlussprüfungen bekommen", sagt Kultusministerin Susanne Eisenmann. 

Die stufenweise Öffnung der Schulen hat am am 4. Mai 2020 mit den Schülerinnen und Schülern aller allgemein bildenden Schulen begonnen, bei denen in diesem oder im nächsten Jahr die Abschlussprüfungen anstehen. Gleiches Gilt für die Abschlussklassen der beruflichen Schulen. 

Kindertageseinrichtungen und Kindergärten bleiben vorerst geschlossen. Die Notbetreuung bleibt gewährleistet und wird erweitert. Das Kultusministerium erarbeitet ein Konzept hierzu.

Wie geht es an Hochschulen weiter?

Der Studienbetrieb an den Universitäten, Pädagogischen Hochschulen, Kunst- und Musikhochschulen, Hochschulen für angewandte Wissenschaften, der Dualen Hochschule Baden-Württemberg (DHBW) und den Akademien des Landes bleibt bis zum 3. Mai 2020 ausgesetzt.

Er wird zum 20. April 2020 aber in digitalen Formaten wieder aufgenommen. Bereits begonnener Studienbetrieb wird in digitalen Formaten fortgesetzt. Praxisveranstaltungen, die spezielle Labor- oder Arbeitsräume an den Hochschulen erfordern wie etwa Laborpraktika und Präparierkurse, sind nur unter besonderen Schutzmaßnahmen zulässig, wenn zwingend notwendig. Mensen und Cafeterien bleiben geschlossen. Hochschulbibliotheken können unter Auflagen öffnen.

Welche Veranstaltungen sind abgesagt?

Nach Bayern und anderen Bundesländern hat am Mittwoch, 11. März, auch Baden-Württemberg Veranstaltungen mit über 1.000 Menschen wegen des Corona-Virus untersagt. Das betrifft sowohl Fußballspiele - bis zum 2. April ist der Spielbetrieb in beiden Ligen ausgesetzt - als auch Theatervorstellungen.

Die Stadt Karlsruhe hat am Freitag, 13. März, in einer Allgemeinverfügung die Durchführung von öffentlichen Veranstaltungen und Versammlungen in geschlossenen Räumen verboten. Am 16. März wurde die Allgemeinverfügung angepasst: Auch private Veranstaltungen mit mehr als 50 Teilnehmern sind verboten. 

Am 15. April wurden mit einem Beschluss von Bund und Ländern auch Großveranstaltungen bis zum 31. August abgesagt. Die genauen Vorgaben definieren die einzelnen Länder in ihren Verordnungen.

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Warum werden diese drastischen Maßnahmen ergriffen?

Diese Maßnahmen sind wichtig, um die Ausbreitung des Corona-Virus zu verlangsamen. Es ist wichtig, die Verbreitung des Corona-Virus jetzt einzudämmen - sollte das exponentielle Wachstum nicht gebremst werden können, ist ein Kollaps des Gesundheitssystems wie in Italien zu befürchten - dann werden die Todeszahlen rasant steigen. 

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Alle Maßnahmen, die jetzt von Bund, Land und Kommunen unternommen werden, schaffen Zeit. "Sie sollen sicherstellen, dass unser Gesundheitssystem in der Zeit, in der wir uns mit dem Coronavirus auseinandersetzen müssen, nicht überlastet wird", so Bundeskanzlerin Angela Merkel. Am Montagabend wurden drastische Maßnahmen von der Bundesregierung beschlossen, sie werden von den Ländern umgesetzt.

Was ist verboten - was bleibt geschlossen?

Verboten sind Veranstaltungen und Versammlungen in geschlossen Räumen. Weiterhin sind Veranstaltungen und Versammlungen mit mehr als 50 Teilnehmern verboten - egal ob im Freien oder in geschlossenen Räumen. Dies betrifft auch private Veranstaltungen wie Hochzeiten. 

Weiterhin geschlossen bleiben ab 4. Mai folgende Institutionen und Geschäfte:

  • Gastronomiebetriebe, abgesehen vom Außerhaus-Verkauf.
  • Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen und ähnliche Einrichtungen.
  • Theater, Opern, Konzerthäuser  und ähnliche Einrichtungen.
  • Messen, Kinos (ausgenommen Autokinos), Freizeitparks und Anbieter von Freizeitaktivitäten (drinnen und draußen), Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen und ähnliche Einrichtungen.
  • Prostitutionsstätten, Bordelle und ähnliche Einrichtungen.
  • Der Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Schwimm- und Spaßbädern.
  • Fitnessstudios und ähnliche Einrichtungen.
  • Kosmetik- und Nagelstudios

Untersagt sind weiterhin:

  • Zusammenkünfte in Vereinen und sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen sowie die Wahrnehmung von Angeboten in Volkshochschulen, Musikschulen und sonstigen öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen im außerschulischen Bereich. Ausnahmen gelten für den Bereich des Spitzensports.
  • Besuchsverbote in Krankenhäusern und stationären Pflegeeinrichtungen bleiben weitestgehend bestehen.

Für Einreisende gilt weiterhin eine Quarantäne-Verordnung. Weiterhin dürfen zahnärztliche Behandlungen nur im Notfall oder bei akuten Erkrankungen durchgeführt werden.

Was ist geöffnet und erlaubt?

In der Öffentlichkeit muss ein Sicherheitsabstand zwischen Personen von mindestens 1,50 Meter eingehalten werden. Rausgehen ist noch erlaubt, allerdings maximal zu zweit - Ausnahmen bilden Familien und häusliche Gemeinschaften.

Gottesdienste dürfen seit Montag, 4. Mai, wieder stattfinden. Dabei ist der Mindestabstand einzuhalten und alle Gegenstände und Flächen, die berührt wurden, zu desinfizieren. Das Kultusministerium empfiehlt, während der Gottesdienste einen Mundschutz zu tregen. Zuvor waren religiöse Zusammenkünfte ab dem 21. März, verboten worden. 

Ab Montag, 4. Mai, dürfen alle Einzelhandelsgeschäfte ungeachtet ihrer Größe wieder öffnen, sofern der Zutritt gesteuer, Warteschlangen vermieden und der Sicherheitsabstand eingehalten wird. Als Richtwert gilt: Eine Person pro 20 Quadratmeter Ladenfläche. Darüber hinaus dürfen unter Auflagen Friseure und Fußpflegestudios wieder öffnen. Die Einschränkungen für Zahnärzte wurden komplett aufgeboben.

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Die Geschäfte haben dafür zu sorgen, dass die erforderlichen Hygienestandards, die Steuerung des Zutritts und das Vermeiden von Warteschlangen sichergestellt ist. Handwerker- und Dienstleistungsbetriebe (mit Ausnahmen im Bereich der Körperpflege) können ihrer Tätigkeit, wie in den letzten Wochen, grundsätzlich weiter nachgehen. Ab 20. April tritt das Sonntagsverkaufsverbot wieder in Kraft.

Was erwartet mich, wenn ich mich nicht an die Corona-Verordnung halte?

Das Land Baden-Württemberg hat am Sonntag, 29. März, einen Bußgeldkatalog erlassen. Wer sich beispielsweise mit mehr als zwei Personen, die nicht zur Familie gehören, auf Straßen und Plätzen aufhält, dem droht seitdem jeweils ein Bußgeld zwischen 100 und 1.000 Euro.

Dateiname : Bußgeldkatalog für Verstöße gegen Corona-Verordnung
Dateigröße : 36592
Datum : 28.04.2020
Download : Jetzt herunterladen

Wer einen wegen Corona geschlossenen Friseursalon, eine Bar oder einen Club trotzdem weiter betreibt, muss mit Strafen zwischen 2.500 und 5.000 Euro rechnen. Den Bußgeldkatalog noch einmal einfach erklärt gibt es hier.

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Ich bin Unternehmer, wo kann ich mich informieren?

Die Bundesregierung hat am 13. März ein weitreichendes Maßnahmenpaket beschlossen, um Arbeitsplätze zu schützen und Unternehmen zu unterstützen. Firmen und Betriebe werden mit ausreichend Liquidität ausgestattet, damit sie gut durch die Krise kommen. Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau von Baden-Württemberg hat Informationen auf seiner Webseite bereit gestellt: https://wm.baden-wuerttemberg.de/

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Folgende Hotlines helfen bei Fragen rund um die Sofortmaßnahmen:

  • Wirtschaftsförderung Karlsruhe: 0721/133 73 00 (montags bis freitags von 8.30 bis 15.30 Uhr)
  • IHK-Hotline 0721/174 111 zu Fragen zum Soforthilfeprogramm des Landes (Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr sowie Samstag von 8 bis 14 Uhr)
  • IHK-Hotline 0721/174 200 zu Fragen rund um die Corona-Krise
  • HWK-Hotline 0721/1600 333 Hotline für Fragen zum Soforthilfe-Programm des Landes 
  • Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg: 0800/40 200 88 - Montag bis Freitag, 9 bis 18 Uhr

Arbeitsrechtliche Auswirkungen finden Sie unter https://www.bmas.de/DE/Presse/Meldungen/2020/corona-virus-arbeitsrechtliche-auswirkungen.html

Eine Übersicht über Kontaktstellen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber gibt es auf der städtischen Seite unter https://corona.karlsruhe.de/aktuell/coronavirus-informationen-fuer-unternehmen-arbeitnehmerinnen-und-arbeitnehmer

Ich bin Künstler, wo bekomme ich Unterstützung?

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Dateiname : Bußgeldkatalog Corona 2020
Dateigröße : 17392
Datum : 30.03.2020
Download : Jetzt herunterladen
Bußgeldkatalog Corona 2020
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