Ab Montag, 4. Mai, tritt die siebte Fassung der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg in Kraft. Von den zahlreichen Lockerungen ist auch die zahnärztliche Behandlung betroffen. Bislang galt: In den Fachbereichen Oralchirurgie, Zahn-, Mund-, und Kieferheilkunde und Kieferorthopädie mussten nicht-akute Behandlungen verschoben werden.
Darüber hinaus galt in den vergangenen Wochen: Bei allen zahnmedizinischen Behandlungen sollte, soweit möglich, die Verwendung folgender Geräte vorübergehend vermieden werden:
- Ultraschallhandstücke
- piezoelektrische Ultraschall- und Chirurgiegeräte
- Pulverstrahlgeräte
- Turbinen.
Doch Patienten können aufatmen, denn ab Montag, 4. Mai, entfallen diese Beschränkungen komplett. Der Paragraph 6a, der zuvor aufgrund der Corona-Pandemie die Möglichkeiten der Behandlung begrenzt hatte, ist nun vollständig aufgehoben. "Zahnärzte dürfen wieder uneingeschränkt praktizieren.", informiert das Land Baden-Württemberg
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