(ps/inr)

Ab Montag, 4. Mai, tritt die siebte Fassung der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg in Kraft. Von den zahlreichen Lockerungen ist auch die zahnärztliche Behandlung betroffen. Bislang galt: In den Fachbereichen Oralchirurgie, Zahn-, Mund-, und Kieferheilkunde und Kieferorthopädie mussten nicht-akute Behandlungen verschoben werden.

Darüber  hinaus galt in den vergangenen Wochen: Bei allen zahnmedizinischen Behandlungen sollte, soweit möglich, die Verwendung folgender Geräte vorübergehend vermieden werden:

  • Ultraschallhandstücke
  • piezoelektrische Ultraschall- und Chirurgiegeräte
  • Pulverstrahlgeräte
  • Turbinen.

Doch Patienten können aufatmen, denn ab Montag, 4. Mai, entfallen diese Beschränkungen komplett. Der Paragraph 6a, der zuvor aufgrund der Corona-Pandemie die Möglichkeiten der Behandlung begrenzt hatte, ist nun vollständig aufgehoben. "Zahnärzte dürfen wieder uneingeschränkt praktizieren.", informiert das Land Baden-Württemberg

 
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