Während Schulen, Kneipen, Schwimmbäder und Co bereits geschlossen sind, müssen ab dem heutigen Samstag, 21. März, auch alle Frisöre in Baden-Württemberg ihre Salons absperren. Das hat die Landesregierung am Morgen in einer weiteren Verordnung zum Schutz gegen die Ausbreitung des Corona-Virus bekannt gegeben. 

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Ministerpräsident Winfried Kretschmann hatte am Freitag weitere Maßnahmen - wie die Schließung aller Gaststätten und Restaurants - angekündigt, die ebenfalls ab dem heutigen Samstag gelten. In der Verordnung heißt es demnach wie folgt:

  • Alle Restaurants und Gaststätten im Land müssen schließen. Essen zum Mitnehmen und auf Bestellung bleibt aber weiterhin möglich. 
  • Alle Zusammenkünfte und Ansammlungen auf öffentlichen Plätzen sind verboten. Gruppenbildungen von mehr als drei Personen darf es nicht mehr geben. Wir werden das streng kontrollieren, durchsetzen und sanktionieren. Natürlich können Familien oder Menschen, die zusammenleben, weiter gemeinsam auf die Straße. 
  • Einreisen und Durchreisen von Personen aus internationalen Corona-Risikogebieten nach Baden-Württemberg sind untersagt. Ausgenommen sind Fahrten zum Arbeitsplatz, zum Wohnort, zum Transport von wichtigen Gütern und besondere Härtefälle, etwa bei einem Todesfall in der Familie. 
  • Frisöre müssen schließen.
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