(ps/cob)

Um deren wirtschaftliche Existenz zu sichern und Liquiditätsengpässe zu kompensieren, kann ein einmaliger, nicht rückzahlbarer Zuschuss für drei Monate gewährt werden, teilt das Kultusministerium mit.

Eine Antragstellung ist seit dem 25. März 2020 über die Seite des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau möglich. Am 29. März 2020 wurden erste Anpassungen vorgenommen: Erleichterungen gibt es dahingehend, dass die Corona-Soforthilfe des Landes ohne Prüfung des privaten Vermögens ausbezahlt wird. Anträge, die bereits in den letzten Tagen eingereicht worden sind, werden an diesem Maßstab überprüft und beurteilt.

Weitere Informationen zu Antragsberechtigten, Voraussetzungen, Förderung und Unterlagen unter https://mwk.baden-wuerttemberg.de/de/kunst-kultur/kultursparten/unterstuetzung-kulturbetriebe-coronavirus/

Weiterführender Link zum Antrag: https://wm.baden-wuerttemberg.de/de/service/foerderprogramme-und-aufrufe/liste-foerderprogramme/soforthilfe-corona/

 
Mehr zum Thema Coronavirus-Karlsruhe: Corona-Virus in Karlsruhe