Über die aktuelle Entwicklung informierte Oberbürgermeister Frank Mentrup am Freitag im Rahmen einer Sondersitzung des Gemeinderates. Das Verbot wird dabei zeitlich bis zum 19. April begrenzt. Es werde aktuell schriftlich vorbereitet. "Ich denke aber nicht, dass wir das heute noch rechtswirksam hinbekommen werden", so das Stadtoberhaupt.
Sobald das Verbot aber verfügt und damit in Kraft getreten ist, wird es folgende Punkte umfassen:
- Clubs, Diskotheken, Tanzlokale, Schank- und Speisewirtschaften mit Musikvorführung und Tanz
- Schwimm- und Hallenbäder, Thermalbäder, Saunen
- Volkshochschulen, Jugendhäuser, öffentliche Bibliotheken
- Vergnügungsstätten, Versammlungsstätten und Prostitutionsbetriebe
- Kultureinrichtungen jeglicher Art - insbesondere Museen, Theater, Schauspielhäuser, Freilichttheater und Kinos
Zudem wurden die 14. Karlsruher Dreck-weg-Wochen, die vom 16. März bis 30. April gegangen wären, abgesagt.
"Ich habe lange mit mir gekämpft, Museen und Bibliotheken geöffnet zu lassen"
"Ich habe lange mit mir gekämpft, Museen und Bibliotheken als letztes Angebot doch noch geöffnet zu lassen", erklärt OB Frank Mentrup.

Nach Rückmeldungen aus anderen Städten, wo die Mitarbeiter sehr verunsichert gewesen und Bibliotheken regelrecht überrannt worden seien, habe man sich aber entschlossen, auch diese Einrichtungen zu schließen, so Mentrup. "Denn das kann ich natürlich nicht zulassen."
Open-Air-Events mit bis zu 50 Personen bleiben erlaubt
Den Betrieb weiter aufrecht erhalten wolle man seitens der Stadt bei:
- Wochenmärkten
- Schank- und Speisewirtschaften ohne Musik und Tanz
- dem Karlsruher Zoo
- Veranstaltungen unter freiem Himmel mit bis zu 50 Personen
"Mir war es wichtig, das öffentliche Leben nicht völlig platt zu machen"
"Mir war es wichtig, dass wir das öffentliche Leben im Outdoor-Bereich nicht völlig platt machen. Die Ansteckungsgefahr für den Einzelnen ist da aus meiner Sicht einigermaßen kalkulierbar", erklärt Frank Mentrup.

Bei der Obergrenze von 50 Personen habe man sich an der Empfehlung des Regierungspräsidiums Freiburg orientiert. "Eine Zahl von 50 ist vielleicht auch mal eine größere Hochzeitsgesellschaft - da gehört es sich, dass man solche Veranstaltungen noch möglich macht und nicht das ganze öffentliche Leben von vorneherein unter Strafbewehrung stellt", sagt das Stadtoberhaupt.
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