Ausnahmen sind unter anderem unaufschiebbare Zeremonien wie Taufen und Eheschließungen im engsten Familien- und Freundeskreis mit nicht mehr als fünf Teilnehmern sowie Gottesdienste im kleinsten Rahmen zur Aufzeichnung und medialen Verbreitung.
Auch Erd- und Urnenbestattungen sowie Totengebete sind erlaubt, wenn sie unter freiem Himmel mit nicht mehr als zehn Teilnehmern stattfinden. Bei Aufbahrungen in Leichenhallen und ähnlichen Einrichtungen ist eine Besichtigung der Leiche durch mehrere Personen gleichzeitig untersagt.
Die Landesinnung Bestattungsgewerbe hatte bereits wegen des Ansteckungsrisikos Empfehlungen an ihre Mitglieder ausgesprochen. "Wir empfehlen, kein Weihwasser oder Erde am Grab zur Verfügung zu stellen - die nimmt ja jeder in die Hand", sagte Geschäftsführer Sebastian Rother. Landesinnungsmeister Frank Friedrichson ergänzte, Trauerfeiern sollten im Freien statt in geschlossenen Räumen stattfinden. Das Abschiednehmen am offenen Sarg sei zudem tabu.
Der evangelische Landesbischof von Baden, Jochen Cornelius-Bundschuh, mahnte aber, Maß zu halten und die Bedeutung der Kirchen und Gottesdienste für viele Menschen nicht aus dem Blick zu verlieren. "Es ist wichtig, einen Ort zu haben, an dem ich anders auf die Welt gucken kann als alleine zu Hause", sagte Cornelius-Bundschuh. Das gelte auch für Beerdigungen. "Es kann nicht sein, dass dort Menschen weggeschickt werden müssen."
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