Ein Café betreiben, mit drei Freunden spazieren gehen oder ein Krankenhaus betreten - eigentlich alltägliche Dinge wie diese werden seit Sonntag empfindlich bestraft. Der neue Bußgeldkatalog soll den Kommunen eine einheitliche Handhabe und den Bürgern Transparenz bieten.
So wirklich transparent ist der Katalog auf den ersten Blick aber noch nicht. Was regelt die Corona-Verordnung in den einzelnen Paragraphen? Und wann genau erwartet mich wofür eine Strafe? Den Bußgeldkatalog gibt es hier noch einmal - verständlich erklärt - in der Übersicht:
Bei Wiederholungstaten kann eine Geldstrafe in Höhe von bis zu 25.000 Euro drohen. Laut § 74 und §75 des Infektionsschutzgesetzes können allerdings nicht nur Geld-, sondern bei einigen Verstößen auch Freiheitsstrafen eine Folge sein.
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