Bereits bei Ankündigung der zweiten Rheinbrücke wurde dem ganzen Projekt vorgeworfen, Umwelt und Natur zu gefährden, was in einer Klage gegen das Land gipfelte. Obwohl der Bau der Brücke gerichtlich erlaubt wurde, ist das Regierungspräsidium (RP) Karlsruhe dennoch verpflichtet, im Vorfeld dafür zu sorgen, dass die durch den Bau entstandenen Umweltschäden ausgeglichen werden - wie genau das geschehen soll, erklären die Verantwortlichen während einem Pressegespräch.
