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KSC Pyro-Prozess: Noch kein Urteil für Fanprojekt-Mitarbeiter

Karlsruhe

Kein Urteil: Prozess gegen Mitarbeiter des KSC-Fanprojekts geht in die zweite Runde

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    Die Sozialarbeiter des Karlsruher Fanprojekts stehen vor Gericht.
    Die Sozialarbeiter des Karlsruher Fanprojekts stehen vor Gericht. Foto: Marius Nann

    Es ist Teil des umfangreichen Pyro-Prozesses in Karlsruhe, bei welchem insgesamt 28 Personen angeklagt wurden. Die Justiz versucht, dabei einen Vorfall im BBBank Wildpark aus dem Jahr 2022 aufzuarbeiten. Acht Urteile sind bereits gesprochen, 20 Weitere fehlen noch. Der Prozess gegen die drei städtischen Angestellten ist umstritten.  

    Diese Choreografie 2022 löste die Karlsruher "Pyro-Prozesse" aus.
    Diese Choreografie 2022 löste die Karlsruher "Pyro-Prozesse" aus. Foto: Uli Deck/dpa

    Aktualisierung, 16. Oktober: Die Angeklagten schwiegen vor Gericht

    Die drei angeklagten Sozialarbeiter des Fanprojektes verweigerten vor Gericht die Aussage und überließen ihren Anwälten das Wort. Einen ausführlichen Bericht zum ersten Prozesstag haben wir gesondert verfasst.

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    Foto: Marius Fritz

    Aktualisierung, 15. Oktober: Verhandlung dauert sieben Stunden - kein Urteil

    Bevor die Anklage verlesen wurde, stellte die Verteidigung einen Antrag, das Verfahren zu beenden. Sie argumentierte, dass die Anklage nicht genau genug formuliert sei. Außerdem könne die Richterin als Zeugin wichtig sein, da sie bereits in einem anderen Pyro-Prozess den Vorsitz hatte. Nach einer kurzen Beratung von zehn Minuten wurde der Antrag abgelehnt, und der Prozess ging weiter. Sieben Stunden lang und drei Zeugen später kam es trotzdem zu keiner Verurteilung.

    Spruchband der KSC Ultras für ein Zeugnisverweigerungsrecht.
    Spruchband der KSC Ultras für ein Zeugnisverweigerungsrecht. Foto: Thomas Riedel

    Der Folgetermin wurde für Montag, 28. Oktober, um 9.30 Uhr festgesetzt

    Was wird den Sozialarbeitern vorgeworfen?

    Im Rahmen der Aufarbeitung des Pyro-Exzesses im BBBank Wildpark sollte ein Gespräch zwischen den durch Pyrotechnik verletzten KSC-Fans und den Ultras stattfinden. Der KSC plante dabei, auf die Kontakte der Sozialarbeiter des Fanprojekts in die Ultra-Szene zurückzugreifen.

    Gesetzesbücher (Symbolbild).
    Gesetzesbücher (Symbolbild). Foto: Marius Fritz

    Die Staatsanwaltschaft nutzte dies als Anlass, die Sozialarbeiter des Fanprojektes vorzuladen und als Zeugen zu vernehmen. Sie vermutete, dass die Organisatoren der Choreografie dem Fanprojekt bekannt seien und versuchte, über die Sozialarbeiter an die verantwortlichen Ultras heranzukommen.

    Die drei städtischen Angestellten verweigerten die Aussage und wurden deshalb vor Gericht gestellt. Eine Verurteilung hätte für sie schwerwiegende Folgen: Sie wären vorbestraft und könnten nicht weiter in der sozialen Arbeit tätig sein. Viele Beteiligte bezeichnen die Auswirkungen des Prozesses auf das Fanprojekt zudem als "existenzbedrohend".

    Was bisher passiert ist - die bisherigen Urteile und Entwicklungen des Pyro-Prozesses in diesem Artikel.

    Der Karlsruher "Pyro-Prozess"

    Am 12. November 2022 trafen der Karlsruher Sportclub (KSC) und der FC St. Pauli aufeinander. Vor Anpfiff der Partie kam es zu einer nicht angemeldeten Pyro-Aktion der Ultra-Gruppierung "Rheinfire". Sie  feierten mit der Aktion ihr 20-jähriges Jubiläum, zündeten pyrotechnische Gegenstände und Feuerwerksbatterien.

    Die Partie musste mit 15 Minuten Verzögerung angepfiffen werden - der Rauch behinderte die Sicht im gesamten Stadion. Nach dem Spiel meldeten sich Stadionbesucher: Der Rauch verletzte elf Fans, einen davon schwer und nachhaltig. Der KSC suchte erst das Gespräch zwischen Verletzten und Ultras, stellte dann aber doch wenige Tage darauf Strafanzeige gegen Unbekannt. Die Polizei nahm Ermittlungen auf und suchte nach Handyaufnahmen und Fotos der Aktion.

    Die Pyro-Aktion der Ultras fand zusätzlich zu einer beim KSC angemeldeten Choreographie statt. Letztere wurde im Vorfeld der Pyro gezeigt: Spruchbanner und ein großformatiges Logo zierte die Südtribüne. 

    Das Thema beschäftigt seitdem die Karlsruher Justiz: Im Mai 2024 starteten die Verhandlungen am Amtsgericht Karlsruhe. In insgesamt 28 Verfahren stehen 25 Ultra-Fans und drei Sozialarbeiter des Fanprojekts vor Gericht. Für acht "Rheinfire"-Mitglieder wurde bereits ein Urteil gesprochen (Stand: 14. Oktober).

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