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Karlsruhe: Pegida-Demo darf stattfinden: VGH lehnt Beschwerde ab

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Pegida-Demo darf stattfinden: VGH lehnt Beschwerde ab

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    Erste Pegida-Demo in Karlsruhe (Archivbild).
    Erste Pegida-Demo in Karlsruhe (Archivbild). Foto: Archiv/U. Deck

    Ab 19.30 Uhr wollen sich die Pegida-Anhänger und -Gegner wieder auf dem Stephan- und Europaplatz versammeln - ob ihnen das erlaubt ist, wird sich heute im Laufe des Tages entscheiden. Wie am Montag bekannt wurde, hat der Betreiber der Postgalerie gegen die Demonstrationen Klage beim Verwaltungsgericht eingereicht: Die Einschränkungen für die Einzelhändler seien während der Demos zu massiv, so eine Sprecherin der Postgalerie. "Zwischen 17 und 18 Uhr bekommen wir die Demonstrationen immens zu spüren." Ein Sprecher des Verwaltungsgerichts bestätigte gegenüber ka-news den Eingang der Klage.

    Entscheidung wird Montagmittag erwartet

    Die Folge: Ausbleibende Kunden und Umsatzeinbrüche. Dies will die Postgalerie nun unterbinden lassen und klagt gegen die Demonstrationen, man möchte kein "Schutzwall" zwischen den Veranstaltungen mehr sein. Die Stadt habe ausreichend Möglichkeiten, die Demonstrationen an einem anderen öffentlichen Platz stattfinden zu lassen, begründet die Postgalerie ihre Klage.

    Die Entscheidung vom Verwaltungsgericht erwartet das Einkaufscenter im Laufe des Tages. Die Erfolgsaussichten für ein Demonstrationsverbot sind vermutlich eher gering: Bereits im Vorfeld machte die Stadt ihre eingeschränkten Handlungsmöglichkeiten bezüglich des Standortes deutlich: "Platzwechsel kann es nur in Absprache mit dem Versammlungsleiter geben", so eine Sprecherin der Stadt Anfang März gegenüber ka-news. Demonstrationen an sich seien erlaubt und durch die Versammlungsfreiheit, verankert im Grundgesetz, garantiert.

    Aktualisierung 16 Uhr:

    Wie das Verwaltungsgericht Karlsruhe in einer Pressemitteilung erklärt, dürfen sowohl die Pegida-Demonstration wie auch die Gegenkundgebung wie geplant stattfinden. "Die dritte Kammer des Verwaltungsgerichts Karlsruhe hat den gegen die Versammlungsbehörde der Stadt Karlsruhe gerichteten Antrag der Eigentümerin des Einkaufszentrums Postgalerie in Karlsruhe auf Erlass einer versammlungsrechtlichen Verbotsverfügung abgelehnt", heißt es hier. 

    Die Stadt Karlsruhe hatte es nach Angaben des Verwaltungsgerichts in einem Schreiben von Montag abgelehnt, die Veranstaltungen auf dem Stephanplatz/Europaplatz zu verbieten oder deren Verlegung anzuordnen. Die Anmelder der Versammlungen seien zum gerichtlichen Verfahren beigeladen worden.

    Das Verwaltungsgericht begründet seine Entscheidung wie folgt: Die Antragstellerin habe keine Gesichtspunkte vorgetragen, welche ein Verbot der Versammlung der Kargida/Pegida sowie der Gegendemonstrationen gebieten oder auch nur rechtfertigen könnten. Es fehle an festgestellten Tatsachen, aus denen sich ergebe, dass der Veranstalter oder sein Anhang einen gewalttätigen oder aufrührerischen Verlauf der Versammlung anstrebe.

    Dass es bei früheren Veranstaltungen zur Gewaltanwendung durch Veranstaltungsteilnehmer gekommen sei, lasse den Rückschluss, dass auch bei den hier in Rede stehenden Veranstaltungen mit Gewaltanwendung zu rechnen sei, nicht zu. Sollten sich entsprechende Gefahren im Verlauf der Versammlung realisieren, so wäre es Sache der Versammlungsbehörde und der Polizei, vor Ort hierauf angemessen zu reagieren.

    Beeinträchtigungen der allgemeinen Handlungsfreiheit der Passanten beziehungsweise von Besuchern der Postgalerie seien als unvermeidliche Begleiterscheinungen einer unter freiem Himmel stattfindenden Versammlung mit Blick auf den hohen Stellenwert des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit hinzunehmen.

    Die Antragstellerin profitiere von den Vorteilen der Innenstadtlage, andererseits müsse sie die mit dieser Lage zwangsläufig verbundenen Nachteile in Kauf nehmen. Im Übrigen habe die Stadt Karlsruhe die Belange der Antragstellerin gesehen und erfolgreich auf eine Verschiebung der Veranstaltung in die Abendstunden hinein hingewirkt, um die Belastung für die Gewerbetreibenden möglichst gering zu halten. Auch die auf Verlegung der Versammlungen an einen anderen Ort gerichteten Hilfsanträge der Antragstellerin blieben ohne Erfolg.

    Aktualisierung 17.20 Uhr

    Die Postgalerie geht eine Instanz höher und will Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim einlegen. "Die Beschwerde wurde angekündigt, ist aber noch nicht eingegangen", so VGH-Pressesprecher Karsten Harms gegenüber ka-news. 

    Sobald die Beschwerde gegen das Urteil des Karlsruher Verwaltungsgerichts eingehe, werde man diese prüfen. "Theoretisch kann die Entscheidung noch heute Abend fallen", so Harms. Die Postgalerie selbst rechnet heute nicht mehr mit einem Urteil und bereitet sich derzeit auf einen weiteren Demoabend vor. Mit der Beschwerde vor dem Verwaltungsgerichtshof will die Postgalerie ein generelles Demo-Verbot der Pegida-Anhänger und -Gegner auf dem Europa- und Stephanplatz erwirken.

    Aktualisierung 17.50 Uhr

    Der Verwaltungsgerichtshof hat den Eingang der Beschwerde gegenüber ka-news bestätigt und will noch heute eine Entscheidung fällen.

    Aktualisierung 18.25 Uhr

    Der Verwaltungsgerichtshof schließt sich der Argumentation des Verwaltungsgerichts in Karlsruhe an und lehnt die Beschwerde der Postgalerie gegen das Urteil ab. Damit dürfen Pegida-Anhänger und -Gegner heute wie geplant auf dem Europa- und Stephanplatz demonstrieren.

    Der Artikel wurde im Laufe des Tages aktualisiert.

    ka-news Hintergrund:

    Zuletzt sollte eine geplante Demonstration in Karlsruhe im Juni 2013 verboten werden: Damals wollte Karlsruhe eine am Hauptbahnhof geplante Demo der Rechten Szene unterbinden.

    Die Stadt hatte das Demo-Verbot mit möglichen Ausschreitungen und der Gefahr der Volksverhetzung begründet. Dieser Argumentation folgten weder das Verwaltungsgericht noch der VGH. Die Demo durfte stattfinden.

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