Das teilte der VGH am Freitagabend in Mannheim mit (Az.: 1 S 1108/13). Der Beschluss ist unanfechtbar. Die Kommune kann aber Auflagen etwa zur Demo-Route erlassen.
Die Stadt hatte das Demo-Verbot mit möglichen Ausschreitungen und der Gefahr der Volksverhetzung begründet. Dieser Argumentation folgten weder das Verwaltungsgericht noch der VGH. Unter dem Motto «Freiheit für alle politischen Gefangenen/Für die Wahrung des Artikel 5 Grundgesetz» wollen sich die Rechtsradikalen versammeln und rechnen mit bis zu 300 Teilnehmern. Das Antifaschistische Aktionsbündnisses Karlsruhe (AAKA) und die Stadt haben Gegenveranstaltungen geplant.
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