Selbst nachdem der Anbieter Bird am 19. Oktober seinen offiziellen Rückzug aus dem deutschen Markt kommuniziert, bleiben Karlsruhe zukünftig rund 1.200 mobile E-Scooter erhalten - bis zu 300 Geräte darf jeder Versorger zur Verfügung stellen.
Stadt Karlsruhe will Lösung finden
Die vielen Roller müssen allerdings auch verteilt, abgestellt und abgeholt werden. Um dafür angemessenen Rahmenbedingungen zu schaffen, steht die Stadt Karlsruhe im aktiven Austausch mit den Anbietern Lime, Tier, Bolt und Voi. Schon in der Vergangenheit wurden strengere Regeln für die kleinen Flitzer gefordert.

"Bereits am 23. November 2021 und 17. Januar 2022 haben Gespräche mit der Stadt Karlsruhe stattgefunden, um eine für alle Parteien einvernehmliche Lösung herbeizuführen", erklärt Tier auf Anfrage der ka-news.de-Redaktion.

Um den Belangen mobilitätseingeschränkter Personen bestmöglich gerecht zu werden, sei auch der Beirat für Menschen mit Behinderungen bei dem Gespräch am 17. Januar 2022 vertreten gewesen, ergänzt die Stadtverwaltung Karlsruhe. Schließlich sollen die Roller nicht im Weg stehen.
Neue Regeln für E-Scooter müssen her
Behinderungen durch abgestellte Roller sind allerdings nicht der einzige Grund für einen Austausch. "Bei den Schwerpunktkontrollen in den Monaten Juni bis September gab es circa 90 Verstöße mit E-Tretrollern", bestätigt die Stadt.

Allerdings handle es sich bei den Verstößen größtenteils um das unberechtigte Fahren in Fußgängerzonen und auf Gehwegen. Nun sollen klare Rahmenbedingungen und Kontrollmechanismen dafür sorgen, dass solche Vorfälle seltener werden.
Um bindende Rahmenbedingungen für die E-Scooter-Anbieter - und schlussendlich deren Nutzer - in Karlsruhe festzulegen, sei bereits ein öffentlich-rechtlicher Vertrag zwischen den Unternehmen und der Stadt unterschrieben worden, so die Stadt. "Die neuen Regelungen sind bereits Anfang September dieses Jahres in Kraft getreten", bestätigt der Anbieter Tier.
Anbieter Lime: Abstellen in Verbotszone künftig nicht möglich
Welche Regelungen das Schriftstück genau vorsieht, ist allerdings noch geheim. "In Kürze erfolgt eine Information an den Gemeinderat und im Anschluss an die Öffentlichkeit", erklärt die Stadtverwaltung Karlsruhe.
Rechtlich bindend sei das Dokument dennoch bereits - zunächst bis zum 31. Oktober 2023. In dieser Laufzeit sollen die möglichen Auswirkungen der Vorgaben beobachtet und gegebenenfalls ergänzt werden, so die Stadt.

Auch wenn sich sowohl Stadt als auch die Anbieter mit Einzelheiten zu den neuen Rahmenbedingungen bedeckt halten, so lassen sich dennoch einige Rückschlüsse aus den Maßnahmen der Rollerverleiher ziehen.

"Auf technischer Seite wurden die Vorschriften in unsere App integriert, sodass beispielsweise das Abstellen eines E-Scooters in einer Parkverbotszone für Fahrer nicht möglich ist - die Fahrt kann hier nicht beendet werden", sagt der Anbieter Lime.
Daten in Echtzeit
Außerdem werde die Stadt Karlsruhe in Echtzeit mit Daten versorgt, um auf widerrechtliches Verhalten mit den Leihrollern aufmerksam gemacht zu werden, erklärt der Anbieter Tier. So werde beispielsweise ein Foto-Beweis über das ordnungsgemäße Abstellen des Scooters verlangt und dieser an die Stadt weitergegeben.

Darüber hinaus können Passanten sowohl über die jeweiligen Anbieter als auch über die übergreifende Beschwerdeplattform das falsche Abstellen der Roller melden - und andere Verstöße zur Sprache bringen.

Jeder Fahrer werde außerdem vor seinem Fahrtantritt über all diese Vorkehrungen und Regeln informiert und regelmäßig über die App daran erinnert, sagt Lime. Ohne deren Bestätigung und das mögliche Knipsen eines Beweisfotos lasse sich der Mietvorgang nicht abschließen.
"Die E-Scooter werden anschließend von unseren regelmäßig geschulten Mitarbeitern wieder ordentlich aufgestellt", so der Roller-Verleiher.
Stadt muss sichere Flächen bieten
Nichtsdestotrotz seien die Anbieter auf die Mithilfe der Stadtverwaltungen angewiesen, meint Tier. "Um beispielsweise die Umsetzung von E-Scooter-Parkflächen an hoch frequentierten Verkehrsknotenpunkten und in Innenstadtgebieten mit erhöhtem Personenaufkommen zu bewirken."

Dafür könne man sich bereits existierender Auto-Parkplätze bedienen, meint Konkurrent Lime. "Auf einen Pkw-Parkplatz passen bis zu 15 E-Scooter! Ein Hybrid-System aus stationslosem Parken in Außenbereichen und festen Abstellflächen in Innenstadtbereichen wäre aus unserer Sicht die am besten geeignete Maßnahme, um die Mikromobilität verträglich in den Stadtverkehr zu integrieren."

Ob es so kommt, bleibt allerdings abzuwarten, denn: Welche Maßnahmen jetzt und in Zukunft greifen sollen und deren genauer Umfang werde zunächst dem Gemeinderat vorgestellt, so die Stadtverwaltung Karlsruhe. Erst im Anschluss sei mit konkreten Details für den Rest der Bevölkerung zu rechnen.