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Karlsruhe: 15 Minuten bis zur Rettung: Doch oft kommt in Karlsruhe die Hilfe zu spät

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15 Minuten bis zur Rettung: Doch oft kommt in Karlsruhe die Hilfe zu spät

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    (Symbolbild)
    (Symbolbild) Foto: Thomas Riedel

    In und um Karlsruhe sind acht Notärzte stationiert, die im Notfall ausrücken um Leben zu retten. Dabei gilt die gesetzliche Vorgabe zur Hilfsfrist: Nicht mehr als 10, höchstens 15 Minuten, bis der Rettungsdienst vor Ort ist - und diese Zeit muss in mindestens 95 Prozent aller Notfälle eingehalten werden. Doch diese Vorgabe im Rettungsdienstplan ist lediglich eine Planungsgröße, auf die in Einzelfällen kein rechtlicher Anspruch besteht, erklärt Erster Landesbeamter Knut Bühler im Gespräch mit ka-news. Er ist Vertreter von Landrat Christoph Schnaudigel und war bei der vergangenen Sitzung des Bereichsausschuss dabei. So kann er ka-news Auskunft über den gültigen Bereichsplan geben. "Die Quote muss nicht im Einzelfall eingehalten werden, sondern übers Jahr gesehen!", so Bühler weiter.

    Der Rettungsdienstbereich Karlsruhe ist im Bereichsplan festgelegt.
    Der Rettungsdienstbereich Karlsruhe ist im Bereichsplan festgelegt. Foto: Landratsamt Karlsruhe

    Im Stadt- und Landkreis Karlsruhe sind die Zahlen erschreckend. Innerhalb der 15 Minuten erreichten im Jahr 2016 gerade mal 90,7 Prozent der Rettungsdienste in der selbstgesetzten Hilfsfrist ihre Patienten. Bei den ausrückenden Notärzten sieht die Lage noch finsterer aus: Lediglich 88,5 Prozent der Lebensretter kommen in den 15 Minuten zum Notfall. Zahlen, die nun erneut den Kreistagsausschuss des Landratsamtes Karlsruhe beschäftigt haben, obwohl es für den Rettungsdienst keine Verpflichtung gibt, diese Frist einzuhalten.

    Erreichen der Hilfsfrist geht seit Jahren zurück

    Denn seit 2013 geht die Einhaltung der Hilfsfrist immer weiter zurück, bis zuletzt im Jahr 2016 in lediglich 90,7 Prozent der Einsätze das Rettungspersonal in den 15 Minuten eingetroffen ist. "Eine mögliche Ursache für Karlsruhe ist, denn am Personal hat sich nichts geändert, dass man 2013 das bei uns so gehandhabt hat, dass die Hilfsfrist erst dann begonnen hat, wenn die Disponierung in der Leitstelle losging", sagt Knut Bühler gegenüber ka-news. "Denn eigentlich beginnt die Hilfsfrist bereits mit dem Anruf und endet, wenn das Rettungsfahrzeug vor dem Haus parkt. Doch das erklärt nicht die schlechten Zahlen der folgenden Jahre!" 

    Immerhin, durch die neue Stationierung eines Notarztes am Klinikum in Karlsbad/Langensteinbach habe sich die Situation vor allem im Albtal bereits verbessert, so das Landratsamt. Doch was sind die Gründe dafür, dass die 10-minütige Hilfsfrist in gerade mal 90 Prozent der Notfälle eingehalten wird? Neben dem Klassiker fehlendes Personal können auch noch längere Wegzeiten wegen Umleitungen zu Verzögerungen führen.

    Weite Wege auf dem Land, Baustellen in der Stadt

    Das bestätigt auch der Erste Landesbeamte Knut Bühler. Nicht nur im ländlichen Gebiet, wo der Rettungswagen und Notarzt eine weitere Anfahrt haben, wird immer wieder die Hilfsfrist unterschritten. "Auch in der Stadt Karlsruhe werden die Zahlen der Hilfsfrist nicht erreicht. Ein Grund sind die vielen Baustellen. Hier ist die verkehrliche Wirkung das Problem!" Jedoch spielen auch längere Wartezeiten vor der Notaufnahme oder der Missbrauch des Rettungsdienstes für Krankenfahrten eine Rolle, warum die Quoten zur Hilfsfrist im Stadt- und Landkreis Karlsruhe nicht eingehalten werden können. "Wir müssen also das Gesamtsystem betrachten, die gesamte Rettungskette", so Bühler weiter. 

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    Um die Zahlen und das Erreichen der Hilfsfrist wieder zu verbessern, hat der Bereichsausschuss, bestehend unter anderem aus Landkreis, Stadt und dem leitenden Notarzt, den 17 Jahre alten Bereichsplan aktualisiert. Der definiert den Rettungsdienstbereich, die Standorte die Notarzteinsatzfahrzeuge (NEF) und wie viel Personal vorgehalten werden soll. Für den Rettungsdienstbereich Karlsruhe sind das über 4.615 Vorhaltestunden pro Woche. Davon übernimmt das Deutsche Rote Kreuz (DRK) mehr als 2.230 Wochenstunden. Der Rest der Stunden entfällt auf den Arbeiter-Samariter-Bund (ASB), den Malteser Hilfsdienst und ProMedic.

    Im Bereichsplan steht der Vorhalteplan für den Rettungsdienst Karlsruhe festgeschrieben.
    Im Bereichsplan steht der Vorhalteplan für den Rettungsdienst Karlsruhe festgeschrieben. Foto: Landratsamt Karlsruhe

    Seit Januar 2017 ist nun schon der neue Bereichsplan in Kraft, doch verlässliche Zahlen fehlen noch. "Wir erhoffen uns dann nicht nur Details zu den Hilfsfristen, sondern auch anderen Problemen, die wir dann noch angehen müssen", sagt Knut Bühler vom Landratsamt Karlsruhe im Gespräch mir ka-news. "Doch die Einhaltung der Hilfsfrist ist ein gutes Indiz dafür, ob unser System funktioniert!" Er hofft, das bald die Zahlen für das Jahr 2017 vorliegen werden. "Ich erwarte jedoch, dass wir immer noch unter der 95 Prozent-Hürde liegen werden. Das liegt daran, dass der neue Bereichsplan erst seit letztem Jahr gilt und erst dann mit der Umsetzung begonnen wurde", schlussfolgert Bühler. Dann hofft er, die Probleme lokal eingrenzen zu können, um so noch besser gezielte Maßnahmen ergreifen zu können.

    ka-news Hintergrund:

    Der Rettungsdienst in der Stadt Karlsruhe und im Landkreis organisiert sich selbst und hat eine Selbstverwaltungsaufgabe. Per Gesetz ist geregelt, wie sie sich organisieren. Dabei werden sie durch die Rechtsaufsicht, den Bereichsausschuss, überwacht.  Der Bereichsausschuss besteht unter anderem aus Vertretern der Stadt, dem Landkreis Karlsruhe und dem leitenden Notarzt. Sie beraten lediglich, denn nur die Kostenträger (Krankenversicherungen) und Leistungsträger (Rettungsdienste wie das Deutsche Rote Kreuz) können über den Bereichsplan abstimmen. Der Bereichsplan legt die Anzahl der Standorte für Rettungswachen fest, aber auch die Vorhaltungen wie Personal und Ausstattung. Der Bereichsplan muss regelmäßig überprüft und angepasst werden. Zuletzt passierte das in Karlsruhe im Jahr 2016, seit 2017 gilt der neue Plan.  Die Hilfsfrist gilt in ganz Baden-Württemberg: "Die Hilfsfrist soll aus notfallmedizinischen Gründen möglichst nicht mehr als 10, höchstens 15 Minuten betragen." (§3, Absatz 2 Rettungsdienstgesetz) In 95 Prozent der Einsätze soll diese, über das Jahr gesehen, eingehalten werden. 

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