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Karlsruhe: Lebensretter Rettungsgasse: So reagieren Sie im Notfall richtig

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Lebensretter Rettungsgasse: So reagieren Sie im Notfall richtig

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    Eine fehlende Rettungsgasse verstopft Helfern im Ernstfall den Weg zur Unfallstelle.
    Eine fehlende Rettungsgasse verstopft Helfern im Ernstfall den Weg zur Unfallstelle. Foto: Nicolas Armer

    "Auf der Autobahn sehen wir täglich, dass keine Rettungsgasse gebildet wird", sagt Jörg Biermann, Kreisgeschäftsführer des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) Karlsruhe gegenüber ka-news. Dabei zählt nach Unfällen jede Sekunde - durch verstopfte Straßen verlieren Rettungsdienst, Polizei und Feuerwehr wertvolle Zeit: "Zudem steigt das Unfallrisiko deutlich, wenn die Helfer in Schlangenlinien um die anderen Autos fahren müssen", macht Biermann deutlich.

    "Rettungsgasse nicht direkt wieder schließen"

    Dabei gibt es für den Ernstfall klare Regeln. Lothar Batschauer, stellvertretender Leiter des Autobahnpolizeireviers Karlsruhe, erläutert im Gespräch mit ka-news: "Gesetzlich ist vorgeschrieben, dass eine Rettungsgasse bereits bei stockendem Verkehr gebildet werden muss."

    Bei einer zweispurigen Autobahn müsse die Rettungsgasse in der Mitte der Fahrbahn entstehen, erklärt Batschauer. Bei einer drei- oder mehrspurigen Fahrbahn zwischen den beiden linken Fahrstreifen. DRK-Geschäftsführer Biermann macht klar: "Die Rettungsgasse sollte nicht direkt wieder geschlossen werden, wenn das erste Rettungsfahrzeug durch ist. Meistens kommen weitere hinzu."

    Polizist Batschauer bedauert, dass diese klaren Regeln so selten eingehalten werden. Er kennt jedoch auch die Ursache: "In den letzten Jahren wurden die Straßen immer voller, das Problem immer häufiger. Bei vielen ist das Thema einfach nicht so präsent, wie es das sein sollte." Aber wie lässt sich das ändern? Der stellvertretende Revierleiter verweist auf das Nachbarland Österreich: "Dort gibt es zum Beispiel Hinweisschilder, die schon bei der Auffahrt auf die Autobahn an die Rettungsgasse erinnern."

    Lösung: Hinweisschilder?

    Doch Hinweisschilder alleine, da sind sich Batschauer und Biermann einig, reichen nicht aus: "Auch die Geldstrafen müssten drastisch angehoben werden, damit sich jeder mit dem Thema beschäftigt", sagt Biermann.

    Denn bislang fällt das Blockieren der Straße für Rettungsfahrzeuge in die Kategorie einfache Ordnungswidrigkeit - 20 Euro kostet ein Vergehen. Und Batschauer weiß: "Eine Kontrolle ist in der Praxis kaum möglich, denn es gilt natürlich, möglichst schnell am Unfallort zu sein." Ein Vorbild könnte auch hier Österreich sein: "Dort kann ein Fehlverhalten bis zu 2.180 Euro kosten", klärt Batschauer auf. "Einsicht", sagt Batschauer, "kommt manchmal eben nur über den Geldbeutel."

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