(trs)

Seit Anfang Juli ist es offiziell: Karlsruhe ist nun die zweitgrößte Stadt in Baden-Württemberg und hat damit Mannheim überholt. Der Feststellungsbescheid flatterte inzwischen in den Rathaus-Briefkasten und hat damit die neue amtliche Einwohnerzahl rechtswirksam werden lassen. Die Fächerstadt wird keinen Widerspruch dagegen einlegen, wie ein Sprecher der Stadtverwaltung versicherte.

Land verliert im Schnitt 2,5 Prozent

Bereits am 31. Mai war die Überraschung groß, als bei einer Pressekonferenz des Statistischen Landesamtes Baden-Württemberg die Ergebnisse des Zensus 2011 vorgestellt wurden: 291.995 Einwohner wohnten zum 31. Dezember 2011 in Karlsruhe. Das sind 5.493 Personen und damit 1,8 Prozent weniger als zuvor - wobei "zuvor" 1987 bedeutet. Weil jedoch das Land im Schnitt 2,5 Prozent verloren hat, steht die Fächerstadt gut da. "Wir erwarten daher auch keine finanziellen Nachteile", erläutert der Sprecher weiter.

 

Kaum waren die Zahlen amtlich, erkundigte sich auch schon die CDU-Fraktion im Gemeinderat nach den Konsequenzen: "Wir wollen wissen, welche Auswirkungen diese neue Einwohnerzahl in den kommenden Jahren entfalten wird. Über 50 Rechtsvorschriften beziehen sich darauf", betont die Fraktionsvorsitzende Gabriele Luczak-Schwarz in einer Pressemitteilung.

Ihre Fraktion möchte über die Vorschriften informiert werden und wissen, welche konkreten Folgen zu erwarten seien. "Wir wollen frühzeitig Kenntnis über diese Effekte haben, um sie bei unseren Entscheidungen berücksichtigen zu können. An der Höhe der Einwohnerzahl hängt nicht zuletzt sehr viel Geld." Die im Vergleich zu anderen Städten geringeren Korrekturen sind nach Ansicht der CDU ein "wissenschaftlich erhobener Beleg für den Wirtschafts- und Wohnstandort Karlsruhe". Dieser Meinung ist man auch in der Stadtverwaltung. "Es spricht für unsere aktive Standortpolitik", so der Sprecher. Man sei für Studenten und Arbeitskräfte attraktiv.

Zahlen schlagen erst 2016 zu Buche

"Wichtige Berechnungsgrundlage für die Zuweisungen aus dem Kommunalen Finanzausgleich ist die amtliche Einwohnerzahl. Die Zuweisungen sind nach der Gewerbesteuer der zweitgrößte Einnahmeblock im städtischen Haushalt. Die Zuweisungen entscheiden letztlich mit, welche Investitionen wir uns langfristig noch leisten können", verdeutlicht auch CDU-Stadtrat Klaus Heilgeist.

Welche Auswirkungen sich aus für die Stadt aus dem kommunalen Finanzausgleich ergeben, bleibt vorerst abzuwarten. Auch wird sich die neue amtliche Einwohnerzahl dort nur schrittweise niederschlagen. Die geänderte Regelung des § 39 Finanzausgleichgesetzes sieht vor, dass zunächst für die Jahre 2012 und 2013 die vom Statistischen Landesamt auf der Grundlage der Volkszählung 1987 weitergeführte Bevölkerungsfortschreibung ("alte" amtliche Einwohnerzahl) bestimmend bleibt.

Im Jahr 2014 wird dann die vom Statistischen Landesamt auf der Grundlage der Volkszählung 1987 weitergeführte Bevölkerungsfortschreibung zum 30. Juni 2012 zu 50 Prozent und die auf der Grundlage des Zensus 2011 weitergeführte Bevölkerungsfortschreibung zum 30. Juni 2013 mit der anderen Hälfte berücksichtigt. Im Jahr 2015 wird die vom Statistischen Landesamt auf der Grundlage der Volkszählung 1987 weitergeführte Bevölkerungsfortschreibung zum 30. Juni 2012 zu einem Viertel und die auf der Grundlage des Zensus 2011 weitergeführte Bevölkerungsfortschreibung zum 30. Juni 2014 zu 75 Prozent berücksichtigt. Erst 2016 wird dann die neue fortgeschriebene amtliche Einwohnerzahl die alleinige Grundlage darstellen.

130 Kommunen haben Widerspruch eingelegt

Mannheim hatte kurz nach der Veröffentlichung der Ergebnisse über eine Klage nachgedacht: "Wir haben mit einem Rückgang der Einwohnerzahl gerechnet. Die aktuellen Zahlen des Zensus liegen jedoch weit jenseits dessen, was erklärlich und vorstellbar ist", sagte Oberbürgermeister Peter Kurz (SPD) in einer Mitteilung der Stadt. Das Verfahren halte er für intransparent - deshalb erwäge man eine Klage. Das aktuelle Melderegister der Stadt Mannheim hat zum Stichtag 31. Dezember 2011 303.198 Einwohner mit Hauptwohnsitz gemeldet. "Da wir ein sehr gut gepflegtes Melderegister haben, müssen wir die Qualität der Erhebung in Frage stellen. Es ist nicht wahrscheinlich, dass wir rund 12.000 fehlerhafte Meldungen in unserem Register haben", so Bürgermeisterin Felicitas Kubala zu den aktuellen Zahlen.

Nach Angaben des Statistischen Landesamtes Baden-Württemberg haben bereits 130 von 1101 Kommunen im Land Widerspruch eingelegt. Namen werden nicht veröffentlicht, die Frist endet am 31. Juli. Die Gemeinden hätten die Möglichkeit, unbegründeten Widerspruch einzulegen, erläuterte ein Sprecher. Ob sie dann tatsächlich in einen Rechtsstreit träten, sei dabei zunächst offen.

Ergebnisse des Zensus 2011 stehen im Internetportal www.zensus2011.de in einer speziellen Zensusdatenbank zur Verfügung.

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