"Bis Mitte April darf Herr Kerem Bayrak mit einer Antwort auf seine Bauvoranfrage rechnen", erklärte Baubürgermeister Daniel Fluhrer am 9. März in einem Telefonat mit ka-news.de. Nun - etwas mehr als ein Monat später - ist es so weit. Die Antwort dürfte schon auf den Weg in Bayraks Briefkasten sein.

Zum Hintergrund: Mit der Bauvoranfrage erkundigte sich Kerem Bayrak Anfang des Jahres darüber, ob er seine Immobilie in der Ottostraße 4 theoretisch zu einem Bordell "umfunktionieren" dürfte. Von der Antwort hängt seitdem der mögliche Verkauf an einen Bordellbetreiber ab.

Bordell darf kommen
"Ob er sie schon erhalten hat, oder ob sie erst in den nächsten Tagen ankommt, weiß ich nicht", meint Fluhrer in einem Telefonat am 17. April. Das Ergebnis verrät der Bürgermeister uns jetzt schon: "Die Anfrage wurde vonseiten der Stadt bestätigt. Eine Umnutzung der Immobilie zu einem Bordell wäre grundsätzlich genehmigungsfähig."

Diese Nachricht hört der Immobilienunternehmer und Miteigentümer der Ottostraße 4 natürlich gern: "Ich freue mich sehr und die nächsten Pläne laufen bereits", erklärt Kerem Bayrak noch am selben Tag gegenüber der Redaktion.

Über die Bordell-Pläne verrät Bayrak so viel: "Derzeit tendiere ich zu dem potenziellen Käufer aus Hamburg. Wir stehen in laufendem Kontakt." Wie es dann konkret um die Zukunft der Ottostraße 4 bestellt ist, darüber will Bayrak voraussichtlich Mitte Mai berichten.
Bayrak lädt zur Konferenz
"Derzeit entwerfen wir ein neues Konzept für den Standort. Die Bestätigung der Bauvoranfrage spielt da selbstverständlich mir rein", erklärt der Immobilienunternehmer. Die Ergebnisse wolle er dann zeitnah der Öffentlichkeit mitteilen.

"In einer Konferenz am 6. Mai - eventuell eine Woche später - werde ich über alle Entwicklungen ausführlich berichten", meint Bayrak. Der Mitinhaber möchte diese Gelegenheit auch nutzen, um mit Gegnern seines Bauvorhabens in den Dialog zu treten.
Vermieten bleibt Option
Unter Umständen findet Bayrak so auch einen möglichen Mieter, denn: "Wir sehen weiterhin die Option, das Gebäude an mehrere Mietparteien zu vermieten und für diesen Verwendungszweck zu sanieren", so Bayrak. Die genehmigte Nutzung als Bürogebäude verbliebe unter diesen Umständen.