Jan-Dirk Rausch, Vorsitzender der SPD im Ortschaftsrat Karlsruhe Durlach und promovierter Planungsrechtler, sieht in Sachen Bordell in der Ottostraße 4 noch Möglichkeiten. "Ich bin im Baurecht ganz fit und da sind Konfliktsituationen häufig. Entsprechend kreativ muss man also mit Lösungen für Streitfragen aufwarten", erklärt er im Gespräch mit ka-news.de.
"Kreative Veränderung" möglich
Vorab sei festzuhalten: Bei dem Entwurf und Beschluss von Konzeptionen können auch Nutzungen ausgeschlossen werden. "Eine reine Verhinderungsplanung, wie von Bürgermeister Daniel Fluhrer absolut korrekt angemerkt, ist nicht zulässig. Dafür gibt es andere Möglichkeiten", so Rausch. Die Planung müsse das Gewerbegebiet insgesamt entwickeln und nicht nur den Bordellbau verhindern.
So wäre nach einer planerischen Abwägung beispielsweise die "kreative Veränderung" des Gewerbegebiets Ottostraße/Killisfeld denkbar. "Man kann das Gewerbegebiet auf Einzelhandel oder örtliche Versorgung konzentrieren. Unter diesen Parametern sind andere Bauvorhaben sofort unzulässig", sagt der Ortschaftsrat. "Auch ein Bordell."
Die Lösung: Ein "pfiffiger" Planungsänderungsbeschluss
Dafür bedürfe es allerdings eines entsprechend "pfiffigen" Planänderungsbeschlusses, der zunächst von Ortschafts- und anschließen Gemeinderat für sinnig befunden werden müsse, erklärt der Baujurist. "Für dieses Vorhaben und Mühen sehe ich derzeit nicht den Willen - weder bei der Stadtverwaltung noch bei einigen Kollegen im Ortschaftsrat Durlach."
Und das, obwohl sich genau diese konkrete Maßnahme bereits bewährt habe. Denn: 2008 wurde in der Badener Straße in Durlach "mit exakt solch einer Planungsänderung" der Bau eines Schulzentrums der NPD verhindert. Auch Baubürgermeister Daniel Fluhrer bestätigte in einem Gespräch mit ka-news.de, dass es durchaus Möglichkeiten gebe, es bei diesen jedoch an der tatsächlichen Realisierbarkeit mangele. Weiter konkretisiert Fluhrer diese Möglichkeiten nicht.

Rausch aus Durlach sieht das ein wenig anders. "Juristisch gesehen gibt es keine absoluten Wahrheiten und es gibt immer einen rechtlichen Spielraum, in dem man agieren kann - und in diesem Fall auch sollte", ergänzt der promovierte Baujurist aus Durlach. Deshalb sei bereits an die Kollegen vom Ortschaftsrat herangetragen worden, einen entsprechenden Antrag zu stellen.
Das Vorhaben sei jedoch auf kaum Unterstützung gestoßen. "Die SPD bietet es an und die anderen müssen nun in sich gehen. Alleine stellen wir den Antrag nicht. Ohne den nötigen Rückhalt wird sich auch der Gemeinderat nicht beugen", erklärt Rausch. Zu spät sei es für den vorgeschlagenen Weg der SPD aber noch nicht: "Selbst wenn die Bauvoranfrage von Herrn Bayrak beantwortet ist, so ist der Bauvorbescheid keineswegs unanfechtbar", erklärt der Jurist.
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