Dass Sicherheit oberste Priorität und grundlegende Bedingung für ein stattfindendes Fest ist, wurde bereits vom dazu beauftragten Markus Wiersch ausführlich erklärt. Aber neben den Corona-Verordnungen Landes und einem weitgefächerten und flexiblen internen Sicherheitssystem müsse natürlich auch gewährleistet werden, dass die Festbesucher keine Gefahrenpotenziale von außen aufs Gelände mitbringen.

Bestimmte Gegenstände zu verbieten und dazugehörige Kontrollen am Einlass durchzuführen, seien für Das Fest in Karlsruhe unerlässlich, wie die KME auch auf der Fest-Website bestätigt: "Nach vielen Rücksprachen mit Behörden und Polizei sind wir der Meinung, dass diese Maßnahmen notwendig sind, um die höchste Sicherheit bieten zu können."
Aus diesem Grund sind die folgenden Gegenstände auf dem Fest-Gelände verboten:
- Gefährliche Gegenstände (Waffen, explosionsgefährdete, giftige oder ätzende Substanzen, leicht entflammbare Gegenstände, Sportschläger etc.)
- Klingen aller Art (Messer, Scheren, Sägen, Spaten etc. auch Brot- oder Kuchenmesser seien nicht erlaubt.)
- Fahrräder
- Kamera-Stative / Selfie-Sticks
- Große Regenschirme
- Haustiere
- Tische, Stühle
- Skateboards, Inlineskates
- Flaschen
- Druckbehälter (z.B. Deo)
- Essen und Getränke
Essen und Getränke seien laut Veranstaltern in erster Linie deshalb Verboten, da "sich Das Fest hauptsächlich durch die Getränkeumsätze und die Essensstände finanziert."
Gleichzeitig betont die KME noch einmal die hohe Auswahl an Speisen und Getränken, die innerhalb des Geländes verkauft werde. Eine Ausnahme bilde das "Klassikfrühstück" am Sonntagmorgen, zu dem kleinere Essensmengen in Tupperdosen mitgebracht werden könnten.

Tee, Kaffee, Snacks, Obst, Müsliriegel seien Beispiele von Lebensmitteln, die sonntags mit auf das Gelände gebracht werden dürften. Jedoch werde gebeten, keine Picknickkörbe, Kühltaschen oder sonstige Behälter mitzunehmen, da sich die Kontrolle an den Pforten sonst nur in die Länge zöge. Transparente Tupperware sei laut den Veranstaltern das Mittel der Wahl.
Ausnahmen: Babyzubehör, Einwegkameras, Helme, Taschenregenschirme
Von all diesen Regeln sei grundsätzlich aber alles ausgenommen, was mit der Versorgung von Babys und Kleinkindern zusammenhängt. Säuglingsnahrung und Kinderwagen seien im Gegensatz zu den Alternativen für die älteren Staatsbürger erlaubt. Ebenso spreche laut Veranstaltern nichts gegen Helme, auch keine Motorradhelme oder Einwegkameras oder Fotoapparate, die in die Tasche passen.
Regenschirme dürften unter der Bedingung mit aufs Gelände, dass sie Knirpse, sprich einklappbare Taschenregenschirme sind. Natürlich seien auch Smartphones und Handys oder Geldbeutel alleine durch ihr Taschenformat erlaubt.
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