"Unsere Forstwirte sind jede Woche damit beschäftigt den Müll der Besucher im Fasanengarten einzusammeln und zu entsorgen", berichtet Arne Glückstein von Forst Baden-Württemberg, welche den Fasanengarten in Karlsruhe betreuen.
Grillen ist im Schlossgarten verboten
Etwa alle drei Wochen würde eine fünf Kubikmeter große Schuttmulde gefüllt und zur Deponie gefahren. "Darin befinden sich Einmalgrills, vollständige teilweise noch gebrauchsfertige Grille, Unmengen von Plastikverpackungen und, und, und", so Glückstein.

An das Grillverbot hielten sich demnach also leider nicht alle. "Wir beobachten immer wieder wilde Grillstellen im Fasanengarten", sagt Glückstein weiter. Das Problem dabei sei, dass dadurch im trockenen Gras sehr schnell Bodenfeuer entstehen könnten.

"Außerdem kommt es auch immer wieder zu Bränden in den Mülltonnen, die durch glühende Kohlen oder nicht fachgerecht gelöschte Einweggrills entstehen. Diese verursachen auch immer wieder unschöne Brandflecken auf der Wiese", so Glückstein.
Besonders schützenwertes Gebiet
Doch nicht nur die Feuergefahr ist ein Grund für das Grillverbot im Schlossgarten. Nach Angaben des Vermögen und Bau Amt Karlsruhe, welches für den Schlossgarten zuständig ist, lege der Bereich im Landschaftsschutzgebiet "Nördliche Hardt" sowie dem Fauna-und Flora-Gebiet "Hardtwald zwischen Graben und Karlsruhe".
Wie viel Ärger gibt es bereits mit Vermüllung?
Gerade Müll sei dabei aktuell ein großes Problem. "Pro Woche fallen zirka 30 Kubikmeter Abfall an", teilt das das Amt für Vermögen und Bau auf Anfrage mit.

So würden trotz des Verbots immer wieder auch Einweg-Grills im Park stehen gelassen. "Die Rasenflächen unter dem Grill ist bei der Verwendung eines Einweggrills verbrannt und tot", so das Amt weiter. Der zeitliche Aufwand und die Entsorgung seien enorm.
Wie wird das Verbot umgesetzt?
Schlossgärtner, die sich im Rahmen der Pflegearbeiten im Schlossgarten bewegen, würden kontrollieren, dass dort nicht gegrillt wird.

Auch zuständige Revierförster sowie Beschäftigte des Forstreviers würden Griller immer wieder ansprechen. "Oft herrscht dann sogar Einsicht", sagt Glückstein. Zudem kontrolliere auch das kommunale Ordnungsamt sowie die Polizei das Einhalten des Verbots. Wie die Stadt auf Anfrage habe das Ordnungsamt in der Vergangenheit immer wieder vereinzelte Verstöße festgestellt.
Mit welcher Strafe muss bei einem Verstoß gerechnet werden?
Wer sich nicht an das Verbot hält, muss mit einer hohen Strafe rechnen. "Nach §83 des Landeswaldgesetz können diese Ordnungswidrigkeiten mit einem Bußgeld von bis zu 2500 Euro, in besonders schweren Fällen bis zu 10.000 Euro belegt werden", erklärt Glückstein. Sollte es durch ein Feuer zu einer konkreten Bedrohung kommen, sei gemäß Strafgesetzbuch sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren möglich. Wie die Stadt mitteilt, würde das Grillen im Schlossgarten mit einem Bußgeld in Höhe von 100 Euro geahndet.

Wurden diesen Sommer bereits Verstöße geahndet?
"Unserem Schlossgartenleiter ist nichts bekannt", teilt das Vermögen und Bau Amt Karlsruhe auf Anfrage der Redaktion mit. Auch Forst Baden-Württemberg seien derzeit keine Ahndungen bekannt.