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Karlsruhe: Karlsruher Wertstoff-Ärger: Muss K+G künftig zahlen, wenn die Tonnen voll bleiben?

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Karlsruher Wertstoff-Ärger: Muss K+G künftig zahlen, wenn die Tonnen voll bleiben?

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    Eine volle Wertstofftonne. (Archivbild)
    Eine volle Wertstofftonne. (Archivbild) Foto: Corina Bohner

    Die Stadt Karlsruhe hat eine Rüge von der Vergabekammer erhalten. Der geschlossene Zusatzvertrag mit K+G sei nicht rechtens. Ein Konkurrent der Entsorgungsfirma hat die Stadt bei der Vergabekammer gemeldet und Recht bekommen. Daraufhin kündigte K+G an, künftig vorab beschlossene Leistungen einzustellen. Davon überrascht, habe die Stadt rechtliche Schritte gegen K+G und die Dualen Systeme geprüft.

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    Foto: Corina Bohner

    Stadt könne K+G zur Kasse bitten

    Die Stadt Karlsruhe erklärt nun in der Beschlussvorlage, dass sie bei ihrer bisherigen Meinung bleibe, aber aktuell von einer Klage absehe. Ein Gerichtsverfahren würde sehr lange dauern und wahrscheinlich erst nach Ende des Vertrags im Jahr 2026 abgeschlossen sein. Deshalb setzte die Stadt auf andere Lösungen, die schneller und wirksamer sind:

    Zum Beispiel könne die Stadt in besonderen Fällen, wie bei längerem Ausfall der Müllabfuhr in ganzen Straßenzügen, selbst eingreifen. Dafür wird K+G zuerst eine Frist gesetzt und abgemahnt. Wenn nach Ablauf der Frist das Problem nicht behoben ist, übernimmt die Stadt die Arbeit selbst oder beauftragt eine Firma. Die entstehenden Kosten könnten von der Stadt dann von K+G und den Systemen zurückfordert werden.

    Bürger könnten Ansprüche gegen K+G haben

    Zudem schreibt die Stadt, dass es aus Sicht der Stadtverwaltung möglich sei, dass auch Bürger rechtliche Ansprüche gegen K+G haben und diese geltend machen könnten. Die Stadt könne sie dabei aber weder finanziell noch organisatorisch unterstützen, sollten sich Bürger privat für eine Klage entscheiden. Bisher sei der Stadt sogar solch ein Fall bekannt, in dem sie als Beobachter beteiligt gewesen sei.

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    Foto: Corina Bohner

    CDU fordert Anpassung der Abfallentsorgungssatzung

    In einem Antrag an den Gemeinderat vom 21. Januar, fordert die CDU zudem die Anpassung der Abfallentsorgungssatzung. Sie sei ausschlaggebend für die Probleme bei der Wertstoffabholung gewesen. Die Satzung sei zu unspezifisch. Künftig solle für alle Entsorgungsfirmen die selben Regeln wie auch für die Stadt Karlsruhe gelten. Darum fordert die Fraktion die Satzung bis März 2025, um folgende Punkte zu ergänzen:

    • Die Pflicht zum Klingeln an Türen und Toren.
    • Die Stadt Karlsruhe und alle zukünftigen Firmen, die den Müll sammeln, müssen dafür sorgen, dass der Müll regelmäßig geleert wird.
    • Abfallbehälter sollen künftig, wie im Landkreis Karlsruhe, mit Registrierungschips ausgestattet werden. Damit kann die Stadt genau sehen, wann und wo Mülltonnen geleert werden. Die Stadt prüft die Daten und schaut, ob die Müll-Firma ihre Arbeit richtig macht. Falls nicht, soll die Stadt prüfen, ob die Firma zur Verantwortung gezogen werden kann.

    Weitere Informationen

    Alles rund ums Thema Wertstoff-Chaos: Wie ist die aktuelle Lage?

    Aktualisierung, 21. Januar, 18.15 Uhr: Stadt plane Neuordnung der gesamten Müllentsorgung

    Der Gemeinderat stimmt dem Antrag der CDU zu. Für den neuen Vertrag ab 2026 sollen die Leistungen in der Abfallentsorgungssatzung klarer definiert werden. Zudem plant die Stadt, die Müllentsorgung durch die TSK im Vollservice neu zu ordnen, wobei Restmüll, Biomüll und Papier flächendeckend geregelt werden sollen. Hotspots wie die Hirschbrücke stehen dabei im Fokus. Eckpunkte für den stadtweiten Vollservice sollen bis Sommer 2025 feststehen.

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