Derzeit werte die Stadt die Entscheidung der Vergabekammer aus und bewertet das weitere Vorgehen. Die Stadt Karlsruhe sei gewillt, Rechtsmittel beim Oberlandesgericht einzulegen und bereite die Einlegung der Beschwerde vor.

Bereits beim Sommergespräch des Oberbürgermeisters Frank Mentrup wurde diese Option angesprochen.
Weiterhin kein Vollservice für viele Karlsruher
Für Karlsruher Bürger bedeutet die Entscheidung der Vergabekammer, dass die Wertstofftonnen am Leerungstag nun satzungskonform wie folgt bereitgestellt werden müssen:
- Behälter müssen frei zugänglich sein
- ebenerdig
- höchstens 15 Meter von der Straße entfernt stehen
- Transportwege müssen befestigt sein und dürfen keine Stufen und keine Steigungen von mehr als fünf Prozent haben
- es wird nicht geklingelt
Für nicht frei zugängliche Wertstofftonnen ist die Zugänglichkeit am Straßen- oder Gehwegrand oder an einer anderen entsprechenden Stelle zu gewährleisten und nach der Abholung unverzüglich wieder an ihren Standplatz zurückzubringen.

K+G bietet nun Vollservice auf privat-rechtlicher Basis an
Wie die Entsorgungsfirma in einer Mitteilung vom 15. August erklärt, sei man bereit den Bedürfnissen der Bürger dennoch nachzukommen, in Form eines Vollservices auf privat-rechtlicher Basis. Hierbei können das Klingeln an der Haustür sowie Wegstrecken über 15 Meter berücksichtigt werden. Nicht aber, Wegstrecken über Treppenstufen oder Steigungen höher als 5 Prozent.
Für die Vereinbarung des Vollservices stehe auf der Firmenwebsite ein eigens eingerichtetes Formular für Karlsruhe bereit: knettenbrech-gurdulic.de.
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