"Dem Gemeinderat liegt eine Erhöhung um durchschnittlich 7,9 Prozent ab dem 1. September 2023 zur Entscheidung am 27. Juni 2023 vor", erklärt die Stadt Karlsruhe auf Anfrage der Redaktion. Damit steigen die Kita-Gebühren für die städtischen Kindertagesstätten bereits in wenigen Monaten.
Stadt: "Werden die Benutzungsentgelte angleichen"
Im Zuge der neuen Maßnahmen zur Haushaltssicherung Teil zwei soll es bei den anstehenden Erhöhungen nicht lang bleiben. Erste Bürgermeisterin und Finanzdezernentin Gabriele Luczak-Schwarz bei der Verkündung der Maßnahmen im Juni: "Wir werden die Benutzungsentgelte für städtische Kitas an die freien Träger angleichen. Wir liegen derzeit deutlich darunter und eine Erhöhung halten wir demnach für angemessen."

Über einen konkreten Umfang spricht die Bürgermeisterin nicht. Dem Gemeinderat soll für seine Haushaltssitzung im November im Rahmen der Haushaltssicherung eine weitere Steigerung der Benutzungsentgelte für die Betreuung von Kindern in Kitas in kommunaler Trägerschaft zur Entscheidung vorgelegt werden, erklärt die Stadt auf Anfrage. Es ist geplant, die angesprochene Erhöhung zum Kita-Jahr 2024/2025 ab dem 1. September 2024 umzusetzen.
Warum werden die Gebühren erhöht?
Im Fall der Stadt lässt sich die Erhöhung der Kita-Gebühren auf die derzeitige Haushaltslage zurückführen. Um weiterhin handlungsfähig zu bleiben, muss die Stadt Karlsruhe schwarze Zahlen schreiben - sonst folgen vonseiten des Regierungspräsidiums entsprechende Konsequenzen. Um diesem Ziel näherzukommen, wird ein Plus in Millionenhöhe durch die Erhöhung der Kita-Gebühren angestrebt.

Auch die AWO wird ihre Gebühren weiter erhöhen. "Die städtischen Gebühren werden vom Gemeinderat festgesetzt – sind nicht betriebswirtschaftlich gerechnet. Die freien Träger müssen die Kita-Beiträge jedoch betriebswirtschaftlich berechnen, also bezogen auf die tatsächlichen Ausgaben, die bei den Kitas anfallen", erklärt der Träger. Diese würden stetig höher - und so auch die Beiträge.
Was sind die Konsequenzen?
Mit einer Erhöhung der Benutzungsentgelte fallen reduzierte Öffnungszeiten oder etwaige Schließungen von Kindertagesstätten schwerer ins Gewicht. Aufgrund von Personalmangel hatten sowohl städtische als auch freie Betreiber im Frühjahr 2023 Probleme, den Regelbetrieb aufrechtzuerhalten.

"Hier gab es besondere Umstände, wie beispielsweise lange krankheitsbedingte Ausfallzeiten, später besetzte Stellen und ähnliches, welches eine temporäre Verkürzung der Öffnungszeiten aufgrund der Vorgaben der Aufsichtsbehörde notwendig machte", erklärt die Stadt Karlsruhe.

Weder bei städtischen Kitas noch bei Kitas der AWO kam es im Frühjahr zu unvorhergesehenen Schließtagen. "Verkürzte Öffnungszeiten gab es temporär in sechs unserer Kitas, jedoch konnten wir auch in diesen Kitas immer mindestens neun Stunden pro Tag anbieten", so AWO.
Einfluss auf Personalschlüssel?
Einfluss auf den Personalschlüssel der Kitas werden die erhöhten Gebühren nicht nehmen können. "Der Personalschlüssel ist unabhängig von den Benutzungsentgelten und zieht durch deren Erhöhung daher keine Veränderungen nach sich", so die Stadt.

Der Personalschlüssel bemisst sich für jede Kindertageseinrichtung immer gleich nach den Vorgaben des Kommunalverbandes für Jugend- und Soziales Baden-Württemberg und berücksichtigt die Öffnungszeiten, die Kinderanzahl, das Alter der Kinder und die jeweilige Gesamtgruppenanzahl sowie die Schließ- und Urlaubstage.
In den AWO Kitas gestaltet sich der Personalschlüssel beispielsweise wie folgt:
- Frühgruppe VÖ (3-6 Jahre): 32,5 Std./Woche: 2,25 Erzieher je Gruppe.
- Altersgemischte Ganztagsgruppe AM-GT (0-6 Jahre): 52,5 Std./Woche: 3,35 Erzieher je Gruppe
- Ganztagsgruppe GT (3-6 Jahre): 52,5 Std./Woche: 3,35 Erzieher je Gruppe
- Reine Krippengruppen ganztags KK-GT (1-3 Jahre): 3.05 Erzieher je Gruppe
Hinzu kommen Leitungsanteile: Grundsockel 0,15 je Kita plus ab der zweiten Gruppe 0,05.
Mehr Geld für bessere Personalsituation?
Indirekt käme eine Beitragserhöhung der problematischen Personalsituation innerhalb der Kindertagesstätten dennoch zu Gute, so AWO. "Mit der Beitragserhöhung werden Tarifabschlüsse übernommen und Stellenerhöhungen im Rahmen der Angebotsformen umgesetzt."

Konkret fließe das Geld mitunter in die Erweiterung von Ausbildungsplätzen: "Wir erweitern die Anzahl der PIA-Ausbildungsplätze, finanzieren mit den Beiträgen unter anderem auch die hauswirtschaftlichen Kräfte sowie weitere Kräfte", meint AWO.

Da die Fachkräfte nicht zu 100 Prozent von der Stadt bezuschusst werden, müssen die fehlenden Kosten über Kita-Beiträge finanziert werden. Unter anderem sollen so auch Aushilfskräfte des Bundesfreiwilligendienstes (BFD), des Freiwilligen Sozialen Jahrs (FSJ) und des Europäischen Freiwilligendienstes (EFD) mitgetragen werden.
Wie steht es um offene Stellen?
Welche Stellen in städtischen Kitas derzeit unbesetzt - beziehungsweise offen sind, lasse sich kurzfristig nicht abbilden, meint die Stadt Karlsruhe. "Der Bereich ist sehr fluide und für eine Stelle, die heute unbesetzt ist, kann es jedoch schon Auswahlgespräche gegeben haben."

Zum neuen Kita-Jahr 2023/2024 geht die Stadt von etwa zehn unbesetzten Stellen bei den Einrichtungen in städtischer Trägerschaft aus. "Durch die Übernahme von eigenen Auszubildenden und weiteren Bewerbenden können diese Stellen voraussichtlich besetzt werden", so die Stadt.

Aufseiten der AWO-Kitas sind derzeit 18 Stellen offen - es wird mit Vertretungskräften kompensiert. Für das kommende Kita-Jahr sieht es allerdings besser aus: "Zum September 2023 sind nahezu alle Stellen besetzt. Auch durch Übernahme von PIA-Auszubildenden und Elternzeitrückkehrer*innen", meinen die Betreiber.
Wann gab es zuletzt Erhöhungen?
In den Jahren 2020 und 2021 gab es keine Erhöhungen für die städtischen Kindertagesstätten. Zuletzt wurden die Benutzungsentgelte für die Betreuung von Kindern in Kitas in kommunaler Trägerschaft zum 1. September 2022 um durchschnittlich 6,9 Prozent erhöht. Die Höhe der Benutzungsentgelte für städtische Kindertagesstätten wurde in der Gemeinderatssitzung vom 31. Mai 2022 beschlossen.

Die Gebühren der freien Kita-Träger AWO (Arbeiterwohlfahrt) Karlsruhe wurden zuletzt ebenfalls am 1. September vergangenen Jahres angehoben, wie der Träger gegenüber ka-news.de bestätigt.
Wie hoch sind die Gebühren?
Die Gebühren für die städtischen Kindertagesstätten belaufen sich derzeit auf folgende monatliche Beiträge.

Für Kinder von 0 bis 3 Jahren (nach Abzug des städtischen Zuschusses):
- Halbtagesbetreuung: 139 Euro
- Verlängerte Öffnungszeiten: 192 Euro
- Ganztagsbetreuung: 290 Euro
Für Kinder von 3 bis 6 Jahren:
- Halbtagesbetreuung: 76 Euro
- Regelbetreuung: 76 Euro
- Verlängerte Öffnungszeiten: 99 Euro
- Ganztagsbetreuung: 179 Euro
Die Gebühren der AWO
Über den direkten Austausch mit der freien Kita-Trägerschaft AWO, vermittelte uns diese eine Übersicht über ihre derzeitigen Gebühren. Die Auskunft ist normalerweise nicht öffentlich einsehbar, in diesem Fall werde vonseiten der AWO eine Ausnahme gemacht.

Die monatlichen Gebühren für Kita-Plätze der freien Trägerschaft AWO (ab 1. September 2022) gestalten sich derzeit wie folgt (abzüglich des städtischen Zuschusses):
Für Kinder von 0 bis 3 Jahren:
- Frühgruppe: 396 Euro (optionaler Essensbeitrag von 93 Euro enthalten).
- Tagesplatz: 425 Euro entrichten (optionaler Essensbeitrag von 93 Euro enthalten).
Für Kinder von 3 bis 6 Jahren:
- Frühgruppe: 276 Euro an - davon 93 Euro für Essen (optional).
- Tagesplatz: Die Kosten für die ganztägige Betreuung belaufen sich auf insgesamt 337 Euro monatlich.
Wann werden die Gebühren erhöht?
Die Stadt plant die nächsten haushaltssicherungsunabhängigen Erhöhungen bereits im September 2023 umzusetzen. Für die weiteren Erhöhungen zum Kita-Jahr 2024/2025, wird eine Umsetzung ab dem 1. September 2024 angestrebt.

Die freie Trägerschaft AWO wird ab September 2023 ebenfalls erhöhen. "Eine Erhöhung findet jährlich statt, auf Grundlage der jährlichen Wirtschaftsplanung", erklärt der Träger.