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Karlsruhe: Karlsruhe erlaubt: Geschäfte dürfen auch an Sonn- und Feiertagen öffnen

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Karlsruhe erlaubt: Geschäfte dürfen auch an Sonn- und Feiertagen öffnen

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    Es gibt wieder Klopapier - zumindest in diesem Supermarkt in Offenburg.
    Es gibt wieder Klopapier - zumindest in diesem Supermarkt in Offenburg. Foto: Patrick Seeger/dpa

    Mit der Sondergenehmigung soll die Versorgungssicherheit gewährleistet und sogenannten Hamsterkäufen vorgebeugt werden. Ihnen liegt eine grundlegende Verunsicherung der Bevölkerung zugrunde, welche durch die aktuelle Lage bedingt ist.  

    Verunsicherung führt zu "Hamsterkäufen"

    Um den Corona-Virus einzudämmen, wurden in den vergangenen Tagen drastische Maßnahmen erlassen. Die Maßnahmen reichen von der Untersagung von Veranstaltungen bis hin zur Schließung von Schulen und Kindertageseinrichtungen. Die Bevölkerung ist dazu angehalten, soziale Kontakte – soweit es möglich ist – zu vermeiden.

    "Die hierdurch entstehende Verunsicherung der Bevölkerung führt zu einer vermehrten Bevorratung an diversen Artikeln des täglichen Bedarfs wie Trockenlebensmitteln, Hygieneartikeln, Desinfektionsmitteln und dergleichen", begründet die Stadt den Erlass der Ausnahmegenehmigung.

    Nachschub soll gewährleistet sein

    "Die dadurch entstehenden Lücken im Einzelhandel und in Apotheken können zu weiterer Verunsicherung der Bevölkerung über die aktuelle Versorgungslage führen." Das möchte man mit vermeiden und alle in die Produktions- und Lieferkette involvierten Unternehmen unterstützen.

    Ferner wird die flexible Erbringung medizinischer Behandlung und Versorgung unter anderem auch in niedergelassenen Arztpraxen an Sonn- und Feiertagen ermöglicht.

    Begrenzung tägliche Arbeitszeit wird erhöht

    Die Stadt rechnet mit dem weiteren Verlauf der Ausbreitung, mit einem erhöhten Krankenstand bei den Beschäftigten. "Um möglichen kritischen Personalengpässen in systemrelevanten Branchen vorzubeugen, wird daher die Begrenzung der täglichen Höchstarbeitszeit für diese Beschäftigten für einen befristeten Zeitraum auf zwölf Stunden erhöht."

    Betrieben soll damit eine gewisse Flexibilität eingeräumt werden um Fehlzeiten auszugleichen und die für die Versorgung der Bevölkerung und die Funktionsfähigkeit der Infrastrukturen unverzichtbaren Leistungen wie beispielsweise Energie, Wasser oder Telekommunikation sicherzustellen.

    Den kompletten Wortlaut der Allgemeinverfügung gibt es unter https://corona.karlsruhe.de/

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