"Das Land hat uns heute angekündigt, dass es für morgen eine Not-Rechtsverordnung vorbereitet, in der die Inhalte, die in der Vereinbarung zwischen der Bundesregierung und den Ländern vereinbart worden sind, dann sozusagen Rechtskraft erlangt", so Oberbürgermeister Frank Mentrup am Dienstagmittag auf Nachfrage von ka-news.de.
Verordnung ab Donnerstag in Kraft
Bei der neuen Verordnung handelt es sich um eine Rechtsverordnung des Landes Baden-Württemberg wie sie bereits auch schon am vergangenen Montag erlassen worden ist. Sie wird in einer Notlage nach den Regeln des Infektionsschutzgesetzes beschlossen.
Der Oberbürgermeister appelliert an die Bürger, sich bereits jetzt schon so zu verhalten, als ob die neue Landesverordnung in Kraft wäre. Ein Blick am Dienstagmittag in die Stadt zeigt: Viele halten sich daran. Die Straßen der Innenstadt sind fast menschenleer.

Was wird sich mit den neuen Bestimmungen voraussichtlich ab Donnerstag ändern? Sobald die neue Verordnung des Landes in Kraft tritt, dürfen Restaurants nur zwischen 6 und 18 Uhr geöffnet sein. Alle Geschäfte des Einzelhandels, insbesondere Outlet-Center, müssen schließen - mit einigen Ausnahmen wie Supermärkten oder Apotheken.
Diese Geschäfte haben noch geöffnet
- Einzelhandel für Lebensmittel
- Wochenmärkte
- Abhol- und Lieferdienste
- Getränkemärkte
- Apotheken
- Sanitätshäuser
- Drogerien
- Tankstellen
- Banken und Sparkassen
- Poststellen
- Frisöre
- Reinigungen
- Waschsalons
- Zeitungsverkauf
- Bau- und Tierbedarfsmärkte
- Großhandel

Für die geöffneten Geschäfte werden neue Hygienemaßnahmen verordnet: Der Zugang soll beschränkt sowie ein Abstand zwischen den Einkaufenden, beispielsweise an der Kassenschlange, geschaffen werden. Die Geschäfte dürfen auch an Sonn- und Feiertagen öffnen.
Weitere Verbote im Freizeitbereich
Die schon bestehenden Verbote im Freizeitbereich werden ausgebaut: während ab Montag bereits unter anderem Museen, Bäder und Kinos im Land schließen mussten, trifft es ab Donnerstag darüber hinaus folgende Bereiche:
- Schließung von Freizeit- und Tierparks
- keine Anbieter von Freizeitaktivitäten sowohl Innen als auch Außen
- Schließung Spezialmärkte, Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen und ähnliche Einrichtungen
- Schließung von Spielplätzen
- Zusammenkünfte in Vereinen sowie anderen Sport- und Freizeiteinrichtungen
- Verbot der Wahrnehmung von Angeboten in Volkshochschulen, Musikschulen und sonstigen öffentlichen Bildungseinrichtungen im privaten und öffentlichen Bereich
- keine Reisebus-Reisen
- keine Gottesdienste und Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen, Synagogen und anderer Glaubensgemeinschaften
- keine touristischen Übernachtungen in Hotels

Aktualisierung: Mittwoch
Die neue Landesverordnung wurde am Mittwochmorgen erlassen. Sie tritt ab Donnerstag in Kraft. Die Landesverordnung gilt bis zum 15. Juni. Unabhängig von der neuen Landesverordnung wurde bereits am Mittwoch die Schließung des Karlsruher Schlossgartens und des Botanischen Gartens veranlasst. Sie gilt vorerst bis 19. April.
