13. September: KSC verklagt Stadt

Es wird bekannt, dass der KSC vier einstweilige Verfügungen am 12. August veranlasst hat. Was der KSC will - inklusive der Anträge im Wortlaut:

  • 1. Einsicht in den Vertrag mit dem 'Totalunternehmer', also dem Vertrag zwischen Stadt und BAM Sports GmbH. Die Begründung: Der KSC benötigt die Unterlagen, um Nachtragsangebote des Totalunternehmers zu prüfen, die vom KSC bezahlt werden sollen
    Die KSC-Forderung im Wortlaut: "Der KSC hat auf Grundlage der geschlossenen Verträge einen 'umfassenden Informationsanspruch' sowie einen Anspruch auf Übergabe von Terminplänen gegen die Stadt Karlsruhe. Auf dieser Basis verlangt der KSC die Herausgabe des sogenannten 'Totalunternehmervertrags', der zwischen der Stadt Karlsruhe und der ausführenden Baufirma geschlossen wurde, der Terminpläne mit der Baufirma und des eingereichten Bauantrags.

    Weiter wird die Herausgabe der Nachtragsunterlagen verlangt, die zur Prüfung der Nachtragsangebote des Totalunternehmers, die vom KSC bezahlt werden sollen, erforderlich sind.

    Diese Informationen sind für die Vertragsabwicklung essentiell, auch damit der KSC seinerseits seine vertraglichen Mitwirkungspflichten gegenüber der Stadt erfüllen kann. Trotz mehrfacher und seit Monaten geäußerter mündlicher und schriftlicher Bitten unter Fristsetzungen legt die Stadt Karlsruhe dem KSC wesentliche Vertragsdokumente nicht vor und ignoriert den vertraglich bestehenden Informationsanspruch des KSC."
  • 2. Ergänzungsvereinbarungen zum Bauablauf von Sonderleistungen, die der KSC zahlen muss. Hier handelt es sich zum Beispiel Festverkabelung der Kamerapositionen, Erweiterung sanitäre Anlagen der Heimkabine, Klimatisierung des Fanshops und der Gaststätte.
    Die KSC-Forderung im Wortlaut: "Der KSC hat auf Grundlage des Pachtvertrages einen Rechtsanspruch, Sonderleistungen beim Stadion-Neubau planen und ausführen zu lassen, die der KSC dann selbst finanziert. Beispiele dafür sind die Festverkabelung der Kamerapositionen, die Erweiterung der sanitären Anlagen der Heimkabine oder die Klimatisierung des Fanshops und der Clubgaststätte.

    Im sogenannten Entwicklungsvertrag ist genau geregelt, wie bei der Umsetzung dieser Sonderleistungen vorzugehen ist. Den Abschluss der dazu notwendigen Ergänzungsvereinbarungen verhindert die Stadt Karlsruhe dadurch, dass sie diese von unzulässigen Bedingungen abhängig macht.

    Damit verhindert sie, dass notwendige Bauleistungen geplant und ausgeführt werden. Diese vertragswidrige Vorgehensweise muss der Stadt gerichtlich untersagt werden."
  • 3. Keine Betonstützen im Businessbereich. 
    Die KSC-Forderung im Wortlaut: "Der KSC hat mit der Stadt Karlsruhe in einer sogenannten Funktionalen Leistungsbeschreibung zum Pachtvertrag die wesentlichen technischen und funktionalen Merkmale für den Stadionneubau vereinbart. Unter anderem ist dort festgelegt, dass der Bühnenbereich des Business-Raums insbesondere bei größeren Veranstaltungen frei einsehbar sein muss.

    Die bisherige Planung wird dem nicht gerecht. Die Stadt Karlsruhe hat als Bauherrin einen Bauantrag eingereicht, in dem der gesamte Business-Bereich mit einem durchgängigen Raster von Betonstützen überzogen ist. Um die Nutzbarkeit des Business-Bereiches für Veranstaltungen sicherzustellen, muss die vorliegende Planung geändert werden."
  • 4. Die Umsetzung des vom KSC entwickelten Gastronomiekonzept für 21 Kioske.
    Die KSC-Forderung im Wortlaut: "Nach den geschlossenen Verträgen hat der KSC die Planung für alle 21 Kioske in der neuen Stadionpromenade beizustellen. Diese Zuarbeit des KSC durch Vorlage eines Betriebskonzeptes für diese Gastronomie ist festgelegt und erforderlich.

    Nachdem die Stadt es zunächst versäumt hat, dieses Gastronomiekonzept rechtzeitig vom KSC abzufragen, weigert sie sich, das inzwischen vorliegende Konzept des KSC umzusetzen und macht dies von der Übernahme zusätzlicher Kosten abhängig, worauf nach den Verträgen kein Anspruch besteht.

    Es besteht somit die Gefahr, dass das Betriebskonzept des KSC nicht umgesetzt wird und damit eine angemessene gastronomische Versorgung von über 90 Prozent der Stadionbesucher nicht funktioniert."

20. September: Stadt Karlsruhe lädt zur Pressekonferenz

Oberbürgermeister Frank Mentrup,  Bürgermeister Daniel FluhrerWerner Merkel (Leiter Eigenbetrieb "Fußballstadion im Wildpark) und Frank Nenninger (technischer Geschäftsführer Karlsruher Schieneninfrastruktur-Gesellschaft) nehmen offiziell Stellung zum Rechtsstreit und informieren über mögliche Folgen der einstweiligen Verfügungen des KSC.

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Laut Stadt verbindet der KSC die Anträge auf einstweilige Verfügung bis zur rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidungen mit sechs Forderungen:

  1. Ruhen des laufenden Baugenehmigungsprozesses
  2. Unterbrechung des Planungsprozesses mit dem Totalunternehmer, soweit Antragsbestandteile betroffen sind
  3. Erklärung gegenüber dem Bauordnungsamt, dass das laufende Baugenehmigungsverfahren einstweilen nicht fortgesetzt wird
  4. Anordnung gegenüber dem Totalunternehmer, mit der Ausführungsplanung nicht zu beginnen
  5. Untersagung, Anfragen des Bauordnungsamtes zum laufenden Baugenehmigungsverfahren zu beantworten
  6. Ordnungsgeld je Verfügung in Höhe von 250.000 Euro, hilfsweise Ordnungshaft gegen Oberbürgermeister Frank Mentrup bis zu sechs Monate

Die Stimmung ist angespannt - Oberbürgermeister Frank Mentrup ist sichtlich verärgert. "Es ist klar, dass wir und der Verein jetzt ein Problem miteinander haben", so Mentrup.

Video: Melissa Betsch

23. September: Verhandlung vor Landgericht

Beide Parteien wollten eine "gütliche Lösung" finden - sie scheitern. Am 23. September findet die Verhandlung vor dem Landgericht Karlsruhe statt. Zu einem Ergebnis kommt es an diesem Tag nicht. Die Verhandlung wird nach knapp sechs Stunden auf den 27. September vertagt.

Heute kommt es zur Verhandlung des Rechtsstreits zwischen Stadt und Verein.
Heute kommt es zur Verhandlung des Rechtsstreits zwischen Stadt und Verein. | Bild: Melissa Betsch

27. September: Urteilsspruch Landgericht

Das Gericht gibt dem KSC in drei der vier Punkte Recht. Es kommt allerdings zu keinem Baustopp, wie gefordert. Der Karlsruher SC fasst das Urteil des Gerichtes in einer Pressemeldung wie folgt zusammen:

  • 1. Einsicht in den Vertrag mit dem "Totalunternehmer"
    Die Vorsitzende Richterin Karin Mauch hat einen "umfassenden Informationsanspruch“ des KSC bestätigt und die Stadt Karlsruhe verurteilt, einen Großteil der geforderten Unterlagen, insbesondere den Totalunternehmervertrag zwischen der Stadt Karlsruhe und dem Bauunternehmen BAM Sports GmbH, dem KSC herauszugeben.

    Das Gericht führte weiter aus, dass der KSC die Herausgabe dieser Unterlagen zurecht verlangt hat, weil diese Informationen für die Vertragsabwicklung unabdingbar sind. Nur dadurch kann der KSC seinerseits seine vertraglichen Mitwirkungspflichten gegenüber der Stadt erfüllen. Ebenso ist der KSC nur auf Grund der nun von der Stadt zu übergebenden Informationen in der Lage, seriöse Prüfungen der Nachtragsangebote des Bauunternehmens BAM Sports durchzuführen.
  • 2. Ergänzungsvereinbarungen zu Sonderleistungen
    Durch das Urteil des Landgerichts wurde der Stadt untersagt, den Abschluss von Ergänzungsvereinbarungen von unzulässigen Bedingungen abhängig zu machen, die nach dem Entwicklungsvertrag zwischen Stadt und KSC nicht vereinbart waren.

    Die Stadt war nicht berechtigt, Blankozusagen des KSC über Kosten der Zusatzleistungen zu verlangen, ohne dem KSC die Chance zu geben, nachzuprüfen, ob die Kosten dem Grunde und der Höhe nach berechtigt sind.

    So wird es dem KSC künftig möglich sein, gewünschte Sonderleistungen wie beispielsweise die Festverkabelung der Kamerapositionen oder die Klimatisierung des Fanshops und der Clubgaststätte sowie die Optimierung der Raumaufteilung der Clubgaststätte anzuordnen und ausführen zu lassen.
  • 3. Betonstützen im Businessbereich
    Das Landgericht hat in der Verhandlung am 23. September festgehalten, dass der Business-Bereich entgegen der seinerzeit vertraglich vereinbarten technischen und funktionalen Merkmale für den Stadionneubau keine freie Sicht von allen Plätzen auf die Bühne vorsieht.
    Ebenso wurde in der Verhandlung dargelegt, dass der Kompromiss des KSC, lediglich vier der 48 Stützen entfallen zu lassen, konstruktiv und statisch machbar ist. Jedoch hat das Landgericht Karlsruhe dem KSC - wie in der mündlichen Verhandlung angekündigt - einen Erfüllungsanspruch auf Beseitigung der Stützen im Businessraum im Wege der einstweiligen Verfügung nicht zuerkannt.

    Am Montag wurde der KSC aber bereits auf mögliche Schadensersatzansprüche gegen die Stadt verwiesen.
  • 4. Umsetzung des Gastronomiekonzeptes
    Der Stadt Karlsruhe wurde vom Gericht untersagt, eine Planung der Kioske im Stadion durchzusetzen, die von der Planung des KSC abweicht. Das Gericht hat festgestellt, dass der KSC die Ausbauplanung der Kioske durchsetzen darf und dass der KSC seine Planungen nicht verspätet vorgelegt hat.

    Somit kann ein erster Teil des Betriebskonzepts des KSC umgesetzt und eine angemessene gastronomische Versorgung von über 90 Prozent der Fans sichergestellt werden.

30. September: KSC will Unterlagen 

Der KSC hat die Unterlagen in der Sitzung des Steuerungskomitees erbeten, so Projektleiter Fabian Herrmann gegenüber ka-news.de.

14. Oktober: KSC setzt Ultimatum

Der KSC teilt der Stadt Karlsruhe mit, dass die Unterlagen "unverzüglich" und zwar bis zum 15. Oktober,  um 14 Uhr herausgegeben werden sollen, ansonsten wurde die Vollstreckung angekündigt.

Im  Gespräch mit ka-news.de erklärt KSC-Projektleiter Fabian Herrmann , warum dieser radikale Schritt aus seiner Sicht notwendig war.

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15. Oktober: Stadt Karlsruhe legt Berufung vor OLG ein

Die Stadt sieht sich nach eigenen Angaben durch das Ultimatum des KSC dazu gezwungen, kurzfristig zu reagieren und legt beim Oberlandesgericht (OLG) gegen Teile von zwei der vier Urteilen des Landgerichts Karlsruhe Berufung ein.

  1. Gegen die Herausgabe der Unterlagen mit Antrag auf Einstellung der Zwangsvollstreckung.
  2. Gegen den Umgang mit Sonderwünschen des KSC.

Mit Antrag auf Einstellung Zwangsvollstreckung liegt Eilbedürftigkeit für die Entscheidung des Gerichts vor.

Der KSC dazu: "Ich sage es mal so: Die Fristsetzung des KSC ist mit Sicherheit keine Begründung, eine Berufung einzulegen", so KSC-Projektleiter Fabian Herrmann gegenüber ka-news.de.

24. Oktober: OLG-Eilverfahren: Termin für Abgabe der Stellungnahmen 

Laut Rechtsanwalt der Stadt Karlsruhe, Helmut Ebersbach, ist heute die Frist zur Abgabe einer Stellungnahme des KSC zur Berufung abgelaufen. Die zuständigen Richter können die Sachlage betrachten und ab jetzt ein Urteil fällen.  

25. Oktober: KSC will Zwangsvollstreckung vollziehen

Der KSC bedient sich seiner Rechtsmittel und will mithilfe eines Gerichtsvollziehers die Herausgabe der städtischen Unterlagen durchsetzen. Der Termin wurde laut KSC durch den Gerichtsvollzieher festgelegt, man betont gegenüber ka-news.de, dass dem KSC dieses gerichtliche Vorgehen seit der Urteilsverkündung am 27. September zustehe.

Da die Stadt die Herausgabe der Unterlagen verweigert habe, sah man sich zu diesem Schritt gezwungen, heißt es vom KSC. Außerdem könnte sonst der Verfügungsgrund - die Eilbedürftigkeit - vom Oberlandesgericht in der Berufungsverhandlung anders gewertet werden. 

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Doch der KSC erhält die Unterlagen an diesem Tag nicht - die Stadt bedient sich ihrer Rechtsmittel und will die Unterlagen nur mit richterlichem Beschluss herausgeben. Der KSC beantragt daraufhin die erforderliche richterliche Durchsuchungsanordnung, um die Räumlichkeiten der Stadt zu durchsuchen und Unterlagen in Besitz zu nehmen.

Die Stadt setzt hingegen darauf, das Rennen gegen die Uhr zu gewinnen: Denn das OLG könnte zugunsten der Stadt entscheiden, bevor der KSC die richterliche Anordnung erhält. Dann müsste sie keine Unterlagen herausgeben.

29. Oktober: OLG will mehr Zeit, um Berufung  zu prüfen

Das Oberlandesgericht (OLG)  erbittet sich mehr Zeit, um die Anträge der Stadt zu prüfen. "Der Senat benötigt für die erforderliche Prüfung der Erfolgsaussichten der Berufung aufgrund des komplexen Sachverhalts einen angemessenen Zeitraum", heißt es in entsprechender Mitteilung.

Dafür setzt das OLG die Zwangsvollstreckung einstweilen aus, wenn die Stadt 100.000 Euro Sicherheit hinterlegt. Damit gewinnt Stadt Karlsruhe den Wettlauf gegen die Zeit und der KSC erhält vorerst keine Einsicht in die Unterlagen. Das OLG will am 8. November entscheiden.

8. November: OLG entscheidet über Berufungsantrag der Stadt

Das OLG entscheidet: Der KSC darf die Vertragsunterlagen erhalten - allerdings ohne vertrauliche Schriftverkehre. Darüber soll am 10. Dezember entschieden werden. Die Stadt bestätigt, sie werde alle Unterlagen zusammenstellen und am kommenden Montag, 11. November, übergeben.

11. November: KSC erhält Teil der Unterlagen

Die Stadt Karlsruhe übergibt einen Teil der Unterlagen an den KSC - die Vertragsunterlagen mit dem Totalunternehmer BAM Sports GmbH. 

10. Dezember: Verhandlung vor dem Oberlandesgericht

Die Berufung der Stadt wird vor OLG verhandelt. Es geht um die Herausgabe der vertraulichen Unterlagen - des gesamten Schriftverkehrs zwischen Stadt und Totalunternehmer. Die Stadt Karlsruhe nimmt ihre Berufung zurück, nachdem der Vorsitzende keine Aussicht auf Erfolg gestellt hatte. Damit muss die Stadt Karlsruhe alle vertraulichen Unterlagen herausgeben, die nicht ausschließlich die Belange der Stadt betreffen.

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Damit steht noch ein letzter Streitpunkt zwischen den beiden Parteien aus: Der Umgang mit Sonderleistungen. Auch hier hatte die Stadt Karlsruhe Berufung gegen das Urteil des Landgerichts eingelegt. 

"Hier müssen wir jetzt erst einmal auf die Stellungnahmefristen warten und dann auf auf einen möglichen neuen Verhandlungstermin", sagte KSC-Projektleiter Fabian Herrmann nach der Verhandlung im Gespräch mit ka-news.de. Der KSC habe der Stadt Karlsruhe hier aber bereits Terminvorschläge für Januar und Februar kommenden Jahres unterbreitet, "um auch diesen Punkt idealerweise außergerichtlich zu klären".

Auch Stadt-Rechtsanwalt Helmut Ebersbach bestätigt: "Wir wollen uns eigentlich auch nicht streiten und dauernd vor Gericht sehen. Das Projekt voranbringen wäre jetzt eigentlich die dringendere Aufgabe."

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