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Laut Medienberichten sieht der KSC ein vertragswidriges Verhalten der Stadt, das "gravierende Nachteile für den KSC und eine künftige Nutzbarkeit des Stadions brächten", so ein Bericht der BNN. 

Die Klagen wurden demnach bereits Mitte August am Landgericht Karlsruhe eingereicht, zwei Verhandlungen seien schon vor einem Güterichter verhandelt worden. 

Geplantes KSC-Stadion aus der Vogelperspektive (Animation).
Geplantes KSC-Stadion aus der Vogelperspektive (Animation). | Bild: agn/BAM Sports GmbH

In den eingereichten Verfügungen fordert der Karlsruher SC wohl von der Stadt Karlsruhe über den Vertrag mit dem Totalunternehmeer BAM Sports GmbH informiert zu werden. 

KSC-Stadion Tribünen

Ein weiterer Knackpunkt seien die Sonderleistungen beim Neubau des Stadions für die der KSC laut Vertrag zwischen dem Verein und der Stadt Karlsruhe zu zahlen hat. Wie die BNN weiter schreiben, argumentiert der KSC, "dass dies für den Verein nicht funktionieren könne, wenn der KSC nicht die entsprechenden vertraglichen Regelungen kenne, was Sonderwünsche sind und was nicht". Daher gebe es Streitigkeiten über zahlreiche Details der Planung, so die BNN weiter. 

Ob der Streit vor Gericht den Bauablauf gefährdet, ist noch unklar. Denn eigentlich sollten in den kommenden Wochen erste Baugenehmigungen erteilt werden, damit die Bauarbeiten für das Stadion im Wildpark planmäßig im Dezember beginnen können. 

+++ Aktualisierung 10.45 Uhr +++

Wie der Karlsruher SC nun in einer Pressemeldung bestätigt, hat der der Verein "um gerichtliche Hilfe gebeten". "Der KSC sah sich am 12. August veranlasst, beim Landgericht Karlsruhe den Erlass von vier einstweiligen Verfügungen zu beantragen. Mit diesen Anträgen auf vorläufigen Rechtsschutz soll verhindert werden, dass durch vertragswidriges Verhalten der Stadt Karlsruhe beim Stadion-Neubau Fakten geschaffen werden, die zu gravierenden Nachteilen sowohl für die Zuschauer und Kunden als auch für den KSC führen würden und unumkehrbar wären", schreibt der Club in seiner Mitteilung an die Presse. 

Die vier Anträge im Wortlaut: 

 

  1. Der KSC hat auf Grundlage der geschlossenen Verträge einen "umfassenden Informationsanspruch" sowie einen Anspruch auf Übergabe von Terminplänen gegen die Stadt Karlsruhe. Auf dieser Basis verlangt der KSC die Herausgabe des sogenannten "Totalunternehmervertrags", der zwischen der Stadt Karlsruhe und der ausführenden Baufirma geschlossen wurde, der Terminpläne mit der Baufirma und des eingereichten Bauantrags.
    Weiter wird die Herausgabe der Nachtragsunterlagen verlangt, die zur Prüfung der Nachtragsangebote des Totalunternehmers, die vom KSC bezahlt werden sollen, erforderlich sind.
    Diese Informationen sind für die Vertragsabwicklung essentiell, auch damit der KSC seinerseits seine vertraglichen Mitwirkungspflichten gegenüber der Stadt erfüllen kann. Trotz mehrfacher und seit Monaten geäußerter mündlicher und schriftlicher Bitten unter Fristsetzungen legt die Stadt Karlsruhe dem KSC wesentliche Vertragsdokumente nicht vor und ignoriert den vertraglich bestehenden Informationsanspruch des KSC.
     
  2. Der KSC hat auf Grundlage des Pachtvertrages einen Rechtsanspruch, Sonderleistungen beim Stadion-Neubau planen und ausführen zu lassen, die der KSC dann selbst finanziert. Beispiele dafür sind die Festverkabelung der Kamerapositionen, die Erweiterung der sanitären Anlagen der Heimkabine oder die Klimatisierung des Fanshops und der Clubgaststätte.
    Im sogenannten Entwicklungsvertrag ist genau geregelt, wie bei der Umsetzung dieser Sonderleistungen vorzugehen ist. Den Abschluss der dazu notwendigen Ergänzungsvereinbarungen verhindert die Stadt Karlsruhe dadurch, dass sie diese von unzulässigen Bedingungen abhängig macht. Damit verhindert sie, dass notwendige Bauleistungen geplant und ausgeführt werden. Diese vertragswidrige Vorgehensweise muss der Stadt gerichtlich untersagt werden.
     
  3. Der KSC hat mit der Stadt Karlsruhe in einer sogenannten Funktionalen Leistungsbeschreibung zum Pachtvertrag die wesentlichen technischen und funktionalen Merkmale für den Stadionneubau vereinbart. Unter anderem ist dort festgelegt, dass der Bühnenbereich des Business-Raums insbesondere bei größeren Veranstaltungen frei einsehbar sein muss.
    Die bisherige Planung wird dem nicht gerecht. Die Stadt Karlsruhe hat als Bauherrin einen Bauantrag eingereicht, in dem der gesamte Business-Bereich mit einem durchgängigen Raster von Betonstützen überzogen ist. Um die Nutzbarkeit des Business-Bereiches für Veranstaltungen sicherzustellen, muss die vorliegende Planung geändert werden.
     
  4. Nach den geschlossenen Verträgen hat der KSC die Planung für alle 21 Kioske in der neuen Stadionpromenade beizustellen. Diese Zuarbeit des KSC durch Vorlage eines Betriebskonzeptes für diese Gastronomie ist festgelegt und erforderlich.
    Nachdem die Stadt es zunächst versäumt hat, dieses Gastronomiekonzept rechtzeitig vom KSC abzufragen, weigert sie sich, das inzwischen vorliegende Konzept des KSC umzusetzen und macht dies von der Übernahme zusätzlicher Kosten abhängig, worauf nach den Verträgen kein Anspruch besteht. Es besteht somit die Gefahr, dass das Betriebskonzept des KSC nicht umgesetzt wird und damit eine angemessene gastronomische Versorgung von über 90 Prozent der Stadionbesucher nicht funktioniert.

 

Auch das Präsidium um Präsident Ingo Wellenreuther äußert sich zum Vorgehen des Vereins: "Der KSC bedauert es außerordentlich, dass der Verein aufgrund des vertragswidrigen Verhaltens der Stadt Karlsruhe gezwungen ist, gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, um sowohl seine vertraglichen Rechte durchzusetzen als auch um ein funktional taugliches und zeitgemäßes Stadion zu realisieren", so das KSC-Präsidium um Ingo Wellenreuther, Günter Pilarsky und Holger Siegmund-Schultze sowie die Geschäftsführung der KSC Betriebsgesellschaft Stadion mbH.

Bild: Thomas Riedel

"Im Übrigen sind wir aus rechtlichen Gründen gezwungen, um vorläufigen Rechtsschutz bei Gericht zu bitten, um uns nicht regresspflichtig zu machen und die Rechte der Mitglieder zu wahren. In den beiden bisher vor dem Landgericht Karlsruhe geführten Güteverhandlungen mit der Stadt konnte leider noch keine Einigung erzielt werden", so die Verantwortlichen des KSC in der Pressemeldung am Freitagvormittag. 

Da es sich um schwebende Verfahren handelt, so geht aus der Mitteilung weiter hervor, kann sich der Karlsruher SC zum weiteren Verlauf nicht äußern. 

+++ Aktualisierung 11.45 Uhr +++

Mittlerweile hat sich auch die Stadt in einer schriftlichen Pressemeldung zum Sachstand geäußert. Am 23. September wird vor dem Landgericht Karlsruhe das Verfahren verhandelt, daher "kann sich die Stadt Karlsruhe zu den Vorgängen um den Bau des neuen Fußballstadions im Wildpark nur sehr zurückhaltend äußern", heißt es in der Pressemitteilung. 

Allerdings bestätigt die Stadt, dass der KSC am 12. August vier einstweilige Verfügungen beantragt hat. "Derzeit bemühen sich die Parteien darum, gütliche Lösungen im Verhandlungswege abzustimmen", so die Stadt Karlsruhe.

Inhaltlich geht es um vier Themenbereiche:

 

  1. Herausgabe bestimmter Unterlagen
     
  2. Unterschiedliche Interpretationen von vertraglichen Vereinbarungen
     
  3. Kioskplanung
     
  4. Wegfall von Stützen im Businessbereich

 

Laut Stadt wurden sowohl die Mitglieder des Betriebsausschusses Eigenbetrieb "Fußballstadion im Wildpark" (Eibs) als auch die Fraktionen des Gemeinderats über den Sachstand der Angelegenheit schriftlich informiert.

 


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