(dpa/ka-news.de)

Das Landgericht Karlsruhe hatte dem KSC in einem Verfahren vor Anfang Oktober in drei von vier Punkten recht gegeben. Laut Urteil muss die Stadt dem Verein unter anderem einen Einblick in den Bauvertrag mit dem Totalunternehmer geben. Das möchte die Stadt nun verhindern und hat Berufung eingelegt. Zuerst berichteten die Badischen Neuesten Nachrichten (BNN) darüber. KSC und Stadt Karlsruhe bestätigten die Meldung durch eigene Stellungnahmen im Laufe des Mittwochs.

Stadt: KSC hat Gesprächsebene verlassen

"Kaum war die Mitgliederversammlung vorüber, forderte der KSC gleich am Montag, 14. Oktober, den Eigenbetrieb Fußballstadion im Wildpark ultimativ auf, alle aus dem Urteil ersichtlichen Unterlagen, insbesondere den TU-Vertrag mit sämtlichen Schriftverkehr, dem KSC bis Dienstag, 15. Oktober, 14 Uhr, zu übermitteln", erklärt die Stadt am Mittwoch in einer Pressemeldung, "ansonsten wurde die Vollstreckung angekündigt. Die Stadt sah sich deshalb gezwungen, kurzfristig zu reagieren und noch am gestrigen Dienstag beim Oberlandesgericht (OLG) gegen Teile von zwei der vier Urteilen des Landgerichts Karlsruhe in Sachen KSC Berufung einzulegen."

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"Kaum hatte sich der Staub rund um die KSC-Mitgliederversammlung verzogen, stellt sich beim KSC das gewohnte Grundmisstrauen im Umgang mit der Stadt als Bauherr des neuen Stadions ein", äußert sich Oberbürgermeister Frank Mentrup. Mit seinem Weg vor Gericht, habe der KSC bereits im Juni des Jahres die Gesprächsebene verlassen. Die Stadt sieht keine Alternative zur juristischen Klärung.

Beim KSC ist man sich keiner Schuld bewusst - man habe wesentliche Unterlagen und Informationen nach über zwei Wochen nach Gerichtsurteil nicht erhalten. Der erst am Samstag im Amt bestätigte KSC-Präsident Ingo Wellenreuther beklagte gegenüber den BNN, der Stadt sei ein gutes Verhältnis zum Bauunternehmen offenbar wichtiger als eines zum Karlsruher SC.

Berufung gegen zwei der drei Punkte eingelegt

Berufung wurde konkret gegen die Herausgabe des gesamten Schrift- und E-Mail-Verkehrs in der Vergangenheit und für die Zukunft - neben dem TU-Vertrag mit der BAM Sports GmbH - zwischen Bauherr und Totalunternehmer eingelegt. Das Landgericht Karlsruhe sei in der schriftlichen Urteilsbegründung noch über die in mündlicher Verhandlung genannten Grenzen - etwa Schwärzung ganzer Passagen - hinausgegangen, das will die Stadt Karlsruhe so nicht akzeptieren.

Man stehe in der Pflicht, das Vertrauensverhältnis zum Totalunternehmer zu schützen, der nach eigenem Bekunden in der Veröffentlichung einen massiven Vertrauensbruch sieht, heißt es vonseiten der Stadt Karlsruhe. "Das können wir so nicht akzeptieren. Im Entwicklungsvertrag stehen Informationspflichten, aber keine Herausgabepflichten", sagte Oberbürgermeister Frank Mentrup gegenüber den Badischen Neuesten Nachrichten (BNN). 

Auch den Punkt Übernahme von Planungskosten bei Sonderwünschen durch den KSC will die Stadt durch das Oberlandesgericht noch einmal überprüft wissen. "Es könne nicht akzeptiert werden, dass Planungskosten für Wünsche bei der Stadt verblieben, wenn sich der KSC letztlich doch gegen eine Umsetzung der eigenen Änderungswünsche entscheide", heißt es in der Pressemeldung.

KSC: Kein Verständnis für Berufung der Stadt

"Das Präsidium des Vereins, der Beirat der KSC Management GmbH und die Geschäftsführung der Stadion Betriebs GmbH appellieren an die Vernunft der Verantwortlichen im Karlsruher Rathaus", heißt es in einer Pressemeldung des Karlsruher Sportclubs.  "Der KSC hat bereits mit dem Ersuchen um vorläufigen Rechtsschutz und der damit verbundenen Bitte um gerichtliche Hilfe betont, dass es sich dabei um eine Notwehrhandlung des Vereins handelt, wenn einstweilige Verfügungen beantragt werden müssen, um die Rechte des Vereins zu wahren."

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Weiter heißt es: "Die Vereinsführung mit Präsidium, Geschäftsführung und Beirat hat kein Verständnis dafür, dass man auf Seiten der Stadt das Urteil des Landgerichts Karlsruhe nicht respektiert und nicht zu einer konstruktiven Zusammenarbeit mit dem KSC zurückkehrt. "Ein Bauprojekt dieser Größenordnung und Bedeutung kann auf Dauer nicht vor Gericht geführt werden, sondern nur in gemeinsamer Arbeit an der Sache."

Was die Berufung für den Zeitplan bedeutet, ist unklar. Im Dezember soll eigentlich mit dem Neubau des 123 Millionen Euro teuren Stadions begonnen werden. OB Mentrup: "Wir befinden uns als Stadt in der paradoxen Situation, die Fertigstellung des Projekts vor dem späteren Nutzer schützen zu müssen".

Aktualisierung, 21. Oktober, 10 Uhr

Ein Termin für das Verfahren vor dem Oberlandesgericht in Karlsruhe steht bislang noch nicht fest, das bestätigte am Montagmorgen eine Sprecherin gegenüber ka-news.de.

Hintergrund

Im September reichte der KSC vier einstweilige Verfügungen gegen die Stadt Karlsruhe ein. Der Vorwurf: Vertragswidriges Verhalten. Das Gericht gab dem KSC in drei Punkten Recht: Er dürfe den Vertrag mit BAM Sports GmbH einsehen und Sonderwünsche geltend machen. Außerdem dürfe keine Kioskplanung von der Stadt vorgelegt werden, die von der bisherigen Planung des KSC abweiche.

Mit seinen Forderungen nach Stützenfreiheit im Businessbereich war der KSC vor dem Landgericht unterlegen. Auch einen Baustopp kann der KSC nicht erzwingen - ein Verzug der Planungen könne laut Landgericht nicht hingenommen werden.

Der Artikel wurde nachträglich aktualisiert.

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