Die juristische Auseinandersetzung zwischen der Stadt Karlsruhe und dem Karlsruher SC begann bereits im August, im September wurde sie öffentlich. Seitdem liefern sich beide Parteien ein Schlagabtausch mit Rechtsmitteln - unter anderem mit einer (versuchten) Zwangsvollstreckung durch den Gerichtsvollzieher.
Um was geht es heute?
Am Dienstag geht es erneut vor Gericht: Verhandelt wird über die Berufung der Stadt Karlsruher gegen das Urteil des Landgerichts Karlsruhe am 27. September. Konkret geht es heute um folgenden Punkt:
- Die Herausgabe des gesamten Schrift- und E-Mail-Verkehrs in der Vergangenheit und für die Zukunft zwischen der Bauherrin Stadt Karlsruhe und Totalunternehmer BAM Sports GmbH an den Karlsruher SC. Aktuell wurde nur die Vertragsunterlagen an den KSC übergeben.
Einsicht in den Vertrag mit dem Totalunternehmer musste die Stadt Karlsruhe dem KSC bereits gewähren.
Offen bleibt Punkt zwei der Berufung: Die Übernahme von Planungskosten bei Sonderwünschen durch den KSC. Derzeit muss die Stadt die Kosten für die Angebotserstellung übernehmen, auch wenn der KSC sich nicht für die Umsetzung der Sonderleistungen entscheidet.
Was sagen die beiden Parteien zur anstehenden Verhandlung? ka-news.de hat sie beim Spatenstich am Montag zum Gerichtsprozess befragt.
Das sagen die Parteien!
"Es ist nach wie vor verschwendete Zeit und Energie - und verschwendetes Geld sich über einstweilige Verfügungen und Berufungen auseinanderzusetzen müssen, wenn man eigentlich das gleiche Ziel ansteuert", so Oberbürgermeister Frank Mentrup, "aber jetzt ist es so gekommen und da müssen wir uns durchkämpfen."

Von KSC-Präsident Ingo Wellenreuther heißt es: "Der KSC ist in den letzten Monaten von der Stadt nicht gut behandelt worden, da hat es jetzt nun mal Gerichtsverhandlungen gebraucht, um unsere Rechte und Interessen auch der Fans durchzusetzen. Wir haben uns das nicht gewünscht, aber jetzt ist es so und wir hoffen, dass es jetzt ein Ende findet. Da sind Dinge passiert, die wir uns nicht vorstellen konnten und wir hoffen, dass jetzt alle Energie, und zwar positive, in dieses Projekt fließt."

Und weiter: "Man könnte es einfach lösen. indem man die Berufung zurücknehmen würde und die Unterlagen, die uns noch fehlen, herausgegeben würde. Es könnte also alles so einfach sein. Wir haben immer schon unsere Zusammenarbeit angeboten und haben uns gewünscht, dass es einfacher geht aber jetzt schauen wir positiv nach vorne und hoffen, dass auch das noch gelöst werden kann."
Live-Ticker ab 14.30 Uhr
14.21 UhrLiveticker gestartet
Der Gerichtssaal im Oberlandesgericht ist noch leer, Vertreter des KSC haben ihre Unterlagen schon bereitgelegt.

14.31 UhrDie Verhandlung beginnt
Für den KSC sind erschienen: KSC-Projektleiter Fabian Herrmann sowie die Rechtsanwälte Maximilian Jahn und Florian Hergesell. Für die Stadt Karlsruhe sind Eigenbetriebsleiter Werner Merkel, Syndicus Alexander Koch und der Rechtsanwalt der Stadt, Helmut Ebersbach, anwesend.

14.42 UhrZusammenfassung des Rechtsstreits
Der vorsitzende Richter Hans Jörg Städtler-Pernice fasst den bisherigen Verlauf des Rechtsstreits zusammen.
14.45 UhrGeschwärzte Unterlagen?
Jetzt geht es um die Berufung, die die Stadt Karlsruhe eingelegt hat sowie um geschwärzte Unterlagen: "Es wird Sie wenig überraschen, dass Sie nicht hinreichend dargelegt haben, dass die nicht geschwärzten Unterlagen weiterhin vor dem KSC zurückgehalten werden können", erklärt der Richter. "Der Vertrag hätte so gestaltet werden müssen, dass er an den KSC weitergegeben werden kann."
Die Stadt Karlsruhe argumentiert, dass es sich bei den geschwärzten Passagen um Wettbewerbsvorteile des Totalunternehmers handelt - um spezielles KnowHow, welches beispielsweise das Tragwerk oder das Dach betreffen. Diese Begründung ist für den Vorsitzenden nicht ausreichend.
Es handele sich nicht ausschließlich um Belange der Stadt. Es gehe beispielsweise um Konzepte der Stadiongestaltung und des Sanitärbereichs. Das seien alles Konzepte, die den KSC, der das Stadion nutzen soll, konkret betreffen.
14.51 UhrStreitpunkt "umfassender" Informationsanspruch
Nun geht es um den umfassenden Informationsanspruch, den der KSC gefordert hat: "Umfassend" bedeute hier "völlig uneingeschränkt", so das Gericht. Der KSC müsse mit den Informationen etwas anfangen und damit arbeiten können.
"Eine mündliche Überlieferung halten wir nicht für ausreichend." Streitpunkt war hier die Formulierung "umfassendes Informationsrecht" - das Gericht legt es zugunsten des KSC aus. Der umfassende Informationsanspruch wird in Übermittlung von Kopien und PDF-Dateien vollziehbar sein, so das Gericht.
Die Stadt hätte den Vertrag mit dem Totalunternehmer so auslegen müssen, dass er den definierten Anforderungen im Entwicklungsvertrag entspricht - und auch vom KSC eingesehen werden können. Der Punkt Betriebsgeheimnis, mit welchem die Stadt argumentiert, widerlegt das Gericht ebenfalls: Informationen werden laut Gericht von Seiten des KSC ebenfalls vertraulich behandelt - es sei eine entsprechende Geheimhaltungsvereinbarung getroffen worden. So soll der Wettbewerbsvorteil des Totalunternehmers gewahrt bleiben.
14.56 UhrMündliche Verhandlung beginnt
Nach den Ausführungen des Vorsitzenden, können die Parteien nun Stellung nehmen. Die Beklagte, die Stadt, beginnt: "Wir akzeptieren das Urteil. Es ist sicherlich nicht erfreulich, aber es war damit zu rechnen. Sehen Sie es uns nach, dass wir bis zum Schluss gekämpft haben", so Rechtsanwalt Ebersbach. Das habe man vor allem dem Totalunternehmer BAM Sports geschuldet. Auf die Frage des Vorsitzenden, ob man an der Berufung festhalte, antwortet Ebersbach, man wolle sich dazu beraten.
15.03 UhrDie Stadt berät sich - wie geht es weiter?
Nun spricht der Rechtsanwalt des KSC, Maximilian Jahn: "Als obsiegende Partei sind wir hochzufrieden mit Ihrem Urteil." Man wolle mit dem Prozess jetzt nicht grundlegend langweilen und in die Länge ziehen und auf ein ausschweigendes Plädoyer verzichten. Die Stadt berät sich nun, ob sie die Berufung aufrecht erhalten möchte. Nach einer Pause soll die Verhandlung fortgesetzt werden.
15.18 UhrBerufung zurückgenommen
Die Verhandlung wird fortgesetzt. Die Stadt hat sich nach einem Telefonat mit Oberbürgermeister Frank Mentrup dazu entschieden, die Berufung zurückzunehmen. "Im Verhältnis zum Totalunternehmer sehen wir ein kleines Problem - das haben wir auch vorgetragen", heißt es von der Stadtseite. Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens von 65.000 Euro.
15.24 UhrFabian Herrmann spricht
"Wir sind mit dem Verlauf des heutigen Tages sehr zufrieden, auch mit der mündlichen Verhandlung es Oberlandesgerichts und mit der deutlichen Bestätigung des Urteils des Landesgerichts, dass dem KSC ein umfassender und uneingeschränkter Informationsanspruch zusteht", so KSC-Projektleiter Fabian Herrmann nach der Verhandlung im Gespräch mit ka-news.de.

"Somit müssen alle Unterlagen, auch die, die vom Totalunternehmer als vertraulich definiert wurden, an den KSC übergeben werden", so Herrmann, "dass die Stadt ihre Berufung nach dem deutlichen Urteil der Stadt zurückgezogen hat, spricht Bände, wie deutlich dieses Urteil ist und wir freuen uns natürlich."
15.36 UhrRechtsanwalt Ebersbach spricht
"Wir haben das OLG letztlich nicht von unserer Sichtweise überzeugen können. Das Urteil muss man respektieren. Irgendwann muss man auch ein guter Verlierer sein und sich geschlagen geben. Wir wollen uns nicht streiten. Das Projekt voranzubringen, ist am wichtigsten", sagt Rechtsanwalt Helmut Ebersbach nach der Verhandlung im Gespräch mit ka-news.de.
Die Berufung zurückzunehmen, hält er für die richtige Entscheidung. "Jetzt noch das OLG Karlsruhe zu zwingen ein umfangreiches Urteil zu schreiben, das wollten wir niemandem zumuten." Dem künftigen Verhältnis zwischen KSC und Stadt Karlsruhe blickt er positiv entgegen: "Für uns ist das jetzt erst einmal die wichtige Klärung einer umstrittenen Frage. Wir müssen das nun mit dem Totalunternehmer BAMS Sports GmbH kommunizieren, die werden nicht glücklich sein."
Und weiter: "Aber ich denke, dass das Verhältnis zum KSC dadurch ein Stück weit geklärt ist. Ich denke, wir wollen alle am Schluss ein schönes Stadion haben, das ist das Ziel. Der Weg dahin ist vielleicht ein bisschen umstritten, aber das ist bei Großprojekten nun mal so."
Wie es mit Punkt zwei der Berufung, also der Übernahme von Planungskosten bei Sonderwünschen durch den KSC, weitergeht, bleibt allerdings erst einmal weiter unklar: "Hier müssen wir jetzt erst einmal auf die Stellungnahmefristen warten und dann auf auf einen möglichen neuen Verhandlungstermin", so Fabian Herrmann.
Der KSC habe der Stadt Karlsruhe hier aber bereits Terminvorschläge für Januar und Februar kommenden Jahres unterbreitet, "um auch diesen Punkt idealerweise außergerichtlich zu klären". Auch Stadt-Rechtsanwalt Helmut Ebersbach bestätigt das: "Wir wollen uns eigentlich auch nicht streiten und dauernd vor Gericht sehen. Das Projekt voranbringen wäre jetzt eigentlich die dringendere Aufgabe."
16.05 UhrLiveticker beendet
Im September reichte der KSC im August vier einstweilige Verfügungen gegen die Stadt Karlsruhe ein. Der Vorwurf: Vertragswidriges Verhalten. Das Landgericht gab dem KSC Ende September in drei Punkten Recht.
Er dürfe den Vertrag mit BAM Sports GmbH einsehen und Sonderwünsche geltend machen. Außerdem dürfe keine Kioskplanung von der Stadt vorgelegt werden, die von der bisherigen Planung des KSC abweiche. Mit seinen Forderungen nach Stützenfreiheit im Businessbereich war der KSC vor dem Landgericht unterlegen. Auch einen Baustopp kann der KSC nicht erzwingen - ein Verzug der Planungen könne laut Landgericht nicht hingenommen werden.
Die Stadt Karlsruhe legte im Oktober gegen die ersten beiden Punkte Berufung bei der nächsthöheren Rechtsinstanz - dem Oberlandesgericht (OLG) - ein: Herausgabe des Totalunternehmervertrags und den Umgang mit Sonderleistungen.
Die Stadt Karlsruhe legte die Berufung mit Antrag auf Einstellung der Zwangsvollstreckung ein, was zu einer Eilbedürftigkeit in der Gerichtsentscheidung führte: Am 8. November wurde vom OLG entschieden, dass der KSC die Vertragsunterlagen ohne vertrauliche Schriftsätze erhalten darf - daraufhin wurden die Unterlagen übergeben.
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