Es gibt neue Entwicklungen im Fall rund um den Pyro-Eklat vor dem Spiel des Karlsruher SC gegen den FC St. Pauli am 12. November 2022. Nachdem die Staatsanwaltschaft Karlsruhe die drei Mitarbeiter des Fanprojekts Karlsruhe Volker Körenzig, Sophia Gerschel und Sebastian Staneker vorlud, verweigerten diese ihre Aussage. Nun droht den drei Sozialarbeitern das Gefängnis.
Kommt nach dem Ordnungsgeld die Beugehaft für die Fanprojekt-Mitarbeiter?
Wie die Badischen Neusten Nachrichten (BNN) berichten, sollen die drei Sozialarbeiter am 2. Oktober erneut vor dem Amtsgericht aussagen. Sollten sie an diesem Termin erneut nicht aussagen, drohen bis zu sechs Monate Beugehaft. Denn ein Zeugnisverweigerungsrecht hat das Trio nicht. Für das Nicht-Aussagen beim ersten Termin kassierten die drei bereits ein Ordnungsgeld von 300 Euro.

Die Beugehaft ein Ordnungsmittel, welches dazu dient, die Ordnung im Gerichtsverfahren aufrechtzuerhalten. Nur der Richter darf diese Maßnahme anordnen. In Beugehaft kommen Zeugen auf Anordnung des Gerichts, wenn sie unrechtmäßig ihre Zeugenaussage verweigern oder trotz Vorladung nicht vor Gericht erscheinen.

Allerdings können gegen eine Beugehaft von Betroffenen und von Staatsanwaltschaft Rechtsmittel eingelegt werde, weshalb es am 2. Oktober nicht sofort zu einer Entscheidung kommen muss. Doch warum riskieren Körenzig, Gerschel und Staneker den Gang hinter Gitter?
Polizei ermittelt
Nachdem es vor dem Spiel des KSC gegen St. Pauli zu einem massiven Abbrennen von Pyrotechnik kam - bei dem auch Menschen verletzt wurden - leitete die Polizei Ermittlungen wegen fahrlässiger Körperverletzung, Verstößen gegen das Sprengstoffgesetz und dem Freisetzen von Giften.

Eine Razzia am 10. Januar bei mehreren KSC-Fans war unter anderem die Folge. Auch die Vorladung der drei Mitarbeiter des Fanprojekts hängt mit den Ermittlungen zusammen und sorgt für großes Unverständnis unter den KSC-Fans.

Die Supporters Karlsruhe, offizieller Dachverband der KSC-Fans, bezeichnete das Vorgehen der Ermittlungsbehörden als "Dammbruch." Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Fanprojekte fordert aufgrund der Vorfälle in der Fächerstadt ein Zeugnisverweigerungsrecht für die Soziale Arbeit.
Stadtjugendausschuss fordert Zeugnisverweigerungsrecht
"Die Vertrauensbeziehung zwischen den Klient*innen und den Sozialarbeiter*innen ist der Grundsatz für eine gelingende Arbeit. Dieser Grundsatz muss zwingend durch ein Zeugnisverweigerungsrecht geschützt werden, wie der aktuelle Fall unserer Kolleginnen und Kollegen aus Karlsruhe noch einmal verdeutlicht", heißt es auf der Website der Bundesarbeitsgemeinschaft.

Dieser Ansicht ist auch Daniel Melchin, Geschäftsführer des Stadtjugendausschusses Karlsruhe (stja). Das Fanprojekt ist eine Einrichtung des stja. "Wenn es im sportlichen Bereich weiterhin soziale Arbeit geben soll, muss der Bundesgesetzgeber das Zeugnisverweigerungsrecht dringend ausweiten", sagt Melchin im Gespräch mit ka-news.de.

Auch er sieht die Vorladungen der drei Fanprojekte-Mitarbeiter kritisch: "Um bei Ermittlungen ans Ziel zu kommen und Täter zu ermitteln gibt es verschiedenen Ziele. Jetzt aber Sozialarbeiter zu verhören ist der absolut falsche Weg. Denn: Sozialarbeit ist auch Vertrauensarbeit und würden die drei Aussagen machen, wäre das Vertrauen zu den Fans schwer erschüttert und alles andere als vertrauensvoll."
"Schützen nicht die Täter, sondern ihre Arbeit"
Dennoch sei es richtig, dass die Polizei Ermittlungen eingeleitet hätte. "Wenn es zum Abbrennen von Pyrotechnik in diesem Ausmaß kommt und Menschen verletzt werden muss ermittelt werden. Jetzt aber Sozialarbeiter zu verhören, Ordnungsgelder zu verhängen oder mit einer Beugehaft drohen, ist falsch", sagt Melchin.

Und abschließend: "Mit der Verweigerung ihrer Aussage werden nicht die Täter geschützt, es wird die wichtige Arbeit der Sozialarbeit im Sport geschützt."