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Karlsruhe: Tschüss, Kirche! Wird der Austritt in Karlsruhe künftig teurer?

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Tschüss, Kirche! Wird der Austritt in Karlsruhe künftig teurer?

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    (Symbolbild)
    (Symbolbild) Foto: Andrea Warnecke

    Wer getauft ist, aber mit der Kirche nicht viel am Hut hat, kann jederzeit austreten. In Baden-Württemberg sind hierfür die Standesämter zuständig. Umsonst war der Kirchen-Abschied noch nie: Bislang berechnete die Fächerstadt für den Verwaltungsakt zwischen 16 Euro und 68 Euro. Mit einem Gemeinderatsbeschluss von Dienstag wird sich das ab 1. Januar 2015 aber ändern.

    Vervierfacht die Stadt die Kosten für den Kirchenaustritt?

    Auf der Tagesordnung am Dienstagabend stand auch die "Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Karlsruhe über die Erhebung von Verwaltungsgebühren für öffentliche Leistungen". Mit dabei: das Kirchenaustrittsverfahren. Laut Beschlussvorlage könnte ein Austritt für die Karlsruher ab dem kommenden Jahr teurer werden. Zwischen 17,50 und 71,50 Euro werden demnach künftig pro Person fällig.

    Die nachträgliche Ausstellung einer Bescheinigung über den Kirchenaustritt schlägt mit einer Gebühr zwischen 11,50 und 71,50 Euro zu Buche. Für Kinder unter 14 Jahren soll der Austritt auch weiterhin gebührenfrei bleiben. Vervierfacht die Stadt kurzerhand die Kosten für den Kirchenaustritt?

    Nein, so könne man es nicht sagen, wie ein Sprecher der Stadt gegenüber ka-news erklärt. Tatsächlich habe die Stadt vielmehr die Einheitsgebühr für den Austritt abgeschafft. "Die Kosten richten sich nun nach dem zeitlichen Aufwand für den Mitarbeiter", so der Sprecher weiter, "in der Regel sind die Anträge in zehn Minuten erledigt und es werden rund 17 Euro fällig." Nur in Ausnahmefällen sei eine Gebühr von bis zu 71,50 Euro möglich. Eine Sprecherin des Standesamtes erklärte gegenüber ka-news, dass man bisher eine festgelegte Gebühr von 31,50 Euro verlangt habe. An dieser Summer werde sich auch künftig nichts ändern.

    "Stadt sollte die Bürger nicht beeinflussen"

    Die Kult-Fraktion hat mit dieser Regelung ein grundsätzliches Problem. In einem Änderungsantrag forderte sie einen komplett gebührenfreien Kirchenaustritt. Ihrer Meinung nach sollte die Stadt Karlsruhe nicht durch eine Gebührenerhebung die freie Entscheidung der Bürger bezüglich ihrer Religionszugehörigkeit beeinflussen. "Die Kirchenmitglieder haben sich meist nicht selbst für einen Eintritt entschieden", argumentiert Stadtrat Erik Wohlfeil am Dienstagabend, "wir empfinden es daher als besser, wenn es überhaupt keine Kirchenaustrittsgebühr gebe."

    Die Stadt hält ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2008 dagegen. Die Karlsruher Richter hatten damals entschieden, dass eine staatliche Gebühr für einen Austritt aus der Kirche nicht gegen die Religionsfreiheit verstößt. Die Gebühr ist nach Auffassung des Gerichts angemessen, da der Staat beim Austritt die "geordnete Verwaltung der Kirchensteuer sicherstellen muss". Zudem sei die Höhe der Gebühr den Betroffenen zumutbar, zumal in einzelnen Fällen eine Befreiung möglich wäre.

    So sieht das an diesem Abend offenbar auch ein Großteil der Karlsruher Stadträte: Der Änderungsantrag der Kult-Fraktion wird mit 37 Gegenstimmen mehrheitlich abgelehnt, die Satzungsänderung wiederum mit zwei Gegenstimmen und einer Enthaltung mehrheitlich beschlossen.

    Hier geht's zur Beschlussvorlage, dem Änderungsantrag der Kult-Fraktion und der Stellungnahme der Stadt (Link führt auf externe Seite).

    Das sind die Mehrheitsverhältnisse im neuen Gemeinderat:

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    Umfrageergebnis: Kirche ade! - Discounter statt Bioladen

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