Startseite
Icon Pfeil nach unten
Karlsruhe
Icon Pfeil nach unten

Umfrage: Zahlen für den Austritt aus der Kirche?

Karlsruhe

Umfrage: Zahlen für den Austritt aus der Kirche?

    • |
    • |

    Der Betroffene wehrte sich damals gegen die Zahlung und argumentierte, dass das formale Austrittsverfahren rechtsstaatswidrig sei und zur Religionsfreiheit das Recht gehöre, "frei von staatlichem Zwang" und somit ohne Kosten aus einer Religionsgemeinschaft austreten zu dürfen. Doch laut den Richtern seien die 30 Euro zumutbar und würden die durch den Austritt anfallenden Kosten der Behörden abdecken.

    Unterschiedliche Regelungen

    Außerdem entschied das Bundesverfassungsgericht, dass der Zeitpunkt des Austrittes für die Erhebung der Kirchensteuer relevant sei und zuverlässig erfasst werden müsse. Mit der formellen Austrittserklärung beim Amtsgericht könne der Austritt aus der Kirche für den Staat zuverlässig erfasst werden, da dieser die Kirchensteuer organisieren müsse, die durch den Austritt wegfalle. Unklarheiten über Person, Ernsthaftigkeit und den genauen Zeitpunkt der Austrittserklärung würden so vermieden.

    In Nordrhein-Westfalen war der Austritt für Kirchenmitglieder bis 2006 kostenfrei. In anderen Bundesländern erheben die staatlichen Behörden schon lange Gebühren - in Baden-Württemberg können die Kommunen die Gebühren festlegen und verlangen bis zu 60 Euro. In den meisten Bundesländern reicht für einen Austritt eine Erklärung vor dem Standesamt. Das Geld fließt nicht den Kirchen, sondern Ländern zu. Sie sollen die Kosten decken, die besonders bei Änderungen in der Steuerverwaltung anfallen.

    Wie stehen Sie persönlich zu der Gebührenberechnung für den Austritt? Bleiben Sie in der Kirche? Sind Sie sowieso schon ausgetreten? Ist Ihnen das Geld egal und Sie treten ohnehin bald aus der Kirche aus? Oder sind Sie der Meinung, dass die Verwaltungen bereits für alles Geld verlangen? Verraten Sie es uns in der aktuellen Umfrage auf der Startseite.

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden