Welche Chancen hat der AfD-Verbotsantrag?
Der Antrag muss eine einfache Mehrheit im Bundestag erreichen: 124 Abgeordnete unterstützen den Antrag inzwischen, 733 Parlamentarier sitzen aktuell im Bundestag.
Stimmt der Bundestag zu, wird das Parteienverbot beim Bundesverfassungsgericht beantragt. Die Richter in Karlsruhe werden dann entscheiden, ob die Partei eine verfassungsfeindliche Haltung vertritt.
- "Für ein Parteiverbot genügt es also nicht, dass oberste Verfassungswerte in der politischen Meinungsäußerung in Zweifel gezogen, nicht anerkannt, abgelehnt oder ihnen andere entgegengesetzt werden. Die Partei muss vielmehr planvoll das Funktionieren der freiheitlichen demokratischen Grundordnung beseitigen wollen. Dies setzt voraus, dass konkrete, gewichtige Anhaltspunkte vorliegen, die es zumindest möglich erscheinen lassen, dass das Handeln der Partei erfolgreich sein kann." (Quelle: Bundesinnenministerium des Innern und für Heimat)
AfD-Verbotsantrag: Begründung
Laut Initiatoren des Antrags wende sich die AfD gegen zentrale Grundprinzipien der freiheitlichen demokratischen Grundordnung.
Wie werden die Bundestagsabgeordneten aus Karlsruhe abstimmen?
Auf der Liste der Unterzeichner findet sich kein Bundestagsabgeordneter aus Karlsruhe. Für den Wahlkreis Karlsruhe-Stadt sitzen aktuell im Bundestag:
- Ingo Wellenreuther (CDU)
- Parsa Marvi (SPD)
- Zoe Mayer (Grüne)
- Marc Bernhard (AfD)
Für den Wahlkreis Karlsruhe-Land sitzen aktuell im Bundestag:
- Nicolas Zippelius (CDU/CSU)
Die Redaktion hat alle Bundestagsabgeordneten für ein Statement angefragt.
Verbotsverfahren: Wer hat den Antrag eingereicht?
Seit Monaten arbeiten parteiübergreifend mehrere Bundestagsabgeordnete an dem Antrag. Eingereicht wurde der Gruppenantrag offiziell bereits im November. Nun landet er auf der Tagesordnung der nächsten Bundestags-Sitzung - in der kommenden Woche.

Das verkündeten mehrere Abgeordneten in einer gemeinsamen Pressemeldung am Montagmittag, 20. Januar. Die fraktionsübergreifende Gruppe aus 124 Abgeordneten habe dies am Montag bei der Bundestagspräsidentin angemeldet.
Sie begründen den Antrag wie folgt:
- Marco Wanderwitz (CDU): "Bei ihrer ständigen weiteren Radikalisierung äußert die AfD immer unverhohlener auch geschichtsrevisionistische Positionen, wie jüngst Frau Weidel, dass Hitler Kommunist gewesen sei. Der Schritt, nun endlich den Antrag zu stellen, ist inzwischen tatsächlich alternativlos."
- Carmen Wegge (SPD): "Ob die AfD verfassungswidrig ist oder nicht, entscheidet nicht der Bundestag, sondern das Bundesverfassungsgericht. Es liegt in den Händen des Bundestages, ob das Bundesverfassungsgericht, das auch zu entscheiden hat. Deshalb ist es so wichtig, dass wir jetzt das parlamentarische Verfahren starten. Der Bundestag muss den Weg nach Karlsruhe freimachen! Ich rufe alle Abgeordneten dazu auf, sich die Gefahr für unsere Demokratie bewusst zu machen!"
- Till Steffens (Grüne): "Der Parteitag und die darauffolgende menschenverachtende Wahlaktion mit Flugscheinen zeigen, dass sich die AfD weiter vor aller Augen radikalisiert. Es ist dringender denn je, das Verbotsverfahren vor der Wahl voranzubringen."
- Martina Renner (Die Linke): "Der Bundestag sollte die letzte Chance nutzen, um eine Überprüfung der AfD vor dem Bundesverfassungsgericht in die Wege zu leiten. Nicht zuletzt in Riesa hat die AfD bewiesen, dass sie weder einen gemäßigten noch bürgerlichen Flügel hat – sie ist in ihrer Gänze eine rechtsextreme, antidemokratische und verfassungsfeindliche Partei."
- Stefan Seidler (SSW): "Unsere Geschichte lehrt uns, wie wichtig es ist, Minderheiten zu schützen. Als Vertreter zweier und als Verfechter aller nationalen Minderheiten in Deutschland, nehme ich es darum mit großer Besorgnis wahr, wenn eine Partei die Menschen in diesem Land versucht über Begrifflichkeiten wie Mehrheitsbevölkerung zu definieren. Wir sind als Demokraten verpflichtet, alle unsere Instrumente unserer wehrhaften Demokratie zu nutzen. Dazu gehört auch die Überprüfung in Karlsruhe."
Grünenabgeordneter Till Steffens erklärt die Hintergründe zum Antrag in einem Video auf Instagram:
In Karlsruhe fiel die AfD im Wahlkampf zur Bundestagswahl mit ihrer "Abschiebeticket"-Wahlwerbeaktion auf.
Polizei und Staatsanwalt ermitteln. Die Stadtgesellschaft reagiert mit zahlreichen Demonstrationen gegen die AfD.
Zuletzt versammelten sich zwischen 3.500 und 5.000 Menschen auf dem Marktplatz in Karlsruhe.
Verbotsverfahren: Welche waren erfolgreich?
Bislang wurde lediglich in zwei Fällen ein Parteiverbot in der Bundesrepublik Deutschland ausgesprochen:
- 1952: Sozialistische Reichspartei (SRP)
- 1956: Stalinistische Kommunistische Partei Deutschlands (KPD)
Ein angestrebtes Verbotsverfahren gegen die Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD) 2003 und 2017 war nicht erfolgreich. 2017 erkannten die Richter zwar eine verfassungsfeindliche Gesinnung an, aber nicht das "Potential" die Demokratie in Deutschland zu beseitigen. Die NPD änderte 2023 ihren Parteinamen in "Die Heimat".
Auf Basis der verfassungsfeindlichen Gesinnung, wurde 2024 die NPD-Nachfolgepartei "Die Heimat" für sechs Jahre von der staatlichen Parteienfinanzierung ausgeschlossen. (Urteil des Bundesverfassungsgerichts)
Der Antrag im PDF-Download & weitere Informationen
Weitere Informationen zur Initiative auf afd-prüfen.de