Seit zehn Jahren gibt es in Karlsruhe einen qualifizierten Mietspiegel. Unter Einbezug der stetigen Veränderungen auf dem Mietwohnungsmarkt soll dieser einen aussagekräftigen Überblick über die Kosten von privatem Wohnraum bieten.
Wohnen in Karlsruhe ist teurer geworden
Das Amt für Stadtentwicklung habe für den Mietspiegel 2023 alle erforderlichen Berechnungen durchgeführt und der entsprechenden Arbeitsgruppe ihre Ergebnisse vorgelegt, erklärt das Rathaus Karlsruhe in einer Informationsvorlage für den Gemeinderat. Bei den Berechnungen werde sich hauptsächlich am Verbraucherpreisindex der vergangenen zwei Jahre orientiert - erfasst durch das Statistische Bundesamt.

Das Statistische Bundesamt hat ermittelt, dass die Preisindexes für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte in Deutschland zwischen April 2020 und April 2022 um rund 9,5 Prozent gestiegen sind. Diese Preisentwicklung sei der Berechnung der neuen Mietspiegelwerte für Wohnungen und Einfamilienhäuser zugrunde gelegt worden, wie das Rathaus Karlsruhe erklärt.
Diese Werte fänden weiter als Berechnungsgrundlage für die Mietobergrenzen im Rahmen der Kostenerstattung nach SGB II bei Hartz IV-Empfängern Verwendung.
Wer erstellt den Mietspiegel?
Der Arbeitskreis Mietspiegel, der die Kostenaufstellung für 2023 erarbeitet hat, setzt sich aus einer Vielzahl von Vertreter zusammen. Darunter befinden sich unter anderem der Mieterverein Karlsruhe e. V., die Volkswohnung GmbH, der Mieter- und Bauverein Karlsruhe eG sowie das Karlsruher Institut für Technologie (KIT) mit ihrem Fachbereich Immobilienwirtschaft.

Seitens der Stadt Karlsruhe sind neben dem Amt für Stadtentwicklung das Liegenschaftsamt, die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses der Stadt Karlsruhe sowie die Sozial- und Jugendbehörde beteiligt.
Ab 1. Januar 2023 in Kraft
Der Karlsruher Mietspiegel 2023 tritt am 1. Januar 2023 in Kraft und löst damit den bisherigen Mietspiegel 2021 ab. Zum Jahresbeginn steht der Mietspiegel kostenlos zum Download zur Verfügung - oder für 7,50 Euro als gedruckte Broschüre.
"Die Broschüre kann beim Amt für Stadtentwicklung, beim Liegenschaftsamt, beim Stadtamt Durlach sowie bei allen Ortsverwaltungen gegen Barzahlung erworben werden", erklärt die Stadt Karlsruhe.
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