"In einer verkehrsberuhigten Zone sind Fußgänger und Fahrzeuge gleichberechtigt. Fußgänger, egal ob klein oder groß, müssen nicht am Fahrbahnrand gehen, sondern dürfen die gesamte Straße nutzen. Die Straße darf nicht blockiert werden, etwa durch große Gegenstände, Spielzeug oder Ähnliches", erklärt der Allgemeine-Deutsche-Automobilklub (ADAC) auf seiner Website.

Parken in Karlsruhe: Einfach in der Theorie, aber in der Praxis? 

Weiter heißt es außerdem: "Parken ist hier nur auf speziell ausgewiesenen Flächen erlaubt. Ausnahmen gelten ausschließlich für das Be- und Entladen. Wer sich nicht daran hält, muss mit einem Verwarnungsgeld rechnen."

Blick über die zuletzt errichteten Gebäude am Citypark.
Blick über die zuletzt errichteten Gebäude am Citypark. | Bild: Carmele/TMC-Fotografie

Das Parken in einem verkehrsberuhigten Bereich ist demnach also klar geregelt. Nur dort parken, wo es ausdrücklich erlaubt ist. Sonst heißt es: weiter nach der passenden Lücke suchen. So deutlich, so einfach. Zumindest in der Theorie. 

In der Praxis sieht es da schon anders aus, wie ein anonymer ka-Reporter gegenüber ka-news.de berichtet. Der Mann wohne seit mehreren Jahren in der Südoststadt und würde im neuen Stadtteil regelmäßig falsch geparkte Fahrzeuge sehen. Ein konkreter Fall veranlasste den Karlsruher nun, sich per Mail an die Redaktion von ka-news.de zu wenden. 

"Mehrmals wöchentlich sehe ich, wie Autofahrer ihre Autos einfach parken, obwohl es verboten ist", schreibt er in seiner Mail. Konkret geht es in diesem Fall um den verkehrsberuhigten Bereich um den Clara-Immerwahr-Haber-Platz und die Anna-Lauter-Straße. Ein mitgeschicktes Bild zeigt den Bereich um den Platz und wie zwei Autos eindeutig falsch parken. Zeitpunkt der Aufnahme: Sonntag, 15. Januar, kurz nach 18 Uhr.

Falschparker stehen über mehrere Stunden 

"Der verkehrsberuhigte Bereich ist eigentlich immer zugeparkt. Zumindest tagsüber stehen hier ständig mehrere Autos, manche für ein paar Minuten, andere aber auch für mehrere Stunden. Kontrolliert wird nach meinem Gefühl so gut wie gar nicht.", schreibt er weiter. Der Leser beschließt seine Mail mit dem Wunsch nach mehr und regelmäßigeren Kontrollen des Ordnungsamtes der Stadt Karlsruhe.

Vorfall Nummer zwei: Selbe Stell, zwei Wochen später. Wieder parken Autos im verkehrsberuhigten Bereich.
Vorfall Nummer zwei: Selbe Stell, zwei Wochen später. Wieder parken Autos im verkehrsberuhigten Bereich. | Bild: ka-Reporter

Rund zwei Wochen später meldet sich der Leser erneut bei der Redaktion und schickt ein weiteres Bild vom "Tatort." Dieses Mal ist das Bild von Donnerstag, 2. Februar, um 8 Uhr am Morgen. "Zwei Mal wurde sogar schon unsere Tiefgarage von außen zugeparkt", ergänzt er.

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Offenbar ist der Clara-Immerwahr-Haber-Platz ein Hotspot für Falschparker. Obwohl das Ordnungsamt der Stadt Karlsruhe "die verkehrsberuhigten Bereiche im Citypark regelmäßig überwacht. Grundsätzlich werden Straßen im Kernstadtgebiet – dazu zählt auch die Südstadt beziehungsweise der Citypark – im Rahmen der personellen Möglichkeiten mehrfach wöchentlich, manchmal auch mehrfach täglich durch Mitarbeitende der Verkehrsüberwachung kontrolliert", antwortet die Stadt auf einer Anfrage von ka-news.de.

Wie kontrolliert das Ordnungsamt in Karlsruhe?

Laut Stadt hätten die Ordnungsamt-Mitarbeiter grundsätzlich freie Wahl bei ihrer Route. Allerdings würden Örtlichkeiten, über die viele begründete Beschwerden eingehen beziehungsweise wo oft Parkverstöße festzustellen seien, häufiger kontrolliert.

Der kommunale Ordnungsdienst (KOD).
Der kommunale Ordnungsdienst (KOD). | Bild: Paul Needham

"Die Kontrollgänge sind aber stets von der tagesaktuellen Auftragslage abhängig. Werden viele akute Behinderungen gemeldet, ist es durchaus möglich, dass turnusmäßige Kontrollen zurückzustellen sind", so die Stadt weiter.

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Dabei würden alle festgestellten Verstöße zur Anzeige gebracht. Allerdings könne es auch vorkommen, dass aufgrund der Größe des Stadtgebietes ein größerer Zeitabstand zwischen den Kontrollen liegen kann.  Grundsätzlich ist das Ordnungsamt werktags in der Zeit zwischen 6.30 Uhr und 21 Uhr sowie teilweise – insbesondere über die Sommerzeit – auch bis 23.30 Uhr statt. 

Falschparker können bei der Polizei gemeldet werden

Bauliche Maßnahmen - die der ka-Reporter zur Verbesserung der Lage vorgeschlagen hatte - kommen laut Stadt nicht infrage, da diese dem Sinn und Zweck des verkehrsberuhigten Bereiches widersprechen würden.

Dicht an dicht parkende Autos.
Dicht an dicht parkende Autos. | Bild: Soeren Stache/dpa-Zentralbild/dpa

"Verkehrsberuhigte Bereiche weisen in der Regel einen niveaugleichen Ausbau auf. Dies ist straßenverkehrsrechtlich explizit auch so vorgesehen beziehungsweise vorgegeben. Eine Trennung von Fahrbahn und Gehweg würde dem widersprechen", heißt es. Auch die Einrichtung eines Schutzraumes für Fußgänger ist in solchen Bereichen nicht vorgesehen.

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Für die späten Abend- und Nachtstunden oder an Sonn- und Feiertagen, wenn das Ordnungsamt nicht im Dienst ist, gibt die Stadt noch folgenden Hinweis: "Parkverstöße können auch beim zuständigen Polizeirevier gemeldet werden – insbesondere, wenn ein akuter Handlungsbedarf besteht. Zusätzlich gibt es die Möglichkeit, solche Parkverstöße auch mittels Privatanzeige bei der Bußgeldstelle anzeigen. Alle Informationen hierzu sind auf der städtischen Homepage."