"Erste Symptome des Corona-Virus", erklärt der ka-news-Leser Axel Moldenhauer, "begannen bei mir am 31. Oktober. Entsprechend habe ich auch direkt einen PCR-Test machen lassen." Dieser habe auch relativ schnell Klarheit geschaffen: Moldenhauer war an Covid-19 erkrankt und musste sich dementsprechend in Quarantäne begeben.
Risikopatient aufgrund von Immunsuppression
"So schlimm war das eigentlich nicht, denn ich hatte nur einen milden Corona-Verlauf und fast ausschließlich leichtes Fieber", so der ka-Reporter. Das eigentliche Problem bei ihm liege in einer ganz anderen Richtung: "Aufgrund einer Vorerkrankung muss ich halbjährlich starke Medikamente nehmen. Diese haben bei mir zu einer Immunsuppression geführt - oder anders ausgedrückt: Nach den zwei Wochen Quarantänezeit bin ich noch immer sehr ansteckend."

Moldenhauer sei daher ein Risikopatient und wollte seine Quarantäne über die Regelzeit hinaus verlängern. "Ich habe mich mehrfach nach Ablauf der Quarantänezeit testen lassen und das Virus war noch immer in einem Organismus. Allerdings in so geringer Konzentration, dass man nicht mit Sicherheit sagen konnte, ob ich noch ansteckend oder nicht. Ich wäre also durch einen vorzeitigen Ablauf ein Risiko für meine Mitmenschen", erklärt Moldenhauer.
"Außerdem musste ich den Quarantäneschein auch verlängern lassen, damit mein Arbeitgeber weiterhin Gelder zum Ausgleich meines coronabedingten Fehlens beantragen kann." Er habe sich also an das Karlsruher Gesundheitsamt gewandt.
"Drei verschiedene Antworten auf dieselbe Frage"
"Als ich nach einer Verlängerung der Quarantäne gefragt habe, haben mir zunächst drei Mitarbeiter drei verschiedene Antworten gegeben. Schlussendlich wurde mir mitgeteilt, dass meine Quarantäne um zehn Tage verlängert werden würde - was aber wenig später wieder zurückgezogen wurde", so Moldenhauer.
"Mir wurde mitgeteilt, dass der ursprüngliche Quarantänezeitraum gültig sei, nämlich vom 3. bis zum 17. November. Das Problem daran war nur, dass meine Quarantäne eigentlich am 31. Oktober begann - dem Tag meiner ersten Symptome - und am 14. November endete", sagt der ka-Reporter im Gespräch mit ka-news.de.
"Das Gesundheitsamt hat mir also weder eine Quarantäne-Verlängerung zugesprochen, noch den eigentlichen Quarantäne-Zeitraum einheitlich wiedergegeben."
Symptombeginn oder Testergebnis?
Um herauszufinden, wie so ein Fehler passieren konnte, wendet sich ka-news.de an das Gesundheitsamt des Landkreises Karlsruhe. Tatsächlich beginne die Quarantäne laut Aussagen des Amtes "14 Tage ab Symptombeginn beziehungsweise bei asymptomatischen Personen 14 Tage nach Nachweis des Erregers." Diese Aussage decke sich mit den beiden Zeitangaben zu Moldenhauers Quarantäne, die das Gesundheitsamt ihm zukommen ließ.
"Sie haben einmal vom Beginn der Symptome und einmal vom fertigen Testergebnis aus gerechnet. Das hat mich nur noch mehr verwirrt und als ich eine exakte Angabe von Daten und Zeitraum meiner Quarantäne anforderte, haben sie sich erneut auf den Zeitraum zwischen 31. Oktober und dem 14. November festgelegt. Nach einigem Hin und Her konnte ich dann mit der Chefetage telefonieren", so Moldenhauers weitere Aussage.
"Der eine weiß nicht, was der andere macht"
"Kurz gefasst wurde mir nach Ende des Gesprächs eine Verlängerung bis zum 21. November zugesprochen. Damit konnte ich eigentlich auch leben und nach einigen PCR-Tests kam ich am 23. und 24. November auf zwei virenfreie Tage hintereinander."

Ab diesem Zeitpunkt habe sich Moldenhauer also nicht mehr in Quarantäne befunden. "Trotzdem bleibt ein bitterer Beigeschmack zu dieser Angelegenheit. Ich hatte wirklich nicht den Eindruck, als wüsste der eine im Gesundheitsamt, was der andere macht oder dass wirklich angekommen wäre, dass ich immunsuppressiv bin", sagt er.
"Nach Ablauf der Quarantäne kontrolliert niemand mehr die Ansteckungsgefahr"
Doch egal ob nun immunsuppressiv oder nicht: Generell sehe Moldenhauer es als großes Problem, dass nach Ablauf der Quarantänefrist von offizieller Seite nicht mehr kontrolliert wird, ob eine Person nicht doch noch ansteckend sein könnte. "Ich habe auch mal beim Gesundheitsamt nachgefragt, wieso das so ist. Man gab mir eine Antwort nach dem Tenor: 'Wenn wir uns bei jedem Fall über den Fortschritt der Genesung erkundigen würden, wären wir noch bei der ersten Welle'."
Auf Nachfrage von ka-news.de verneint das Karlsruher Gesundheitsamt ebenfalls die Frage, ob Patienten nach Ablauf der Quarantäne noch einmal getestet würden. Ob man, wie im Fall Moldenhauer, eine Quarantäne verlängern könne, beantwortet das Gesundheitsamt nur vage: "Wir haben die Möglichkeit, in Einzelfällen aus wichtigem Grund Verlängerungen zuzulassen. Diese sind in der Verordnung nicht gesondert aufgeführt. Dabei gilt es, mögliche Infektionsgefahren gegen Freiheitsrechte abzuwägen."
"Wie sollen die Ärzte klaren Richtlinien folgen?"
ka-Reporter Moldenhauer sieht darin eine unzureichende Handhabung. "Die 14 Tage Quarantäne aus den Landesverordnungen sind in den meisten Fällen bestimmt sinnvoll. Aber beispielsweise das Bundesinfektionsschutzgesetz schreibt doch vor, man soll die entsprechenden Maßnahmen zur Ansteckungsvermeidung unabhängig von einer Zeitbegrenzung ergreifen", erklärt er. "Ich bin kein Jurist, aber sollte das Bundesrecht nicht über dem Landesrecht stehen?"
Auch diese Frage stellt ka-news.de dem Gesundheitsamt des Landkreises. Ein Sprecher gibt daraufhin an, dass das Gesundheitsamt beide Ebenen berücksichtige. "Im Infektionsschutzgesetz sind keine exakten Quarantänevorgaben geregelt. Die darin enthaltenen allgemeinen Grundlagen für Maßnahmen zum Infektionsschutz werden durch die Corona-Verordnung des Landes konkretisiert."
Für Axel Moldenhauer sei damit jedoch kaum Klarheit geschaffen. "Vom Robert-Koch-Institut weiß ich, dass die Genesung bei Patienten mit Immunsuppression genau überwacht werden soll. Das scheint allerdings nicht für das Karlsruher Gesundheitsamt zu gelten, wenn sie keine klaren Richtlinien vorgeben", meint er. "Und wenn das Gesundheitsamt schon keine klaren Richtlinien hat, wie sollen beispielsweise die niedergelassenen Ärzte klaren Richtlinien folgen?"
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