"Um es von vorneherein auszuräumen: Nein, ich bin keineswegs ein Schwurbler, Corona-Leugner oder Masken-Gegner", sagt der anonyme ka-Reporter im Gespräch mit ka-news.de. "Im Gegenteil, mir ist es wichtig, zu Schutz und Hygiene eine Maske zu tragen und das mache ich auch sehr gerne freiwillig", sagt er. "Mir geht es da viel mehr ums rechtliche und moralische Prinzip, dass die Hochschule Karlsruhe Studierenden von Veranstaltungen ausschließt, weil sie keine Maske tragen."
"Sie stellen sich über das Gesetz"
Dazu habe die Hochschule bereits am 3. April eine interne Betriebsanweisung herausgegeben. "In dieser steht sinngemäß, dass die Hochschule intern weiterhin dringend zum Selbst- und Fremdschutz eine Maske empfiehlt und dass die Leiter von Lehrveranstaltungen vom Dekanat die Befugnis erhalten, Personen, die sich nicht an die Schutzmaßnahmen, sprich die von der Hochschule ausgesprochene Maskenpflicht hält, auszuschließen und des Raumes zu verweisen."

Nach Ansicht des ka-Reporters reize die Hochschule "damit Grauzonen aus, um Studierende mit einer Einschüchterungstaktik zum tragen einer Maske aufzufordern. Sie nutzen das Hausrecht, um etwas durchzusetzen, wofür ihnen seit den neuen Corona-Verordnungen vom 2. April jede rechtliche Grundlage fehlt. Sie stellen sich damit über das Gesetz", meint der Student. "So sinnvoll ich Masken finde - wenn das Land sie zur freiwilligen Leistung erklärt, sollte diese Freiwilligkeit auch geschätzt werden."
Andere Studierenden bestätigen die Pflicht
Einen Studierenden unter Androhung vorenthaltener Bildung zum Tragen einer Maske bewegen zu wollen, sehe er als unrechtmäßigen und ungesetzlichen Zwang. "Und gleichzeitig werden keine 3G-Kontrollen mehr durchgeführt", sagt er. Andere Studierende, mit denen ka-news.de vor Ort spricht, bestätigen diese Angaben nur teilweise. "Es stimmt, dass die Hochschule auch nach dem 2. April an der Maskenpflicht festhält", sagt ein Studierender, der ebenfalls anonym bleiben möchte.

"Aber davon, dass jemand des Raumes verwiesen sein soll, habe ich noch nicht gehört. Die meisten würden sich vermutlich auch nicht trauen, entgegen der Pflicht keine Maske zu tragen - zumal meines Wissens keine FFP2-Masken mehr nötig sind, sondern medizinische Masken ausreichen", sagt er. Neben den Studierenden ergreift auch die Hochschule selbst gegenüber ka-news.de das Wort. Auch sie vertritt eine andere Einschätzung als der ka-Reporter.
"Das Tragen einer Maske soll eingefordert werden"
Ob und in welchem Umfang die Beobachtungen des Studierenden überhaupt stimmen, könne die Hochschule nicht verbindlich beantworten: "Leider ist es uns aufgrund der Anonymität des Hinweises nicht möglich, die Vorfälle zu prüfen und ggf. dazu Gespräche zu führen", äußert sich eine Sprecherin der Hochschule. Grundsätzlich aber sei bei der Frage nach Corona-Sicherheit zu differenzieren.
"Wir unterscheiden bei den Schutzmaßnahmen im Hochschulbetrieb unterschiedliche Ebenen", sagt sie. "Für zwei Bereiche - der Durchführung des Präsenzstudien- und Laborbetriebs sowie der Gestaltung der Zusammenarbeit in den Gremien - sind quasi die Veranstalter bei risikoerhöhenden Faktoren angehalten, das Tragen der Maske einzufordern." In diesen Bereichen sei es je in riskanten Fällen also "durchaus denkbar", einen Studierenden, der diese Aufforderung missachtet auszuschließen.
"Das Hausrecht ist vollauf legitim"
Jetzt, da die Landesregierung aber keine Maskenpflicht mehr im Studienbetrieb vorschreibt, bleibt die Frage mit welcher rechtlichen Grundlage die Hochschule ihre Maskenpflicht durchsetzt. ka-news,de fragte nach. "Wir berufen uns dabei auf das eigene Hausrecht – wie es derzeit bei sehr vielen Einrichtungen und Unternehmen aktuell der Fall ist – und dem Recht auf Selbstorganisation der Gremien bzw. Recht der Selbstverwaltung der mitgliedschaftlich verfassten Hochschule. Das ist auch vollauf legitim", so die Sprecherin.

Gleichzeitig sei aber zu betonen, dass "mildere Mittel stärker eingreifenden Maßnahmen vorzuziehen sind", erklärt sie weiterhin. Nur in extremen Fällen wie etwa "bewusste und unnötige Unterschreitung von Distanzen und Gesundheitsgefährdung durch Anhusten" sei mit einem Ausschluss zu rechnen, so die Hochschule. Alles in allem steht ihre Aussage also konträr zu der des anonymen ka-Reporters der dort studiert.
Wissenschaftsministerium klärt auf
Doch wer von beiden ist denn nun im Recht? Ist die Berufung auf das Hausrecht und ein Ausschluss aufgrund einer nicht getragenen Maske ungesetzlich oder eine gesetzliche Grauzone? "Nein", sagt das Ministerium für Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg. "Die Hochschulen haben die Möglichkeit, die Teilnahme an Präsenzangeboten der Hochschule nur mit Maske zu erlauben. Grundlage dafür ist das dem Rektor im Landeshochschulgesetz ausdrücklich zugewiesene Hausrecht", wie ein Sprecher gegenüber ka-news.de bestätigt.
Völlig ohne Differenzierung dürfe man den Fall aber auch nicht betrachten. Ein "Raumverweis für die Dauer der betreffenden Einzelveranstaltung ist immer möglich, wenn eine Teilnehmerin oder ein Teilnehmer einer Präsenzveranstaltung einer Anordnung zum Tragen von Masken nicht Folge leistet", sagt er.
Eine andere Frage sei allerdings "ob über den Raumverweis hinaus ein weiterreichendes Hausverbot ausgesprochen werden kann und beziehungsweise für wie lange Zeit. Dies ist letztlich eine nach den konkreten Umständen zu entscheidende Frage der Verhältnismäßigkeit", sagt der Sprecher. Ein längerer Ausschluss aufgrund einer nicht getragenen Maske bewege sich also in einer nur spärlich konkretisierten Rechtslage.
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