Auch für die städtischen Mitarbeiter gebe es eine Dienstanweisung zur erweiterten Maskenpflicht in geschlossenen Räumen. In städtischen Gebäuden und Einrichtungen gelte grundsätzlich auch die 3G-Regelung.
"Ausgenommen davon ist der Besuch öffentlicher Sitzungen des Gemeinderats, des Ortschaftsrats sowie deren Gremiensitzungen. Darüber hinaus bestehen Ausnahmen etwa für Museen und Bibliotheken. Ebenso für Einrichtungen wie Freibäder, den Zoologischen Stadtgarten, Friedhöfe, Wertstoffstationen und Kompostplätze - überall dort, wo man sich im Freien begegnet", erklärt die Stadt via Pressemitteilung.
Eine Empfehlung zum eigenverantwortlichen Tragen einer Atemschutzmaske (FFP2 oder vergleichbar) oder medizinischen Maske in öffentlich zugänglichen geschlossenen Innenräumen spreche die neue Corona-Verordnung auch mit Blick auf das derzeitige Infektionsgeschehen aus, auch wenn mit dem neuen Infektionsschutzgesetz des Bundes die rechtliche Grundlage für eine grundsätzliche landesweite Maskenpflicht gefallen sei.
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