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Karlsruhe: Gold darf Biergarten länger öffnen - Stadt will nicht in Berufung gehen

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Gold darf Biergarten länger öffnen - Stadt will nicht in Berufung gehen

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    Falco Wambold, Inhaber des Gold, steht vor einem Erfolg: Die Stadt plant keine Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts.
    Falco Wambold, Inhaber des Gold, steht vor einem Erfolg: Die Stadt plant keine Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts. Foto: (ka-news)

    "Stand jetzt: die Stadt Karlsruhe wird nicht in Berufung gehen", so eine Sprecherin der Stadt Karlsruhe auf Anfrage von ka-news. "Wir wollen keinen Präzedenzfall schaffen." Die Stadt nehme zur Kenntnis, dass das Gericht wegen des Lärms anders entschieden habe, so die Sprecherin zum Fall "Gold". 

    Stadt will nicht in Berufung gehen

    Damit scheint einer längeren Außenbewirtschaftung im Gold in der Oststadt nichts mehr im Wege zu stehen. Das Karlsruher Verwaltungsgericht entschied nach der Verhandlung am Donnerstag, 16. Mai, dass das Restaurant die Biergartenzeiten wie in Karlsruhe üblich auf 23 Uhr (sonntags bis donnerstags) beziehungsweise 24 Uhr (freitags und samstags) erweitern darf - sollte die Stadt keine Berufung einlegen.

    Ein besonderes Geschmäckle bekam der Streit um die Außenbewirtung des Golds, da einer der Beschwerdeführer gegen das Lokal ein Mitarbeiter des Regierungspräsidiums ist. Auf Anfrage von ka-news wollte der RP-Mitarbeiter aber keine Stellungnahme zu dem Urteil abgeben. Er machte jedoch deutlich, dass er als Jurist die Aufgabe des Beschwerdeführers für mehrere Wohnungseigentümer in der Gold-Nachbarschaft übernommen hatte. Wie das RP als Aufsichtsbehörde nun weiter verfahren wird, ist indes unklar. Man wolle die schriftliche Urteilsbegründung abwarten, so ein Sprecher des RP auf Anfrage von ka-news.

    Gold-Streit wegen Anwohnerbeschwerden

    Gold-Anwalt Werner Finger und Hans-Christoph Bruß, Geschäftsführer des Hotel- und Gaststättenverbands Baden-Württemberg (Dehoga), vermuteten im Gespräch mit ka-news, dass erst die Beschwerde des RP-Mitarbeiters zu der ungewöhnlichen Regelung für das Gold geführt hätte.

    Der Hintergrund: Aufgrund vermehrter Anwohnerbeschwerden wegen Lärmbelästigung erließ die Stadt für das Gold die Regelung, dass es nach 22 Uhr keine Außenbewirtung mehr geben darf. Die Gastronomen widersprachen, das RP lehnte den Einspruch ab. In Karlsruhe ist die Gold-Regelung dabei eine Rarität. Denn eigentlich schreiben die regulären Sperrzeiten etwas anderes vor. Während der Sommerzeit darf sonntags bis donnerstags bis 23 Uhr, Freitag und Samstag sogar bis 24 Uhr, auf Terrassen und in Biergärten bewirtet werden (Link auf Pdf der Stadt Karlsruhe).

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