Startseite
Icon Pfeil nach unten
Karlsruhe
Icon Pfeil nach unten

Karlsruhe: Gold darf Biergarten länger öffnen - Klage gegen Stadt Karlsruhe erfolgreich

Karlsruhe

Gold darf Biergarten länger öffnen - Klage gegen Stadt Karlsruhe erfolgreich

    • |
    • |
    Die Brauer sprechen von hohem Kostendruck: Bier wird teurer - auch in Karlsruhe.
    Die Brauer sprechen von hohem Kostendruck: Bier wird teurer - auch in Karlsruhe. Foto: Peter Endig

    Mit seiner Klage wandte sich der Betreiber des Gold gegen die Beschränkung des RP und der Stadt. Zuvor hatte das RP den Einspruch des Gastronomen abgelehnt. Anwalt und Betreiberin des Golds machten am Donnerstag bei einer mündlichen Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht geltend, es sei nicht einzusehen, warum der Beginn der Sperrzeit für die Außenbewirtschaftung seines Lokals gegenüber der allgemeinen Sperrzeitregelung vorverlegt werden solle.

    Schalltechnisches Gutachten: Richtzeiten werden eingehalten

    Ein vom Gold eingeholtes schalltechnisches Gutachten gelangte außerdem zu dem Ergebnis, dass die maßgeblichen Immissionsrichtwerte zur Nachtzeit eingehalten würden, so das Amtsgericht in einer Pressemeldung zum Urteil. Nach dieser Verhandlung und einer Besichtigung in der Karlsruher Oststadt hat das Gericht nun entschieden, den Beschluss der Stadt vom 30. März 2011 aufzuheben.

    Wird dieses Urteil rechtskräftig, kommen für das Gold die Regelungen der Rechtsverordnung der Stadt Karlsruhe über die Festsetzung der Sperrzeit von Garten- und Straßenwirtschaften im Stadtkreis Karlsruhe zur Geltung. Danach beginnt die Sperrzeit für Garten- und Straßenbewirtschaftung während der mitteleuropäischen Sommerzeit Sonntag bis Donnerstag um 23 Uhr, an Freitagen, Samstagen und vor gesetzlichen Feiertagen um 24 Uhr (Link auf Pdf der Stadt).

    Stadt kann in Berufung gehen

    Der Hintergrund: Aufgrund vermehrter Anwohnerbeschwerden wegen Lärmbelästigung erließ die Stadt für das Gold die Regelung, dass es nach 22 Uhr keine Außenbewirtung mehr geben darf. Nachdem es 2009 vermehrt zu Beschwerden kam, gab es 2010 nur eine weitere, seither keine mehr, erklärte die Stadt beim Gerichtstermin. Falco Wambold, Inhaber des Gold, strich schon vor einigen Jahren wegen des Streits seine Segel in der Fächerstadt.

    Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die Stadt Karlsruhe kann innerhalb eines Monats die Zulassung der Berufung beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg beantragen.

    Mehr zum Thema Gold in der Oststadt:

    Lärm mit Gschmäckle? Gold in Oststadt hofft auf längere Außenbewirtung

    Café Gold Oststadt: Einer Szenen-Oase droht der Untergang

    Kneipe im Clinch mit Anwohnern: "Gold" klagt gegen verkürzte Öffnungszeiten

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden