Falco Wambold ist der Besitzer des Restaurants in der Ludwig-Wilhelm-Straße. Seine Segel in Karlsruhe hat er aber wegen des Streits mit den Anwohnern vor einigen Jahren gestrichen. Er verließ die Fächerstadt in Richtung Hamburg, wo er noch eine andere Bar betreibt. Vor Ort hält Csilla Mako für Wambold die Stellung gegen die Stadt, Rechtsanwalt Finger startete am Donnerstag nun auch vor Gericht den "Angriff die Sperrzeit", die das Regierungspräsidium Karlsruhe (RP) dem Gold einst auferlegt hat.
Ausnahmeregelung fürs Gold? Betreiber ziehen vor Gericht
Der Hintergrund: Aufgrund vermehrter Anwohnerbeschwerden wegen Lärmbelästigung erließ das die Stadt für das Gold die Regelung, dass es nach 22 Uhr keine Außenbewirtung mehr geben darf. Die Gastronomen widersprachen, das RP lehnte den Einspruch ab. In Karlsruhe ist die Gold-Regelung dabei eine Rarität. Denn eigentlich schreiben die regulären Sperrzeiten etwas anderes vor. Während der Sommerzeit darf sonntags bis donnerstags bis 23 Uhr, Freitag und Samstag sogar bis 24 Uhr, auf Terassen und in Biergärten bewirtet werden (Link auf Pdf der Stadt Karlsruhe).
Gegen die Ausnahmeregelung für das Gold geht Wambold nun gerichtlich vor. Ein Urteil fällte das Verwaltungsgericht unter der Leitung von Richter Rüdiger Albert noch nicht, dieses wird am Freitag erwartet. Der Richter stellte bei der Verhandlung allerdings fest, dass es einige Rechtsprobleme gebe. Für ein Urteil hätte er unterschiedliche Grundlagen und Urteile gefunden. Erschwerend komme hinzu, dass das Gold in einem Mischgebiet (Gebiet für Wohnen und Gewerbe) beheimatet sei. Dies mache eine Standortbesichtigung notwendig, um die Besonderheiten der Umgebung zu begutachten, ehe ein Urteil getroffen werden könne. Die Besichtigung erfolgte im direkten Anschluss an die Verhandlung.
Gutachten: Keine Lärmbelästigung im Gold
Begonnen hatte alles mit mehreren Anwohnerbeschwerden in der Karlsruher Oststadt über Lärmbelästigung durch das Gold. 2009 häuften sich diese Beschwerden, teilweise musste die Polizei hinzugezogen werden, erklärten Vertreter der Stadt vor Gericht. 2010 gab es noch eine, seither gingen keine weiteren Beschwerden bei der Stadt ein, ergänzten sie. Die Stadt verkürzte daraufhin die Zeit für eine Außenbewirtung, eine Messung scheint es aber nie gegeben zu haben. Stadt und RP halten dennoch an der Regelung für das Gold fest - auch vor Gericht.
Für Anwalt Finger ist es kein Wunder, dass es keine weiteren Beschwerden mehr gab: "Das Gold ist kein typischer Biergarten", erklärte er vor Gericht. Das Publikum sei ruhiger, man treffe sich im Außenbereich wie mit Freunden. Ein Gutachten unterstreiche das: Selbst wenn der Außenbereich mit 48 Personen voll besetzt sei, werde der zulässige Wert von 45 db(A) nur maginal überschritten, erklärte Gutachter Oliver Rudolph vor dem Verwaltungsgericht. Ein solcher Wert werde aber in der Regel abgerundet, sodass im Falle des Golds keine Grenzüberschreitung gegeben sei.
Hans-Christoph Bruß, Geschäftsführer des Hotel- und Gaststättenverbands Baden-Württemberg (Dehoga), befürchtet im Gespräch mit ka-news einen Präzedenzfall für andere Restaurants mit Außenbewirtung in Karlsruhe, oder sogar in ganz Deutschland. "Wenn alle Betriebe mit Außenbewirtung diese um 22 Uhr einstellen müssten, könnte man in Karlsruhe die Gehwege hochklappen." Er verstehe zudem nicht, warum es ausgerechnet für das Gold eine solche Ausnahme gebe. "Das ist kein besonderes Lokal. Es hat eine typische Terassenbewirtschaftung, wie man sie in Karlsruhe an jeder Ecke findet", so Bruß.
Anwalt: Sonderregelung für Gold wegen RP-Mitarbeiter
"Die Lokale mit Außenbewirtung sind der Garten des kleinen Mannes, der selbst keinen hat. Durch die über 600 Möglichkeiten in Karlsruhe steigt die Lebensqualität enorm", ergänzte der Dehoga-Geschäftsführer. Bei zu strengen Regeln und einem Ende ab 22 Uhr, sieht er diese Qualität in Gefahr. Seit 1983 die Sperrzeiten auf 23 beziehungsweise 24 Uhr ausgeweitet wurden, seien die Beschwerden nicht gestiegen. Sowohl Bruß als auch Anwalt Finger sehen aber einen Grund, weshalb beim Gold so hart durchgegriffen wurde: Ein leitender Mitarbeiter des Regierungspräsidiums sei als Anwohner in der Oststadt einer der Beschwerdeführer gegen das Restaurant gewesen sein, sagen sie unisono.
"Die Stadt steht zu den normalen Regeln, aber das Regierungspräsidium wollte die Stadt Karlsruhe überzeugen, die Sperrzeit hier zu verkürzen", erklärte Finger vor Gericht. Diese "Sonderregelung" sei deshalb entstanden, weil der Mitarbeiter des RP seine Beschwerden zum Gold äußerte, ist er sich sicher. "Überall darf man, nur hier nicht", so Finger gegenüber ka-news. Nur wenige Meter vom Gold entfernt, auf dem Platz bei der St. Bernhard Kirche, scheine das nämlich kein Problem zu sein - obwohl das dort ansässige Café eine deutlich größere Terasse für ihre Gäste betreibe.
Mehr zum Thema Gold in der Stadt:
Café Gold Oststadt: Einer Szenen-Oase droht der Untergang
Kneipe im Clinch mit Anwohnern: "Gold" klagt gegen verkürzte Öffnungszeiten