Eigentlich war das Gehwegparken nach der Straßenverkehrsordnung nie wirklich erlaubt. Jahrzehntelang wurde gemäß der "Karlsruher Regel" das Gehwegparken geduldet, sofern ausreichend Platz für Fußgänger -und zwar mindestens 1,20 Meter - gelassen wurde. Vor rund zwei Jahren fiel dann die Entscheidung: Die Stadt will härter gegen Gehwegparken durchgreifen

Erlaubt soll Gehwegparken dann nur noch in ausgewiesenen Flächen sein. Grundvoraussetzung sind eine verbleibende Mindestgehwegbreite von 1,60 Meter sowie eine gleichzeitig verbleibende Mindestfahrbahnbreite von 3,10 Metern. In drei Musterstadtteilen, der Südstadt, der Nordweststadt und Knielingen, hat die Stadt die Umsetzung des Gehwegparkens untersucht. Seit diesem Jahr gelten hier bereits neue Regeln. Wie das Ordnungsamt in seinem Sicherheitsbericht erklärt, folgen die anderen Stadtteile bis Ende 2018. 

Alle Änderungen im Überblick:

  • Gehwegparken ist künftig nur noch in Zonen erlaubt, die klar mit Schildern gekennzeichnet sind.
  • In nicht angespannten Parkbereichen ohne Markierung wird das Gehwegparken künftig tabu sein.
  • Das gilt auch für Straßen, in denen kein beidseitiges Parken möglich ist.
  • Grenzt ein Gehweg nicht an ein Bauwerk, soll auf diesem künftig geparkt werden dürfen.
  • Als absolutes Minimum für die zulässige Gehwegbreite gelten künftig 1,60 Meter.
  • Bei Neubauten müssen die Gehwege künftig an die neuen Regeln angepasst werden.
Alle Informationen zum Thema Gehwegparken finden Interessierte auf einer neuen Internetseite der Stadt Karlsruhe. 

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