Derzeit wird das Gehwegparken im Stadtgebiet unter gewissen Voraussetzungen toleriert. Damit soll die chronisch angespannte Parksituation in der Fächerstadt entschärft werden. Zu den Regelungen zählt, dass den Fußgängern mindestens eine Gehwegbreite von 1,20 Meter bleiben muss.
"Geduldete Praxis wurde überstrapaziert"
Das Parken auf dem Gehweg ohne explizite Erlaubnis per Schild oder Markierung ist nach der Straßenverkehrsordnung allerdings verboten. Das Regierungspräsidium hatte die Stadt deshalb aufgefordert, neue Regelungen zu schaffen.
"Ohnehin wurde die bisher geduldete Praxis von vielen Autofahrern überstrapaziert", heißt es in einer Pressemitteilung der Stadt dazu. So werde laut Stadt in Karlsruhe "flächendeckend auf Gehsteigen" geparkt - auf Kosten aller Fußgänger, besonders aber von mobilitätseingeschränkten Personen oder Eltern mit Kinderwagen.
Im Januar 2014 teilte die Stadt schließlich mit, klarere Regeln für das Parken auf Gehwegen in der Fächerstadt aufstellen zu wollen. Seither wurde exemplarisch in Knielingen, der Südweststadt sowie der Nordweststadt untersucht, wie das neue Vorgehen aussehen könnte. Die Ergebnisse dieser "Pilotstudien" wurden dem Planungsausschuss des Gemeinderats in seiner Sitzung am vergangenen Dienstag, 14. Juli vorgestellt. Die Studie habe gezeigt, dass die Umsetzung nicht auf einigen wenigen Standartlösungen fußen kann. Dennoch gebe es vergleichbare Situationen in unterschiedlichen Teilen der Stadt, wie es in der Mitteilung heißt.
Die Stadt beabsichtige daher, das Gehwegparken in Stadtteilen mit einer angespannten Parksituation abschnittsweise zu erlauben. Das gelte zum Beispiel für ältere Viertel, in denen es im privaten und öffentlichen Raum meist nur wenige Abstellplätze gibt. Wünschenswert wäre aus Sicht der Verwaltung und des Planungsausschusses eine verbleibende Gehwegbreite von 2,50 Meter. Das sei jedoch nicht immer machbar. Als absolutes Minimum soll deshalb die Gehwegbreite von 1,60 Meter gelten. Dadurch sei die Barrierefreiheit sichergestellt, heißt es seitens der Stadt.
Grenzt ein Gehweg nicht an ein Bauwerk, soll auf diesem künftig geparkt werden dürfen. Das sei beispielsweise eine Lösung für den Heinrich-Köhler-Platz in der Nordweststadt. Komplett aufgeben möchten Verwaltung und Planungsausschuss jene Gehwege, die ohnehin zu schmal sind, um sicher und barrierefrei genutzt werden zu können. Voraussetzung hierfür ist, dass es alternative Fußwege gibt.
Wo die Parksituation nicht allzu angespannt ist, wird das Parken auf dem Gehsteig dagegen künftig tabu sein. Das gilt ebenso für Straßen, in denen kein beidseitiges Parken möglich ist. Dann kommt das Parken künftig nur noch am Fahrbahnrand in Frage. Ein Beispiel ist laut Pressemitteilung der Stadt die Litzenhardtstraße in Bulach. Bei Neubauten müssen die Gehwege künftig an die neuen Regeln angepasst werden.
In den drei Pilotstadtteilen, Knielingen, der Südweststadt sowie der Nordweststadt, sollen die neuen Regelungen bereits im Herbst diesen Jahres in Kraft treten. Die stadtweite Umsetzung soll im Sommer 2016 folgen.
Alle Änderungen im Überblick:
- Gehwegparken ist künftig nur noch in Zonen erlaubt, die klar mit Schildern gekennzeichnet sind
- in nicht angespannten Parkbereichen ohne Markierung wird das Gehwegparken künftig tabu sein
- das gilt auch für Straßen, in denen kein beidseitiges Parken möglich ist
- grenzt ein Gehweg nicht an ein Bauwerk, soll auf diesem künftig geparkt werden dürfen
- als absolutes Minimum für die zulässige Gehwegbreite gelten künftig 1,60 Meter
- bei Neubauten müssen die Gehwege künftig an die neuen Regeln angepasst werden
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