19:00Verlängert bis 31. Oktober

Nach einer hitzigen Debatte im Gemeinderat wird beschlossen, die Sondernutzungsrechte öffentlicher Flächen inklusive Heizpilze bis 31. Oktober dieses Jahres auszuweiten. Die Intention der Karlsruher Gastronomie langfristig auf die Beine zu helfen, werde dabei von fast allen Fraktionen geteilt, weshalb der Antrag zur Verlängerung der Sondernutzungsrechte - trotz Abänderungen in den Details - breite Zustimmung findet. Vorbehalte gibt es nur von der Stadtverwaltung.

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"Die Voraussetzungen, unter denen wir  die Sondernutzungsrechte beschlossen haben, fallen größtenteils weg - von hohen Inzidenzen abgesehen", sagt Oberbürgermeister Frank Mentrup. "Außerdem gibt es mit der Zuteilung öffentlichen Raumes zur Gastronomie entfallene Fläche für Anwohner, Fußgänger, Menschen mit Einschränkung und vieles mehr. Es werden sehr viele verschiedene verwaltungstechnische und rechtliche Faktoren zu berücksichtigen sein."

Oberbürgermeister Frank Mentrup.
Oberbürgermeister Frank Mentrup. | Bild: Carsten Kitter

Gerade auf rechtlicher Basis begebe sich die Stadt mit der Verlängerung der Sondernutzungsrechte auf wackeligen Grund. "Es ist sehr gut möglich, dass Anwohner ihre Parkflächen einklagen und damit haben die Gastronomen eben keine langfristige Sicherheit für die Außenbereiche. Und Parkplätze sind mit völlig anderem Aufwand verbunden als etwa Gehwege. Die Verwaltung wird sich also sehr gut vorbereiten müssen, um die Flächen bis zum 31. Oktober gewährleisten zu können", so der OB.

13:30Dürfen Restaurants weiterhin mehr Sitzplätze und Heizpilze anbieten?

Seit Beginn der Corona-Pandemie gehören Hotellerie und Gastronomie zu denen, die mit am meisten unter den Maßnahmen zur Eindämmung leiden. Zugangsbeschränkung, Lockdown, Kontaktnachverfolgung und vieles mehr. Beide Branchen sind gebeutelt durch Corona.

Dehoga und City Initiative gehen Hand in Hand

Um den Verlusten in den Branchen zumindest ein klein wenig gegenzusteuern, erließ die Stadt Karlsruhe eine Sondernutzungsvereinbarung für die Außengastronomie. Durch die Vereinbarung ist es Gastronomen unter anderem möglich, Parkplätze zu bestuhlen oder Heizpilze im Außenbereich aufzustellen. Auch eine Gebührenbefreiung für die Außengastronomie ist in der Vereinbarung enthalten. Diese endet nach aktueller Rechtslage am 31. März.

Die Stühle der Außengastronomie in einer Innenstadt sind hochgestellt.
Die Stühle der Außengastronomie in einer Innenstadt sind hochgestellt. | Bild: Sina Schuldt/dpa

Gemeinsam haben sich nun der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) Karlsruhe und die City Initiative Karlsruhe (CIK) in einem Brief an die Mitglieder des Karlsruher Gemeinderats gewandt, um eine Verlängerung über den 31. März hinaus zu erreichen.

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"Die mit den Corona-Maßnahmen und Corona-Regelungen verbundenen Schließungen haben zu massiven Ausfällen bei den betroffenen Betrieben geführt, die leider nur teilweise durch staatliche Hilfsgelder aufgefangen werden konnten. Überdies steht nun die Rückzahlung von Staatshilfen an, wodurch gerade die aktive Gastronomie schwer getroffen wird. Nach zwei Jahren Corona-Pandemie sind die finanziellen Rücklagen einer Vielzahl der Betriebe aufgebraucht“, erläutert Nikola Kovacic, 1. Vorsitzender des Dehoga Karlsruhe, in einer gemeinsamen Pressemitteilung von Dehoga und CIK.

Sondernutzung soll verlängert werden

Demnach seien die erweiterten Außenflächen keineswegs eine bloße Umsatzsteigerung, sondern seien für das wirtschaftliche Überleben vieler Betriebe notwendig. Kovacic appelliert an den Gemeinderat: "Wir halten die Beibehaltung der gewährten Sondernutzungsmöglichkeiten über den 31. März hinaus zur Vermeidung einer sonst unvermeidlich eintretenden massiven Beeinträchtigung der betroffenen Betriebe für geboten."

Gäste auf einer Außenterrasse.
Gäste auf einer Außenterrasse. | Bild: Ronny Hartmann/dpa

Sollte eine Verlängerung der Vereinbarung nicht möglich sein, wäre eine stemmbare Gebühr eine mildere Maßnahme als der komplette Wegfall der Sondernutzungsflächen. "Wir bitten in diesem Zusammenhang auch zu beachten, dass die Corona-Pandemie und damit verbundene massive wirtschaftliche Beeinträchtigungen uns alle und insbesondere das Gastgewerbe noch länger begleiten und belasten werden", so Kovacic weiter.

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Das Citymarketing der Karlsruhe Marketing und Event GmbH (KME) unterstützt die Bitte des Dehoga, die Außenbewirtung auf Sondernutzungsflächen durch die Stadtverwaltung Karlsruhe weiterhin (temporär) zu ermöglichen. Eine vitale und vielfältige gastronomische Szene sei für die Attraktivität der Karlsruher Innenstadt von hoher Bedeutung.

FDP geht im Gemeinderat voran

Ähnlicher Auffassung ist auch die FDP-Fraktion im Karlsruher Gemeinderat. Sie beantragt, die Sondernutzung bis zum 31. März 2023 zu verlängern. Über den FDP-Antrag wird in der kommenden Sitzung des Gemeinderates am Dienstag, 29. März, entschieden.

Zum zweiten Mal treffen sich Stadtverwaltung und Gemeinderat in der Karlsruher Gartenhalle zur Haushaltsberatung.
Zum zweiten Mal treffen sich Stadtverwaltung und Gemeinderat in der Karlsruher Gartenhalle zur Haushaltsberatung. | Bild: Lars Notararigo

Derweil steht die Stadtverwaltung einer Verlängerung eher kritisch gegenüber. "Für eine nochmalige Verlängerung der Verwaltungspraxis hinsichtlich der Erweiterung der Nutzung von Außenbestuhlungsflächen, insbesondere auf gewidmeten Parkplätzen, wird beim Abwägen aller Belange keine Notwendigkeit mehr gesehen. Die Verwaltung empfiehlt, den Antrag als erledigt zu betrachten", heißt es in der Antwort der Verwaltung an die FDP. 

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Wie die Verwaltung weiter erklärt, wurde die Vereinbarung letztmals am 14. Dezember 2021 verlängert. Schon damals sei der Gemeinderat darüber informiert worden, "dass in Anbetracht der weiterhin angespannten Situation die Verwaltung eingehende Anträge auf räumlich und/oder gestalterisch erweiterte Nutzungen von Außenbestuhlungsflächen im Rahmen des rechtlich Machbaren wohlwollend prüfen wird. Die Entscheidung, ob und in welchem Umfang eine Sondernutzung genehmigt werden kann, ist von der Straßenverkehrsbehörde jedoch in jedem Einzelfall zu würdigen."

Stadt sieht Bedarf einer Verlängerung nicht

Allerdings erwarte die Verwaltung weitere Lockerungen in der Corona-Verordnung. Deshalb bedarf es ihrer Sicht "keiner nochmaligen Verlängerung der Erweiterung der Nutzung von Außenbestuhlungsflächen", wie es weiter heißt. 

(Archivbild)
(Archivbild) | Bild: Tim Carmele/TMC Fotografie/ pixabay

In diesem Zusammenhang sei auch die Beschwerdelage zur berücksichtigen. Demnach wurden laut Stadt 62 Anträge auf erweiterte Außenbestuhlungsflächen – überwiegend in der Innenstadt – genehmigt. Wodurch sich der Parkdruck in Karlsruhe weiter erhöhe und kritische Rückmeldungen von Anwohnern zunahmen.

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"Die Inhaber der Sondernutzungserlaubnisse wurden bereits zu Beginn des Jahres informiert, dass ohne eine Anschlussregelung die Erweiterungen der Sitzterrassen, die im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie genehmigt wurden, wieder zurückgebaut werden müssen beziehungsweise die ausnahmsweise zur Verfügung gestellten Flächen wieder ihrem ursprünglichen Widmungszweck zugeführt werden", so die Verwaltung abschließend.

Der Karlsruher Gemeinderat kommt am Dienstag, 29. März, ab 15.30 Uhr zusammen. Sollte über den Antrag der FDP abgestimmt werden, wird dieser Artikel aktualisiert, sobald das Ergebnis der Abstimmung vorliegt. 

 
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