Anwohnerparken in Karlsruhe war lange ein günstiger Luxus. Für gerade mal 30,70 Euro konnten Bürger der Fächerstadt einen Bewohnerparkausweis beantragen, der für das jeweilige Kalenderjahr gültig war. Eine Gesetzesänderung im Sommer 2021 gab Städten und Kommunen dann die Möglichkeit, die Gebühren nach oben zu schrauben.
Anwohnerparken kostet 180 Euro in Karlsruhe
Auch die Stadtverwaltung von Karlsruhe machte davon Gebrauch und beschloss im Dezember 2021 die Gebühren für die kommenden Jahre auf 180 Euro anzuheben. Gebühreneinnahmen in Höhe von zirka eine Million Euro für 2022 und 2023 versprach sich die Verwaltung damals. Zusätzlich wurde auch die Ausstellungspraxis angepasst.

So ist ein Bewohnerparkausweis jetzt nicht nur ein Kalenderjahr gültig, sondern ab Ausstellungstag ein Jahr lang. Ein Ausweis ist also beispielsweise vom 1. April 2023 bis zum 31. März 2024 gültig. Entsprechend schwer lasse es sich einordnen, ob die von der Verwaltung angepeilten Einnahmen von einer Million Euro erreicht wurden.
"Neben der erhöhten Gebühr wirkt sich auch die seit dem Jahr 2022 geänderte Verfahrensweise auf die genannten Zahlen aus. Das bedeutet, dass der Bestand an ausgestellten Parkausweisen zum Jahreswechsel an Aussagekraft verloren hat", erklärt die Stadt auf Anfrage von ka-news.de. So wurden im Jahr 2021 - das letzte Jahr vor der Änderung und Gebührenerhöhung - 6.423 Bewohnerparkausweise ausgestellt.
Für 2022 waren es dann noch 4.921 Ausweise und im Jahr 2023 wurden bisher 4.135 Ausweise ausgestellt. Die genaue Zahl geltender ausgegebener Ausweise könne die Stadt zum Zeitpunkt ihrer Antwort (24. März) nicht exakt benennen, da auch schlichte Änderungen der Ausweise - zum Beispiel Adressänderungen - in die Statistik einfließen würden. Die Stadt schätzt die Zahl aber etwa auf 4.300 bis 4.400 Ausweise.
Einnahmen liegen bei rund 800.000 Euro
Legt man aber die reinen Zahlen zugrunde und geht weiterhin davon aus, dass ein Parkausweis ein Kalenderjahr gültig ist, ergeben sich folgende Einnahmen:
- für 2021 (30 Euro pro Ausweis): 192.690 Euro
- für 2022 (180 Euro pro Ausweis): 885.780 Euro
- für 2023 (180 Euro pro Ausweis): 744.300 Euro
Für die geschätzte Zahl an aktuell gültigen Parkausweisen liegen die Einnahmen zwischen 774.000 Euro und 792.000 Euro. Die Stadt Karlsruhe erklärt: "Eine verlässliche und genau bezifferte Auswertung (zu den Einnahmen; Anm.d. Red.) ist ohne unverhältnismäßigen Aufwand nicht möglich, da auf dem Kontierungsobjekt der Bewohnerparkausweise auch andere Posten aus dem Bereich der Straßenverkehrsstelle verbucht werden. Um eine belastbare Zahl ermitteln zu können, wäre es erforderlich, alle Buchungspositionen dieser drei Jahre einzeln zuzuordnen."
Fest steht dennoch: Die durch erhöhte Gebühr sind die Einnahmen der Stadt gestiegen. Dabei kommen die Karlsruher mit 180 Euro für einen Parkplatz noch ganz gut weg. Eine geplante Erhöhung auf 360 Euro ab dem 1. Januar 2024 verweigerte der Gemeinderat.
Im landesweiten Vergleich liegt Karlsruhe im Mittelfeld. So werden in Mannheim aktuell 63,75 Euro und ab 2024 dann 95,63 Euro fällig. In Reutlingen und Heidelberg sind es 120 Euro. In Ulm werden 200 Euro verlangt, ab 2024 sollen es dann 300 Euro sein. Freiburg will 360 Euro für einen Parkausweis.
Parkplatzmiete ist teurer
Auch im Vergleich zu einem gemieteten Park- oder Stellplatz ist das Anwohnerparken trotz erhöhter Gebühr ein günstiges Vergnügen. Laut einer Erhebung des Online-Portals Immowelt aus dem Mai 2021 sind die Mieten für eine Garage oder einen Stellplatz - ähnlich wie die Wohnungsmieten - deutlich angestiegen.

So werden beispielsweise in Stuttgart maximal 150 Euro an Miete pro Monat für eine Parkmöglichkeit fällig. Ein Anwohnerausweis in Karlsruhe kostet runtergerechnet 15 Euro im Monat.
Anwohnerparken in Karlsruhe
Laut Stadt sind nämlich mehr Ausweise in Karlsruhe im Umlauf, wie Parkmöglichkeiten vorhanden sind. Das Verhältnis liegt ungefähr bei 3:1. Die genaue Anzahl an Anwohnerparkplätzen lasse sich nicht bestimmen, soll im Rahmen eines stadtweiten Projektes aber untersucht werden.

Hinzu kommt: "Laut Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung (VwV StVO) dürfen innerhalb eines Bereiches mit Bewohnerparkvorrechten werktags von 9 bis 18 Uhr nicht mehr als 50 Prozent, in der übrigen Zeit nicht mehr als 75 Prozent der zur Verfügung stehenden Parkfläche für die Bewohner reserviert werden", wie die Stadt erklärt.
Berechtigt für einen Bewohnerparkausweis sind Personen, die ihren Hauptwohnsitz innerhalb einer Bewohnerparkzone haben. Das Fahrzeug muss auf den Antragsteller zugelassen oder dauerhaft von ihm genutzt werden. Ein Ausweis kann für drei verschiedene Kennzeichen beantragt werden, ist also übertragbar. Weitere Informationen zum Anwohnerparken gibt es auf der städtischen Website.
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