Parkplätze sind nicht nur in Karlsruhe ein kontroverses Thema. Das Stadtgebiet habe ohnehin zu wenige davon sagen einige Stimmen, man könnte den Platz so viel sinnvoller nutzen ist die Überzeugung anderer. Parkplätze anderweitig zu nutzen, war aus Sicht des Gemeinderates eine sinnvolle Maßnahme während der Corona-Pandemie - und darüber hinaus.

Im Oktober vergangenen Jahres nämlich beschloss er, verschiedene Parkplätze in Karlsruhes Stadtgebiet, der Gastronomie und den Biergärten auch über die Corona-Pandemie hinaus zur Verfügung zu stellen. So sollen Parkplätze zwischen dem 1. April und 30. September eines Jahres als Gastronomieflächen genutzt werden können.
Lärm und zu wenige Parkplätze?
Ein Vorhaben, das im Kontext der häufigen Kritik an der Parksituation in Karlsruhe recht problematisch wirkt. Dies spricht auch die Stadt selbst in der Beschlussvorlage an, indem sie auf die Bedenken der Anwohner zurückgreift, in deren Nähe bereits ein Parkplatz für den Gastbetrieb verwendet wird.

"Die Betroffenen beklagen sich insbesondere über den entstehenden Lärm. Auch die geringere Wahrscheinlichkeit, innerhalb von Bewohnerparkzonen einen freien Stellplatz zu finden, wird als Gegenargument vorgebracht, insbesondere im Zusammenhang mit der Erhöhung der Bewohnerparkausweisgebühren", heißt es in der Vorlage.
Nicht jeder Parkplatz ist Gaststättenmaterial
Um derlei Kritikpunkten zu begegnen, verfassten die Mitarbeiter der Stadt einen sogenannten "Leitfaden Verwaltungspraxis gastronomische Sondernutzungen auf öffentlichen Parkständen". Jenes Dokument beschreibt die genaue Planung des Vorhabens sowie seine rechtliche Grundlage und auch seine Einschränkungen.
So sei keineswegs geplant, dass jeder Parkplatz in und um das Stadtgebiet theoretisch für Restaurant- und Biergartentische freigegeben werden kann. So dürften nur öffentliche Parkplätze an einer Straße mit Geschwindigkeitsbegrenzung von maximal 30 km/h in verkehrsberuhigten Bereichen und Fußgängerzonen bewirtet werden. Tempo-50-Zonen kämen nur in Ausnahmefällen infrage, wenn eine niedrige Verkehrsauslastung nachgewiesen werden kann.
Nicht alle Probleme sind gelöst
Weiterhin müsse sich der Parkplatz nahe den Gaststätten befinden, eine gefahrlose Überquerung der Straße muss gewährleistet sein. Besetzt werden dürften nach derzeitiger Fassung maximal zwei aneinander liegende Stellplätze gleichzeitig.

Alle Fragen kläre das Dokument aber nicht. Etwa müsse die Stadt, um die Nutzung der Parkflächen für die Gastronomie auch langfristig zu ermöglichen, einige "planerische, planungsrechtliche und bauliche Schritte" unternehmen. Auch die Frage nach den Parkmöglichkeiten der Anwohner sei noch nicht geklärt - zumindest nicht von der Stadt.
Werden zukünftig weniger Anwohnerparkausweise ausgestellt?
"Der Allgemeine Deutsche Automobilclub (ADAC) empfiehlt im Hinblick auf den hohen Parkdruck die Anzahl der ausgestellten Anwohnerparkscheine zu begrenzen und benennt als Faustregel 1,5 Ausweise pro Stellplatz, da in der Regel mehr Bewohnerparkausweise an anspruchsberechtigte Personen ausgegeben werden", sagt die Stadt in der Beschlussvorlage.

Einen Vorschlag, den sie für sinnvoll erachte und an entsprechenden Stellen auf Durchführbarkeit überprüfen möchte. Ob und welche konkreten Folgen dieses Vorhaben nach sich zieht, sei derzeit aber noch nicht abzusehen.
28. März, 16. Uhr: Stadträte stimmen Vorlage zu
Nach Diskussion im Karlsruher Gemeinderat stimmen die Stadträte der Beschlussvorlage der Stadtverwaltung mit 41 zu drei Stimmen zu. Ein Großteil des Plenums begrüßte die Vorlage und dankte der Verwaltung für ihre Arbeit. Gastronomen in Karlsruhe werden so geholfen die Folgen der Pandemie und der Energiekrise abzufedern.
Mehrere Stadträte machen in ihrer Wortmeldung aber darauf aufmerksam, dass auch auf die Anwohner geachtet werden müssen. "Alle müssen sich an die Regeln halten", so beispielsweise FDP-Stadtrat Thomas Hock. Gastronomen müssten dafür sorgen, dass Ruhezeiten eingehalten werden und es sauber bleibe.
Ein Ergänzungsantrag der Fraktion Die Linke zur Streichung der Quotenregelung zum Anwohnerparken wurde abgelehnt. Ein weiterer Änderungsantrag der CDU-Fraktion fand eine Mehrheit. So dürfen Gastronomen bis zum 31. Oktober auf Parkplätzen bewirten. Die Vorlage der Stadt hatte eine Bewirtung bis zum 30. September vorgesehen.