So wird die bestehende Gemeinschaftsunterkunft in Ubstadt-Weiher mit 200 Plätzen erneuert. In Ettlingen, Stutensee, Gondelsheim, Karlsbad und Dettenheim wurden neue Sammelunterkünfte erschlossen, so dass im Landkreis aktuell 463 Plätze zur Verfügung stehen und weitere 41 Plätze in Kürze belegt werden können.
Platz für 140 Menschen
Ausreichend ist dies laut einer Pressemitteilung des Landratsamtes aber immer noch nicht, weil kein signifikanter Rückgang der nach Deutschland kommenden Asylbewerber und Flüchtlinge abzusehen ist. Deshalb wird in Bruchsal eine weitere Gemeinschaftsunterkunft eingerichtet, die Anfang April zur Verfügung stehen soll. Der Landkreis hat hierzu ein leerstehendes Gebäude in der Schnabel-Henning-Straße angemietet, das früher vom Internationalen Bund für Sozialarbeit genutzt wurde und Platz für etwa 140 Menschen bietet. Wie die anderen Gemeinschaftsunterkünfte wird auch die Bruchsaler Einrichtung besonders betreut: Sozialpädagogische Kräfte, Verwaltungsmitarbeiter und Hausmeister sind vor Ort bzw. ständig erreichbar, hinter den Kulissen werden Abstimmungen mit Stadtverwaltung, Schulen, Kindergärten, Ärzten und Lebensmittelmärkten vorgenommen.
Daneben werden in Zusammenarbeit mit der landkreiseigenen Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft BEQUA den Asylbewerbern Arbeitsgelegenheiten geboten. Gute Erfahrung von anderen Standorten lassen darüber hinaus erwarten, dass auch in Bruchsal ehrenamtliche Initiativen Unterstützung leisten. Landrat Christoph Schnaudigel dankte Oberbürgermeisterin Cornelia Petzold-Schick für den Beitrag der Stadt Bruchsal, um eine schwierige Situation zu meistern. Die Unterbringung von Flüchtlingen sei eine gesellschaftliche Herausforderung und humanitäre Aufgabe, die zwingend gelöst werden müsse.
"Auf Verständnis der Bürger angewiesen"
Dabei sei man auf das Entgegenkommen der Kommunen und das Verständnis der Bürger angewiesen. Bislang, so der Landrat, konnte die Betreuung der Bewohner an allen Standorten sowie die Einbindung in die Wohnquartiere durch erfahrene Fachkräfte gut gewährleistet werden. Der Landkreis ist gesetzlich verpflichtet, Flüchtlinge und Asylbewerber in Sammelunterkünften unterzubringen. Dort bleiben die Menschen so lange, bis über ihre Anträge entschieden ist. Sofern keine Ausweisung erfolgt, sind danach die Städte und Gemeinden für die so genannte "Anschlussunterbringung" zuständig.
Siehe auch:
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