"Den Mitarbeitern des Fanprojekts steht kein strafprozessuales Zeugnisverweigerungsrecht zu", sagt Hörster, Erster Staatsanwalt der Staatsanwaltschaft Karlsruhe in einem Telefonat mit ka-news.de vor der Vernehmung. Mitte Mai wurden die Mitarbeiter entsprechend zu den Vorkommnissen bei dem KSC-Fußballspiel gegen St. Pauli als Zeugen befragt.
Drei Fanprojekt-Mitarbeiter wurden vernommen
"Insgesamt wurden drei Mitarbeiter des Fanprojekts zur Vernehmung geladen, die vor einigen Tagen stattgefunden hat", erklärt Hörster am 23. Mai. Möglicherweise werden dieselben Personen in einer ergänzenden Nachvernehmung zum KSC-Vorfall erneut geladen.

Aufgrund der sensiblen Vertrauensbasis im Rahmen der Jugendsozialarbeit sei während der vergangenen Befragung Rücksicht genommen worden, so der Staatsanwalt. "Dies wurde beispielsweise dadurch gewährleistet, dass es bei den Vernehmungen nicht um Inhalte aus in der Vergangenheit geführten Gesprächen zwischen den Beschuldigten und den Mitarbeitern des Fanprojekts ging." Diese Inhalte unterlägen der Vertraulichkeit, erklärt die Staatsanwaltschaft Karlsruhe.
Ermittlungen noch nicht abgeschlossen
"Der Vollständigkeit halber ist zu ergänzen, dass es entgegen anderslautender Behauptungen auch in keiner Weise darum ging, Erkenntnisse über die internen Strukturen und Verflechtungen der organisierten Fanszene zu erhalten", sagt Hörster.

Wann die Ermittlungen im Fall "Pyroeskalation im Wildpark" (Spiel: KSC - St. Pauli) abgeschlossen seien, könne die Staatsanwaltschaft zum aktuellen Zeitpunkt nicht absehen. "Eine Prognose ist unverändert nicht möglich", so der Erste Staatsanwalt.
Was war geschehen?
Die Chronik zu den Vorfällen in folgendem Artikel:
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