1. Prozess-Tag: Was bisher geschah
Während des ersten Verhandlungstages wurde vor allem Richard S. belastet. Der 33-Jährige soll in einer Sprachnachricht vom 11. November 2022 zugegeben haben, Pyrotechnik in den Räumlichkeiten des Fanprojektes vorbereitet zu haben.
Der 36-jährige Jonas S. trat in den verlesenen Chats nicht besonders in Erscheinung, gilt aber laut einer Zeugenaussage als ein Mitglied des "harten-Kerns" der KSC-Ultras.

2. Prozess-Tag: Weitere Zeugenaussagen
Nach dem Spiel gegen den FC St. Pauli wurde die Wohnung des Angeklagten Richard S. durchsucht. Hierbei seien mehrere Feuerwerkskörper gefunden worden. Diese habe der Angeklagte im Internet bei einer polnischen Webseite bestellt, das belege ein in der Wohnung gefundener Lieferschein. Der am 19. September gehörte Zeuge Marko G. wertete die Beweise gegen den 33-jährigen Angeklagten mit aus.

Man habe im Stadion keine Reste der abgebrannten Pyrotechnik gefunden: "Die Ultras haben den Block nach der Choreo aufgeräumt", daher könne nicht abschließend geklärt werden, ob es sich bei den im Wildpark eingesetzten Feuerwerkskörpern um dieselben handle, wie sie bei Richard S. sichergestellt wurden. Erklärt der 57-jährige Polizeibeamte in seiner Zeugenaussage.
Staatsanwaltschaft beantragt Bewährungsstrafe
Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass sich die Tat so wie im Strafbefehl beschrieben zugetragen hat. Die Rolle der Angeklagten bei der Choreo sei daher ausreichend für eine Verurteilung. Sie hätten von den Plänen gewusst, dass im Spiel gegen St. Pauli Pyrotechnik abgebrannt werden sollte und hätten das gebilligt.
Daher beantragte der Staatsanwalt eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und drei Monaten für den Angeklagten Jonas S. und eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und vier Monaten für den Angeklagten Richard S..

Doch auch die Rolle des KSC sieht die Staatsanwaltschaft kritisch. Vor dem Plädoyer wurde nochmal ein Video gesichtet, dass die Einlas-Situation am Stadion zeigte: "Es ist beeindruckend, wie schnell man einen Fan von oben bis unten kontrollieren kann", merkt der Staatsanwalt an. Der Club müsse sich nicht wundern, wenn bei solchen laxen Kontrollen immer wieder Pyrotechnik ins Stadion gelangen würde.
Verteidiger beantragen den Freispruch der Angeklagten
Objektiv ließe sich den beiden Angeklagten keine Beteiligung an der Tat nachweisen. Man wolle lediglich ein Exempel an ihnen statuieren. "Es wurde zwei Jahre lang miserabel ermittelt", argumentiert Rechtsanwalt Motzenbäcker. Nun wolle man seinem Mandanten Jonas S. als Sündenbock nehmen, obwohl er sich nie in den Chatgruppen der Ultras beteiligt hätte.

Dieser Einschätzung schließt sich Rechtsanwältin Hagenmeier an. "Wir haben gesehen, dass wir nichts haben" - eine Verurteilung ihres Mandanten könne nur aufgrund von Beweisen ergehen. Diese gäbe es gegen ihren Mandanten Richard S. jedoch nicht. Auch die von Richard S. versendete Sprachnachricht sei kein ausreichender Beweis für eine Verurteilung.
Beide Anwälte beantragten Freispruch.
Ein Jahr und zwei Monate Haft
Nach ungefähr 45 Minuten spricht der vorsitzende Richter Dr. Holdefer am Donnerstagvormittag, 19. September, das Urteil. Jonas S. und Richard S. sind nach der Auffassung des Richters der gefährlichen Körperverletzung in elf tat einheitlichen Fällen schuldig. Das Urteil: Eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten.

"Sie können froh sein, dass nichts Schlimmeres passiert ist", begründet der Richter seine Entscheidung und bezieht sich hier auf die Aussage einer Geschädigten. Diese sei beim Versuch den verrauchten Block zu verlassen, gestürzt. Andere Besucher seien anschließend über sie hinweg gestiegen und hätten sie dabei versehentlich getreten. "So kommen Menschen in ähnlichen Situationen ums Leben", mahnt der Richter.

Holdefer sieht keine entlastenden Umstände im Verhalten der Angeklagten, die eine Bewährungsstrafe rechtfertigen würden. Weder ein Geständnis noch Reue hätten die beiden Ultras im Verfahren gezeigt, womit die Strafe nicht auf Bewährung ausgesetzt werden könnte.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, beide Angeklagte können noch Rechtsmittel einlegen.
Nächster Vorfall: Am 13. September wurde wieder Pyrotechnik gezündet
Insgesamt wurden nach dem Spiel gegen den FC St. Pauli, 28 Strafverfahren gegen Fans und Mitarbeiter des Fan-Projektes eröffnet. Mit einem Urteil Morgen wären insgesamt acht dieser Verfahren vorerst abgeschlossen. 20 Anklagen stehen daher noch aus, darunter auch die Verfahren gegen die Mitarbeiter des Fanprojektes.

KSC-Fans zünden erneut Pyro im Stadion
Aber auch aktuelle Entwicklungen aus dem BBBank-Wildpark könnten dafür sorgen, dass das
die Gerichte noch weiter beschäftigt.Am 13. September kam es im Spiel gegen Schalke 04 erneut zu einer Fan-Choreo, bei der Pyrotechnik eingesetzt wurde. Der bunte Rauch könnte den Verein beinahe 60.000 Euro kosten. Ein Urteil des DFB-Sportgerichtes steht aber noch aus.