Kaum einen Monat ist es her, dass Ex-Vizepräsident Martin Müller in einer außerordentlichen Mitgliederversammlung von den KSC-Mitgliedern abgewählt wurde. Jetzt schlägt die Personalie die nächsten Wellen.

Form und Umsetzung der Abwahl nicht rechtmäßig
Der Kläger möchte eine einstweilige Verfügung gegen die Abberufung erwirken, da er die Form und Umsetzung als nicht rechtmäßig sehe, berichten die BNN weiter. KSC-Präsident Siegmund-Schultze habe, "gegen sämtliche Regeln verstoßen" und "trotz mehrfacher Nachfrage keinen wichtigen Grund" für die Abberufung genannt, wird das Mitglied von den BNN zitiert.

Zur Erinnerung: Bei der Mitgliederversammlung am 4. Dezember wäre eine Zweidrittel-Mehrheit notwendig gewesen wäre, um Müller abzuwählen. Da die Abwahl-Versammlung am 29. Februar aus "wichtigem Grund" stattfand, genügte die einfache Mehrheit. Mit 61 Prozent der Stimmen wurde Müller aus dem Amt gewählt.
Kehrt Müller als KSC-Vize zurück?
Am Dienstag, 26. März wird es zu einem Anhörungstermin vor dem Karlsruher Landesgericht kommen. Falls das Gericht dem Kläger recht gibt, könnte die Abberufung für unrechtmäßig befunden und Müller wieder Vizepräsident des KSC werden. Wenn nicht, soll die nächste außerordentliche Mitgliederversammlung voraussichtlich im Juni anstehen.

In einem Interview mit ka-news wurde Martin Müller die Frage gestellt, ob er juristische Schritte einleiten würde. Die Antwort: "Da sage jetzt nichts dazu. Da sollen sich die Leute überraschen lassen, okay?" Ob Müller von der jetzt vorliegenden Klage wusste, ist unklar.