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Karlsruhe: "Schweizer Haus": Schick oder klotzig - was kommt nach dem Abriss?

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"Schweizer Haus": Schick oder klotzig - was kommt nach dem Abriss?

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    Laut G.I.G. soll hier bald ein "Mehrfamilienhaus im alten Jugendstil" entstehen.
    Laut G.I.G. soll hier bald ein "Mehrfamilienhaus im alten Jugendstil" entstehen. Foto: (mda)

    Die "Schweizer Häuser" stehen seit mehr als 100 Jahren in der Karl-Weysser-Straße in Karlsruhe-Durlach. Sie wurden aufgrund einer architektonischen Mode nach alpenländischem Stiel gebaut. Daher werden sie "Schweizer Häuser" genannt.

    Die charmanten Fachwerkhäusern sind den Durlachern ans Herz gewachsen. Daher zeigten sich viele der 30.000 Einwohner des Stadtteils über den Abriss eines der Häuser erzürnt. Sie fürchten, dass auf der frei werdenden Fläche ein überdimensionaler Häuserblock gebaut und damit das mittelalterliche Stadtbild des Stadtteils verschandelt werden könnte. "Wir bedauern den Verlust natürlich sehr", sagte Durlachs Ortsvorsteherin Alexandra Ries im September 2010, als die Abrisspläne bekannt wurden, gegenüber ka-news.

    Baufirma: Schickes Mehrfamilienhaus geplant

    Die Abrissarbeiten sollen bereits in der nächsten Woche vollständig abgeschlossen sein, bestätigt der Geschäftsführer der G.I.G., Klaus Göhl, auf ka-news-Anfrage. Dass an selber Stelle ein gigantischer Häuserblock mit bis zu 20 Wohnungen entstehen soll, davon könne keine Rede sein, betont Göhl. "Wir planen ein Mehrfamilienhaus im alten Jugendstil, dass sich perfekt in das Durlacher Straßenbild fügt", so der G.I.G.-Geschäftsführer. Vier schicke Eigentumswohnungen mit komfortabler Ausstattung sollen laut Göhl in der Karl-Weysser-Straße entstehen. Das Haus werde auch keinen Zentimeter höher und kein bisschen mehr auf den Gehweg ragen als das anschließende Nachbarhaus. Ein Antrag auf Baugenehmigung sei bereits gestellt, meint Göhl.

    Der Bauunternehmer ärgert sich über die emotional geführte Diskussion bezüglich der Schweizer Häuser: Denn in den vergangenen Monaten sei viel "Unwahres" verbreitet worden. "Ich hatte oft den Eindruck, hier geht es gar nicht um das Haus, sondern darum, dass sich gewisse Personen persönlich und politisch profilieren wollten", mutmaßt Göhl. Es hätten sich viele Personen an der Diskussion beteiligt, die nie einen Blick in das Haus geworfen hätten. Dieses sei in einem katastrophalen Zustand gewesen, daher habe der Besitzer verkauft und die G.I.G. es abgerissen, sagt Göhl. Die umliegenden Schweizer Häuser auch noch zu erwerben, sei nicht geplant, erklärt der Bauunternehmer.

    Im Fall des historischen Fachwerkhauses griff eine gesetzliche Ausnahmeregelung im Denkmalschutz: Da der Erhalt des Hauses den Besitzer mehr kostete als sein Ertrag ihm eingebracht hätte - galt die weitere Unterhaltung für den Eigentümer nicht zumutbar. "Das Amt für Denkmalschutz hat den Abriss deshalb genehmigt", erklärte Baubürgermeister Michael Obert damals.

    Ohne Bebauungsplan läuft nichts

    Die G.I.G. möchte am liebsten sofort mit dem Bau des neuen Gebäudes beginnen. Zuvor muss der Gemeinderat aber einen Bebauungsplan für die Durlacher Altstadt beschließen. Ein Bebauungsplan regelt die Art und Weise der möglichen Bebauung von Grundstücken und legt fest, welche Nutzung auf freien Flächen zulässig ist. Bevor ein Bebauungsplan in Kraft tritt, muss ein gesetzlich vorgeschriebener Verfahrensablauf durchgeführt werden. Am Beginn des Verfahrens steht ein Aufstellungsbeschluss. Im Juli 2010 hat der Gemeinderat die Aufstellung eines Bebauungsplans zum Schutz der Durlacher Altstadt beschlossen.

    Mit dem Aufstellungsbeschluss bringt der Gemeinderat zum Ausdruck, dass er das Ziel verfolgt einen Bebauungsplan für ein bestimmtes Gebiet aufzustellen. Durch eine Erhaltungsklausel kann der Gemeinderat in dieser Zeit Baugesuche bis zu einem Jahr zurückstellen, wenn die Pläne der Baufirma nicht mit den Grundzügen des geplanten Bebauungsplans übereinstimmen. Dies hat der Karlsruher Gemeinderat bereits getan.

    "Es geht um den Schutz des Altstadtbilds"

    Des Weiteren kann der Gemeinderat im Anschluss an den Aufstellungsbeschluss eine sogenannte Veränderungssperre erwirken, die das bauliche Schaffen von Tatsachen vor Vollendung des Bebauungsplanes verhindern soll. Somit könnten die Stadträte die Baupläne der G.I.G im Sommer um ein weiteres Jahr blockieren. So schnell werde daher in der Karl-Weysser-Straße wahrscheinlich nicht gebaut, vermutet Baubürgermeister Obert. Bauunternehmer Göhl glaubt an eine schnellere Lösung: "Ich denke, dass wir bald mit dem Bau beginnen können." Letztlich muss der Gemeinderat über den erarbeiteten Bebauungsplan abstimmen.

    Orstvorsteherin Ries ist aufgrund des Bauvorhabens der G.I.G. nach wie vor besorgt. Am Ende müsse man sehen, ob die Pläne der Firma G.I.G. für die Karl-Weysser-Straße in einen solchen Bebauungsplan hineinpassen und somit die Befürchtungen der Durlacher Bürger beseitigt werden könnten. Es gehe hierbei nicht nur um die Baupläne der Firma G.I.G., sondern um den Schutz des gesamten Durlacher Altstadtbilds, betont Ries. Die Ortsvorsteherin hofft daher auf eine baldige Entscheidung des Gemeinde- und Ortschaftsrats, denn das sei im Interesse aller Beteiligten.

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